Erwachsenenschutzrecht darf nicht verschlechtert werden

Es gibt ein neues Gesetz. Das Gesetz heißt: Budgetbegleitgesetz. Das Gesetz sagt: Manche Menschen haben einen Erwachsenen-Vertreter. Das heißt: Ein Gericht hat gesagt: Diese Menschen brauchen Hilfe. Deshalb bekommen sie einen Erwachsenen-Vertreter. Der Erwachsenen-Vertreter hilft den Menschen bei wichtigen Sachen. Zum Beispiel: bei Verträgen, bei Anträgen. Ab dem 1. Juli 2025 dürfen diese Menschen weniger selbst bestimmen.

Am 13. Juni 2025 gab es eine Presse-Konferenz.
Bei einer Presse-Konferenz treffen sich Menschen mit Journalisten.
Die Menschen reden über ein bestimmtes Thema.
Die Journalisten schreiben dann über das Thema in der Zeitung.
Bei der Presse-Konferenz haben 3 Menschen über ein bestimmtes Thema gesprochen.
Die Menschen waren:

  • Martin Ladstätter
    Martin Ladstätter ist Vize-Präsident vom Österreichischen Behindertenrat.
  • Julia Moser
    Julia Moser ist Vorsitzende vom Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
  • Bernhard Achitz
    Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.

Die 3 Menschen haben über das Budgetbegleitgesetz gesprochen.
Das Budgetbegleitgesetz will das Erwachsenenschutzrecht ändern.

Es gab viel Kritik am Sachwalterrecht.
Die Kritik kam von einem Ausschuss von der UN.
Der Ausschuss ist für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zuständig.
Die Kritik war im Jahr 2013.
Deshalb hat man das Erwachsenen-Schutz-Recht geändert.
Das Erwachsenen-Schutz-Recht ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für Menschen mit Behinderungen.
Die Menschen mit Behinderungen haben einen Vertreter oder eine Vertreterin.
Der Vertreter oder die Vertreterin kümmert sich um die Rechte von den Menschen mit Behinderungen.
Das neue Erwachsenenschutzrecht heißt: 2. Erwachsenen-Schutz-Gesetz.
Das 2. Erwachsenen-Schutz-Gesetz gibt es seit dem 1. Juli 2018.
Mit dem neuen Gesetz können Menschen mit Behinderungen mehr selbst bestimmen.
Und das neue Gesetz passt besser zur UN-Behindertenrechts-Konvention.
Martin Ladstätter sagt:
Der UN-Ausschuss hat Österreich im Jahr 2023 geprüft.
Dabei hat der UN-Ausschuss gesagt:
Österreich hat das neue Gesetz gut gemacht.
Und Österreich hat das neue Gesetz gut vorbereitet.
Martin Ladstätter ist Vize-Präsident vom Österreichischen Behindertenrat.

Das Justiz-Ministerium hat eine Arbeits-Gruppe gemacht.
Das war im Herbst 2024.
Die Arbeits-Gruppe sollte das 2. Erwachsenen-Schutz-Gesetz prüfen.
Die Arbeits-Gruppe hat aber keine Entscheidung gemacht.
Das Justiz-Ministerium hat die Arbeits-Gruppe vorher aufgelöst.
Jetzt gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Budgetbegleitgesetz.
In dem Gesetz stehen neue Regeln für das Erwachsenen-Schutz-Recht.
Die Regeln sind anders als die Ideen von der Arbeits-Gruppe.
Die Regeln sind schlecht für Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung können dann weniger selbst über ihr Leben bestimmen.

Julia Moser ist die Chefin von einem Verein.
Der Verein heißt: Unabhängiger Monitoringausschuss.
Der Verein kümmert sich um die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die Rechte stehen in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Julia Moser sagt:
Österreich hat einen guten Weg gefunden.
Bei dem Weg können Menschen mit Behinderungen mitmachen.
Das Fach-Wort ist: Partizipation.
Andere Länder finden den Weg gut.
Aber jetzt macht Österreich nicht mehr weiter.
Das ist sehr schade.

Das Budgetbegleitgesetz ist ein Gesetz.
In dem Gesetz steht:
Die Erwachsenen-Vertretung soll nur noch alle 5 Jahre überprüft werden.
Bis jetzt wurde die Erwachsenen-Vertretung alle 3 Jahre überprüft.
Die Erwachsenen-Vertretung ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Die Erwachsenen-Vertretung hilft den Menschen mit Behinderung bei wichtigen Entscheidungen.
Vielleicht braucht ein Mensch mit Behinderung keine Erwachsenen-Vertretung mehr.
Dann muss das ein Erwachsenen-Schutz-Verein prüfen.
Das steht im Gesetz.
Das soll sich ändern.

Martin Ladstätter ist der Vize-Präsident vom Österreichischen Behindertenrat.
Er sagt: Fristen sind wichtig für die Menschen-Rechte.
Man darf die Fristen nicht einfach länger machen.
Sonst kann man nicht mehr gut prüfen: Ist eine Erwachsenen-Vertretung wirklich nötig?
Vielleicht machen die Richter und Richterinnen dann kein Clearing mehr.
Das wäre schlecht.
Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Er sagt: Die geplanten Änderungen sind ein Rückschritt.
Und sie sind gegen die UN-Behindertenrechts-Konvention.
Es muss weniger Erwachsenen-Vertretungen geben.
Dafür muss man etwas tun.
Die Länder müssen dabei helfen.

Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Budgetbegleitgesetz.
In dem Gesetz stehen neue Regeln.
Die Regeln sollen Menschen mit Behinderung helfen.
Aber die Regeln sind nicht gut für Menschen mit Behinderung.
Deshalb sollen die Regeln wieder weg.
Das wollen:

  • der Behindertenrat
  • der Monitoring-Ausschuss
  • die Volksanwaltschaft.

Die Gruppen wollen zusammen mit Menschen mit Behinderung arbeiten.
Dann können sie zusammen gute Lösungen finden.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Zwei Männer und eine Frau sitzen bei einem Tisch im Presseclub Concordia v.l.n.r.: Volksanwalt Bernhard Achitz, Martin Ladstätter vom Behindertenrat und Julia Moser, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses. Bildnachweis: Behindertenrat