Achitz: Gesellschaft nimmt nicht genug Geld für Kinder- und Jugendhilfe in die Hand

Was tun mit Kindern, die Straftaten begehen, aber noch zu jung sind, um strafmündig zu sein? Die Schnellschussvariante, die dann manchmal gefordert wird, kommt aus menschenrechtlicher Sicht gar nicht in Frage, da sind sich Expertinnen und Experten einig. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) geht einen anderen Weg, der aber ebenfalls umstritten ist: Seit Mitte Juli läuft das Pilotprojekt einer „Auszeit-WG“ in Simmering. Kritik kommt von der Volksanwaltschaft und anderen Expert*innen.

Ein Aufenthalt in dem Haus am Stadtrand Wiens kann bis zu zwölf Wochen dauern. Gedacht ist die Maßnahme für Kinder, die wiederholt schwere Taten gesetzt haben. In der Wohngemeinschaft sollen Kinder im Alter von elf bis 13 Jahren betreut werden. Sie haben etwa Delikte wie Raub oder Einbrüche begangen. "Den Kindern sollen Perspektiven eines Auswegs ihrer bisherigen kriminellen Laufbahn aufgezeigt werden und sie sollen durch eine intensive pädagogische Begleitung wieder an positive Entwicklungswege herangeführt werden", betonte Stadträtin Bettina Emmerling.

Achitz: Letzter Schritt wird vor dem ersten gegangen

Die Volksanwaltschaft hat die Idee der Auszeit-WG von Anfang an kritisiert. „Man macht hier den letzten Schritt, bevor man die Schritte vorher macht“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Vor einer solchen Maßnahme müssten zunächst alle pädagogischen Mittel ausgeschöpft werden müssten – etwa mehr Betreuungsplätze, bessere psychiatrische Versorgung und zusätzliche Angebote für Kinder mit komplexem Unterstützungsbedarf. Das ist bisher zu wenig geschehen. 

„Die optimalen Standards in der Kinder- und Jugendhilfe werden nicht eingehalten, weil wir als Gesellschaft nicht bereit sind, mehr Geld in die Hand zu nehmen“, sagte Achitz im Gespräch mit der Kronen Zeitung. Die Volksanwaltschaft hat erst vor Kurzem Kinder- und Jugendeinrichtungen als sicheren Ort geprüft. Das Ergebnis: Nur 16 Prozent der stationären Betreuungseinrichtungen seien „sehr sicher“, der Rest weise erhebliche Mängel auf. 

„Alles, was uns bisher über das Konzept der Auszeit-WG bekannt ist, ist nicht gerade dazu geeignet, unsere grundsätzliche Kritik zu entkräften – eher im Gegenteil. Die Volksanwaltschaft wird die praktische Umsetzung im Zuge der präventiven Menschenrechtskontrolle genau im Blick behalten.“

Kritik von renommiertem Kinderpsychiater

Kritik an der Auszeit-WG kommt von Expert*innenseite. Der renommierte forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier sieht in einem Konzeptpapier des Trägervereins "gravierende fachliche Mängel". Es entspräche "nicht einmal im Ansatz einem Konzept für eine Einrichtung mit dieser Tragweite", so Frottier, der das Papier auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA) unter die Lupe nahm. Ein ähnliches Fazit fällte der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS). Und laut APA gibt es unter vorgehaltener Hand auch direkt aus der MA 11 Kritik: Ob ein bis zu zwölfwöchiger Aufenthalt in der geschlossenen Wohngemeinschaft einem Kind bereits eine nachhaltige Verbesserung bringen könne, sei fraglich. 

Details zur Kritik am Konzept der Auszeit-WG:https://wien.orf.at/stories/3364831/


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Volksanwalt Bernhard Achitz, Porträtfoto in der Säulenhalle des Parlaments „Alles, was uns bisher über das Konzept der Auszeit-WG bekannt ist, ist nicht gerade dazu geeignet, unsere grundsätzliche Kritik zu entkräften – eher im Gegenteil." (Volksanwalt Bernhard Achitz)