Die Familie H. wohnt im 19. Bezirk in Wien.
Die Familie hat ein besonderes Haus.
Das Haus ist denkmalgeschützt.
Das heißt:
Das Haus ist sehr alt.
Und das Haus ist sehr wichtig für die Geschichte von Wien.
Deshalb muss das Haus so bleiben wie es ist.
Der Nachbar von der Familie H. hat eine Mauer gebaut.
Die Mauer ist aus Stahl-Beton.
Auf die Mauer hat der Nachbar ein kleines Haus gebaut.
Der Nachbar hat keine Bau-Verhandlung gemacht.
Deshalb hat sich die Familie H. bei der Volksanwaltschaft beschwert.
Die Volksanwaltschaft hilft Menschen bei Problemen mit dem Staat.
Gaby Schwarz arbeitet bei der Volksanwaltschaft.
Sie war in einer Sendung im Fernsehen.
Die Sendung heißt: Bürger-Anwalt.
In der Sendung hat Gaby Schwarz gesagt:
Die Bau-Polizei MA37 hat einen Fehler gemacht.
Und das Magistrat 19 hat einen Fehler gemacht.
Gaby Schwarz sagt:
Der Nachbar wollte 2 kleine Häuser bauen.
Für die 2 kleinen Häuser brauchte er keine Erlaubnis.
Aber der Nachbar hat ein großes Haus gebaut.
Dafür braucht er eine Erlaubnis.
Der Nachbar hat das große Haus auf eine neue Mauer gebaut.
Das große Haus und die neue Mauer sind aus Stahl-Beton.
Das heißt:
Der Nachbar hat alles neu gebaut.
Aber es gibt keine Erlaubnis für den Neu-Bau.
Die Mauer und das Nebengebäude sind jetzt 4 Meter hoch.
Die Bau-Polizei sagt:
Das ist erlaubt.
Man muss die Mauer und das Nebengebäude extra messen.
Die Volksanwältin sagt:
Das ist nicht richtig.
Ohne die Mauer könnte das Nebengebäude nicht stehen.
Das ist ein Bau-Werk.
Man muss die Höhe von dem Bau-Werk zusammen messen.
Die Volksanwältin sagt auch:
Ich erwarte von der Wiener Bau-Polizei MA 37 und vom Magistrat 19:
Sie sollen den Bau genau prüfen.
Was wurde beantragt?
Was wurde wirklich gebaut?
Und vor allem:
Ist der Bau von dem Nachbarn erlaubt?
Denn diese Grundstücke sind in einer Schutz-Zone.
Vielleicht machen die Behörden nichts.
Dann können alle Menschen bauen, wie sie wollen.
Das sagt Volksanwältin Gaby Schwarz.
Und sie erinnert an die Regeln vom Wiener Denkmal-Schutz.
Es gibt zu viel Licht in der Nacht.
Das ist schlecht für die Natur.
Das Fachwort ist: Licht-Verschmutzung.
Der Volks-Anwalt hat etwas gegen die Licht-Verschmutzung gemacht.
Aber es gibt noch zu viel Licht in der Nacht.
Die Volksanwaltschaft hat sich um ein Problem gekümmert.
Das Problem ist in Wien-Döbling.
Es gibt dort eine Leuchtreklame.
Eine Leuchtreklame ist ein Schild mit Licht.
Die Leuchtreklame ist von einer Firmen-Gruppe.
Die Leuchtreklame leuchtet in der Farbe Neon-Blau.
Die Leuchtreklame leuchtet die ganze Nacht.
Das ist gegen die Regeln.
Die Leuchtreklame sollte nur zu den Geschäfts-Zeiten leuchten.
Die Menschen in dem Haus gegenüber können wegen der Leuchtreklame nicht schlafen.
Die Bau-Polizei von Wien hat der Firmen-Gruppe mehrmals gesagt:
Sie müssen die Leuchtreklame um 22 Uhr abends ausschalten.
Sie dürfen die Leuchtreklame erst um 5 Uhr morgens Früh wieder einschalten.
Volksanwältin Gaby Schwarz sagt:
Jetzt hält sich die Firmen-Gruppe an die Regeln.
Das ist ein wichtiger Schritt.
Aber es gibt noch kein Gutachten von einem Amts-Arzt oder einer Amts-Ärztin.
Ein Gutachten ist ein Bericht.
In dem Bericht steht:
Ist das Licht gefährlich für die Gesundheit?
Ich bitte die Behörden:
Kümmern Sie sich darum.
"In diesem Fall ist alles falsch gelaufen", kritisiert Volksanwältin Gaby Schwarz die Wienr Baupolizei und die Magistratsabteilung Stadtentwicklung.