Eine komische Geschichte mit einem Ausweis für einen Behindertenparkplatz.

Eine Frau in Wien hat eine Behinderung. Sie will ihr Auto auf einem Behindertenparkplatz parken. Dafür braucht sie einen Behindertenparkausweis. Der Behindertenparkausweis muss im Auto liegen. Die Frau kann deshalb kein anderes Auto benutzen. Das ist ein Problem von der Verwaltung.

Eine Frau aus Wien hat ein Problem.
Die Frau hat eine Geh-Behinderung.
Und die Frau hat einen Behindertenparkausweis.
Mit dem Behindertenparkausweis darf die Frau auf bestimmten Parkplätzen parken.
Die Parkplätze sind für Menschen mit Behinderung.
Die Frau hat einen eigenen Park-Platz.
Der Park-Platz ist öffentlich.
Das heißt:
Jeder kann den Park-Platz sehen.
Aber der Park-Platz ist für die Frau reserviert.
Das Kennzeichen von dem Auto von der Frau steht auf einer Tafel an dem Park-Platz.

Manchmal muss die Frau ein anderes Auto benutzen.
Dann kann sie den Behindertenparkausweis nicht benutzen.

Das heißt:
Die Person kann den Ausweis nur in einem Auto benutzen.
Aber vielleicht braucht die Person den Ausweis in einem anderen Auto.
Das ist dann nicht möglich.
Das ist ein Problem.
Und das macht das Leben von der Person noch schwerer.
Vielleicht will die Person barrierefrei in den Urlaub fahren.
Oder die Person muss ein anderes Auto benutzen.
Dann ist das schwierig.

Christoph Luisser ist Volks-Anwalt.
Am 27. Juni 2026 hat er in der ORF-Sendung Bürger-Anwalt gesagt:
"Die Hinter-Legungs-Pflicht von Behinderten-Parkausweisen muss weg.
Hinter-Legungs-Pflicht heißt:
Man muss den Ausweis im Auto lassen.
Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden.
Das steht auch in Artikel 7 vom Bundesverfassungsgesetz.
Dort steht:
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden."

Seit 11 Jahren kämpft jemand um eine Erlaubnis von einer Behörde.

Die Volksanwaltschaft will etwas ändern.
Die Volksanwaltschaft ist eine Gruppe von Menschen.
Die Volksanwaltschaft kümmert sich um Probleme von anderen Menschen.
Die Volksanwaltschaft will ein Gesetz ändern.
Das Gesetz ist für den Behindertenparkausweis.
Menschen mit Behinderung müssen den Behindertenparkausweis im Auto lassen.
Das soll sich ändern.

Die Volksanwaltschaft hat schon 4 Anwälte gehabt.
Aber es hat sich nichts geändert.
Das Problem gibt es schon seit 11 Jahren.

Die Regierung muss das Gesetz ändern.
Und die Ämter müssen das Gesetz ändern.

Menschen mit Behinderung sollen überall hin können.
Das soll auch ohne Auto gehen.

Der Volks-Anwalt sagt:
Die Behörde hat immer neue Gründe gesagt.
Die Behörde hat gesagt:
Vielleicht benutzen Menschen mit Behinderung die Vignette falsch.
Deshalb gibt es die Vignette nicht mehr.
Dann hat der Verkehrs-Minister gesagt:
Er ist neu.
Er muss sich erst einarbeiten.
Dann hat die Behörde gesagt:
Es soll eine Lösung für ganz Europa geben.
Jetzt sagt die Behörde wieder:
Vielleicht benutzen Menschen mit Behinderung die Vignette falsch.
Jetzt sagt die Behörde auch:
Sie ist nicht zuständig.
Die Gründe sind immer gleich.
Und es dauert alles sehr lange.
Dabei müsste man nur ein paar Worte in der Straßenverkehrsordnung ändern.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Volksanwalt Christoph Luisser