Herr S. hat sich bei der Volksanwaltschaft beschwert.
Herr S. hat 2 Mal einen Grill-Platz gebucht.
Die Buchung war über das Online-Reservierungs-System von der Stadt Wien.
Die Buchung hat insgesamt 90 Euro gekostet.
Das sind 45 Euro für jede Buchung.
Aber Herr S. konnte nicht grillen.
Seit Mai gibt es ein Grill-Verbot.
Das Grill-Verbot gibt es wegen der Trockenheit und Wald-Brand-Gefahr.
Das heißt:
Es ist zu wenig Wasser da.
Und es könnte ein Feuer im Wald geben.
Herr S. bekommt die 90 Euro nicht zurück .
Das sagt das Magistrat MA45.
Das Magistrat MA45 sagt:
Die 90 Euro sind ein Verwaltungs-Kosten-Beitrag.
Das heißt:
Mit dem Geld wird das Reservierungs-System gepflegt und repariert.
Und mit dem Geld werden die Plätze gepflegt und repariert.
Eine Rück-Erstattung ist nicht möglich.
Das heißt:
Man kann das Geld nicht zurückbekommen.
Denn das würde zu viel Arbeit machen.
Aber man kann den Grill-Platz für ein Picknick benutzen.
Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Gaby Schwarz sagt:
Die Stadt Wien kann das nicht ernst meinen.
Herr S. hat für das Grillen bezahlt.
Aber er darf nicht grillen.
Die Stadt Wien macht also nichts für das Geld.
Ich erwarte:
Die Stadt Wien gibt Herrn S. das Geld zurück.
Das ist nicht schwer.
Die Stadt Wien hat keine Kosten für den Grill-Platz.
Die Stadt Wien hat den Grill-Platz gesperrt.
Dann darf die Stadt Wien das Geld nicht behalten.
Man bucht einen Grill-Platz mit Holz zum Grillen.
Man bucht kein Picknick im Grünen.
Die Bezirkshauptmannschaft will den Bescheid nicht ausführen.
Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Gaby Schwarz kümmert sich um ein Problem in Kärnten.
Das Problem ist mit dem Datenschutz.
Herr K. hat einen Nachbarn.
Der Nachbar hat Kameras.
Die Kameras filmen zu viel.
Die Kameras filmen auch auf das Grundstück von Herrn K.
Das ist nicht erlaubt.
Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land hat gesagt:
Die Kameras sind in Ordnung.
Der Nachbar hat nämlich Fotos gezeigt.
Auf den Fotos sieht man:
Die Kameras haben eine Schwarz-Blende.
Eine Schwarz-Blende ist wie eine Wand vor der Kamera.
Mit der Schwarz-Blende kann die Kamera nicht mehr so viel filmen.
Herr K. sagt aber:
Die Schwarz-Blende war nur ein paar Tage da.
Danach war die Schwarz-Blende wieder weg.
Die Daten-Schutz-Behörde sagt:
Eine Schwarz-Blende reicht nicht aus .
Die Kameras müssen anders eingestellt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt das auch.
Gaby Schwarz sagt:
Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land muss sich an das Gesetz halten.
"Ich erwarte, dass die Stadt Wien die Reservierungsgebühr zurückzahlt", Volksanwältin Gaby Schwarz.