Familie H. aus dem 19. Wiener Gemeindebezirk wandte sich an die Volksanwaltschaft, da der Nachbar direkt angrenzend an ihr denkmalgeschütztes Haus eine Stahlbetonmauer und darauf Nebengebäude errichtete – ohne Bauverhandlung. In der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ übt Volksanwältin Gaby Schwarz scharfe Kritik an der Wiener Baupolizei MA37, wie auch an den für das Stadtbild zuständige Magistrat 19: „Hier ist alles falsch gelaufen. Ich frage mich, wo die Behörden hingeschaut haben. Ursprünglich wurden zwei bewilligungsfreie Nebengebäude eingereicht. Tatsächlich wurde ein großes Nebengebäude auf einer neuen Stahlbetonmauer erreichtet. Das war keine Sanierung, sondern ein Neubau – und dieser ist sehrwohl bewilligungspflichtig. Doch uns liegen keine Bewilligungen vor.“
Mauer und Nebengebäude messen nun vier Meter. Laut Baupolizei sei dies zulässig, da Mauer und Nebengebäude extra zu messen seien. „Das ist nicht nachvollziehbar. Ohne Mauer könnte das Nebengebäude darauf nicht stehen. Das ist ein Bauwerk, die Höhe ist gesamt zu messen“, hält die Volksanwältin fest. „Ich erwarte von der Wiener Baupolizei MA 37 und von dem für das Stadtbild zuständige Magistrat 19, diesen Bau genau zu überprüfen. Was wurde eingereicht? Was wurde tatsächlich gebaut? Und vor allem: Entspricht das Bauwerk des Nachbarn den Vorgaben des Stadtbildes, zumal sich diese Liegenschaften in einer Schutzzone befinden? Wenn die Behörden hier nicht tätig werden, öffnen sie dem Wildwuchs an Bautätigkeiten Tür und Tor“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz und verweist auf entsprechende Ausführungen des Wiener Denkmalschutzes.
Lichtverschmutzung: Volksanwalt erzielt Teilerfolg
Ein erfreulicher Teilerfolg gelang Dank Einschreiten der Volksanwaltschaft in der Causa rund um Lichtverschmutzung durch eine Neonblaue Leuchtreklame einer Firmengruppe, ebenfalls in Wien-Döbling. Entgegen der Vorschriften leuchtet das Neonlicht nicht nur zu den Geschäftszeiten, sondern die ganze Nacht, was bei Bewohnerinnen und Bewohnern des gegenüber liegenden Hauses u.a. zu Schlafstörungen führte. „Nach mehreren Aufforderungen durch die Wiener Baupolizei leuchtet die Reklame zwischen 22 Uhr und 5 Uhr Früh nicht mehr – wie es vorgeschrieben ist. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Allerdings fehlt nach wie vor das zugesagte amtsärztliche Gutachten, um abzuklären, ob die ständige Lichtverschmutzung – außerhalb dieser Zeit – eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Ich appelliere an die zuständigen Behörden, hier tätig zu werden“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz.
"In diesem Fall ist alles falsch gelaufen", kritisiert Volksanwältin Gaby Schwarz die Wienr Baupolizei und die Magistratsabteilung Stadtentwicklung.