Groteske um Behindertenparkausweis – Volksanwalt Luisser fordert „freie Fahrt“ für motorisch Benachteiligte

Mobilitätseingeschränkte Wienerin muss trotz kennzeichenbezogenem Parkplatz Behindertenparkausweis im eigenen Auto hinterlegen. Behördenbürokratie verunmöglicht Nutzung eines Fremdwagens.

Seit Jahren ist einer gehbeeinträchtigten Wienerin die behindertengerechte Nutzung eines Fremdfahrzeugs nicht möglich. Der Grund: Ihr Behindertenparkausweis muss sichtbar im eigenen Fahrzeug hinterlegt werden, obwohl ein öffentlicher Parkplatz für Sie reserviert ist. Das Kennzeichen ihres Autos wird in diesem Fall eindeutig durch eine angebrachte Zusatztafel ausgewiesen. 

Diese Praxis bedeutet für die Betroffene, dass der Ausweis parallel nicht in anderen Fahrzeugen genutzt werden kann. Eine eigentlich vermeidbare Hürde, die das Leben einer benachteiligten Person noch schwieriger gestaltet. Das barrierefreie Fahren in den Urlaub oder notwendigenfalls das Abstellen eines Ersatzwagens wird somit zu einer Herausforderung.

Volksanwalt Christoph Luisser sagte am 27. Juni 2026 in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ dazu: „Ich fordere ganz klar die Abschaffung der Hinterlegungspflicht von Behindertenparkausweisen. Beeinträchtigte Menschen dürfen nicht diskriminiert werden. Das fordert auch der Artikel sieben des Bundesverfassungsgesetzes, der als Staatszielbestimmung das Gleichbehandlungsgebot definiert.“

Kampf um behördliche Zugeständnisse seit elf Jahren

Ein Kampf gegen Windmühlen, der mittlerweile seit mehr als elf Jahren andauert, vier Volksanwälte beschäftigt hat und bisweilen zu keinem Erfolg geführt hat. Nachdem sich die Volksanwaltschaft für eine Neuregelung der Gesetzeslage und die Abschaffung der verpflichtenden Hinterlegung des Behindertenparkausweises ausgesprochen hat, steht seither der Gesetzgeber und die Behörde in der Verantwortung. Diese machen trotz des jahrelangen Leidensdrucks jedoch keine Anstände, eine barrierefreie Mobilität, unabhängig vom eigenen Fahrzeug, zu erwirken.

„Das Einzige was sich im gesamten Prozess geändert hat, sind die Begründungen der Behörde. Zuerst argumentierte man mit dem Missbrauchsverdacht, durch den alle behinderten Menschen ohne jegliches Indiz unter Pauschalverdacht gestellt wurden. Danach wurde seitens des zuständigen Verkehrsministers gesagt, er sei neu, er müsse sich erst einarbeiten. Dann wurde erklärt, es kommt zu einer europaweiten Lösung, um erst wieder zum Missbrauchsverdacht zurückzukommen. Nunmehr möchte sich das Ministerium der Sache entledigen, indem es sich plötzlich unzuständig fühlt. Die Begründungen drehen sich im Kreis und man zögert den gesamten Prozess hinaus, obwohl nur wenige Worte in der Straßenverkehrsordnung zu streichen wären“, zeigte sich der Volksanwalt zum komplizierten Vorgehen entrüstet.


Volksanwalt Christoph Luisser