Die Stadt Wien hat eine Förderung versprochen. Mit der Förderung können Menschen mit Behinderung ihr Bad umbauen. Aber die Stadt Wien gibt die Förderung nicht.

Eine Rentnerin aus Simmering hat von einem Amt verschiedene Infos bekommen. Das ist falsch. Gaby Schwarz ist Volksanwältin. Gaby Schwarz sagt: Die Rentnerin soll jetzt Geld bekommen. Die Infos von den Ämtern müssen richtig sein.

Die Volksanwaltschaft ist eine Behörde.
Die Volksanwaltschaft hilft Menschen.
Die Menschen haben Probleme mit anderen Behörden.
Dann können sie zur Volksanwaltschaft gehen.

Gaby Schwarz arbeitet bei der Volksanwaltschaft.
Gaby Schwarz ist sehr wütend.
Und Gaby Schwarz kann es nicht glauben.
Die Stadt Wien hat einer Frau aus Simmering Geld versprochen.
Die Frau heißt R.
Frau R. ist Rentnerin.
Und die Stadt Wien gibt Frau R. das Geld jetzt nicht.

Frau R. hat einen Sohn.
Der Sohn von Frau R. war sehr krank.
Der Sohn hatte einen Tumor im Kopf.
Deshalb konnte der Sohn sich nicht mehr bewegen.

Frau R. wollte ihrem Sohn helfen.
Deshalb hat sie das Bad in ihrer Wohnung umgebaut.
Das Bad sollte barrierefrei sein.
Dann kann der Sohn das Bad benutzen.

Ein barrierefreier Umbau kostet viel Geld.
Die Stadt Wien bezahlt 70 Prozent von dem Geld für den Umbau.

Eine Mit-Arbeiterin von der Stadt Wien hat sich das Bad angeschaut.
Die Mit-Arbeiterin arbeitet bei der MA50.
Die Mit-Arbeiterin hat gesagt:
Sie bekommen Geld für den Umbau von dem Bad.

Frau R. hat mit dem Umbau angefangen.
Der Umbau hat 14.000 Euro gekostet.

Frau R. hatte nur wenig Geld gespart für Notfälle.
Das nennt man auch: Not-Groschen.

Im August hat Frau R. einen Antrag gemacht bei der Stadt Wien für das Geld.

Im Januar 2026 ist der Sohn von Frau R. gestorben.

Im April wollte die Stadt Wien noch einmal in die Wohnung von Frau R. kommen und sich das Bad anschauen.

Aber die Stadt Wien ist nicht gekommen.

Frau R. hat einen Brief bekommen von der Stadt Wien:
Sie bekommt kein Geld für den Umbau von dem Bad.

In dem Brief steht:
Sie haben den Antrag zu spät gemacht.
Sie haben schon mit dem Umbau angefangen vor dem Antrag.

Es gibt ein Gesetz für den Umbau von Bädern in Österreich
Das Gesetz heißt: Sanierungs- und Dekarbonisierungs-Verordnung

In dem Gesetz steht:
Man muss den Antrag vor dem Umbau machen
Und man muss den Antrag einen Monat nach dem Besuch machen

Frau R. hat sich an die Volksanwaltschaft gewendet
Der Fall war auch in einer Sendung im Fernsehen
Die Sendung heißt: Bürger-Anwalt

Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Das heißt: Sie hilft Menschen bei Problemen mit der Regierung.
Gaby Schwarz sagt: Die Stadt Wien muss Frau R. Geld geben.
Frau R. hat einen Umbau gemacht.
Der Umbau war für Barrierefreiheit.
Frau R. hat einen Antrag für den Umbau gemacht.
Eine Mitarbeiterin von der Stadt Wien hat gesagt:
Sie bekommen Geld für den Umbau.
Sie können mit dem Umbau schon anfangen.
Frau R. hat dann einen Brief von der Stadt Wien bekommen.
In dem Brief stand:
Sie können den Antrag vor oder nach dem Umbau machen.
Aber in dem Brief stand nichts von einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung.
Von diesem Gesetz war nie die Rede.
Frau R. hat alles richtig gemacht.
Aber die Stadt Wien hat Fehler gemacht.
Die Infos von der Stadt Wien waren: falsch nicht vollständig nicht klar.
Wie soll man so Vertrauen in die Stadt Wien haben?
Deshalb muss die Stadt Wien Frau R. Geld geben!
Es geht nicht mehr um das Geld für den Umbau.
Es geht um das Vertrauen in die Stadt Wien.
Die Bürger und Bürgerinnen müssen sich auf die Stadt Wien verlassen können.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Volksanwältin Gaby Schwarz steht im ORF Studio zwischen dem Moderator und der Beschwerdeführerin. "Ich bin entsetzt, wie die Stadt Wien mit Menschen umgeht", Volksanwältin Gaby Schwarz