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Antrag auf Heimopferrente
Wer kann eine Heimopferrente beantragen? Personen, die als Kinder oder Jugendliche, zwischen 10. Mai 1945 und 31. Dezember 1999 - in einem Kinder- oder Jugendheim (Vollinternat) oder - als Kind oder Jugendlicher in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder einer vergleichbaren Einrichtung oder - des Bundes, eines Bundeslandes, einer Gemeinde oder einer Kirche oder - in einer solchen privaten Einrichtung (bei Zuweisung durch einen Jugendwohlfahrtsträger) oder - in einer Pflegefamilie untergebracht waren und während dieser Unterbringung Opfer eines Gewaltakts wurden. Personen im Pensionsalter Wenn Sie bereits früher eine der folgenden Leistungen beziehen, gebührt die Rente, solange diese Leistung zuerkannt wird: - eine Eigenpension oder einen Ruhegenuss oder - ein Rehabilitationsgeld oder - eine/n wegen Erwerbsunfähigkeit weitergewährte/n Waisenpension/Waisenversorgungsgenuss nach sozialversicherungsrechtlichen Regelungen Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit. Personen, die seit Vollendung des 18. Lebensjahres oder seit Abschluss der Schul- oder Berufsausbildung erwerbsunfähig sind, und die als Angehörige in der Krankenversicherung anspruchs-berechtigt sind und selbst keine Pension beziehen. Wo kann ich einen Antrag auf eine Heimopferrente stellen? Das Antragsformular finden Sie hier. Bei diesen Stellen können Sie einen Antrag stellen: – Pensionsversicherungsanstalt (PVA) – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) – Sozialministeriumservice (SMS) – jedem anderen Sozialversicherungsträger (z.B. Gebietskrankenkasse) – Rentenkommission der Volksanwaltschaft – Gericht oder Gemeindeamt Ist die Volksanwaltschaft für mich zuständig? Die Volksanwaltschaft befasst sich mit Anträgen von Personen, die noch keine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten haben oder deren Antrag abgelehnt wurde. Die pensionsauszahlende Stelle bzw. das Sozialministeriumservice informiert die Volksanwaltschaft über diese Anträge. Die Volksanwaltschaft (Büro der Rentenkommission) tritt danach mit den Antragstellerinnen und Antragstellern in Kontakt. Wie ist der Verfahrensablauf bei der Volksanwaltschaft? Die pensionsauszahlende Stelle bzw. das Sozialministeriumservice informiert die Volksanwaltschaft über den Ansuchen. Die Volksanwaltschaft kontaktiert die Betroffenen. Die Volksanwaltschaft holt sich den Akt der Jugendwohlfahrtsbehörde bzw. Krankenhausunterlagen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller wird zu einem Gespräch bei einem Clearing-Experten eingeladen. Der Clearing-Experte erstellt gemeinsam mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller einen Bericht (ca. vier Seiten). Der Clearing-Bericht wird anonymisiert und der Rentenkommission vorgelegt. Wer ist die Rentenkommission? Die Rentenkommission wird von Volksanwalt Bernhard Achitz geleitet und besteht aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Berufen. Die Mitglieder der Rentenkommission finden Sie hier. Welche Aufgabe hat die Rentenkommission? Die Rentenkommission befasst sich mit Anträgen von Personen, die noch keine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten haben oder deren Ansuchen abgelehnt wurde. Die Rentenkommission beurteilt die im Clearing festgestellten Umstände und das Vorbringen der Antragstellerinnen und Antragsteller. Der Rentenkommission werden nur anonymisierte Unterlagen vorgelegt. Das heißt, die Rentenkommission kennt die Namen der Antragstellerinnen und Antragsteller nicht. Die Rentenkommission beurteilt, ob die Schilderungen glaubhaft sind. Sie macht schließlich der Volksanwaltschaft einen Vorschlag für eine Entscheidung. Wer entscheidet über meinen Antrag? Die Volksanwaltschaft übermittelt der pensionsauszahlenden Stelle bzw. dem Sozialministeriumservice eine begründete schriftliche Empfehlung. Der Vorschlag der Rentenkommission ist Grundlage für diese Empfehlung. Die pensionsauszahlende Stelle bzw. das Sozialministeriumservice entscheidet schließlich über Ihren Antrag mit einem Bescheid. Der Bescheid wird Ihnen von der pensionsauszahlenden Stelle bzw. dem Sozialministeriumservice zugeschickt. Ich bin mit dem Bescheid der pensionsauszahlenden Stelle bzw. des Sozialministeriumservices nicht einverstanden! Sie können gegen den Bescheid innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG) einbringen.
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Kinderarmut: Darstellung und Wirklichkeit
„Die Ergebnisse der vorliegenden Studie über die mediale Darstellung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen sind alarmierend“, erklärt Volksanwalt Günther Kräuter. In nur drei Prozent der Fälle berichten Medien über die Potentiale und Talente der Kinder und Jugendlichen. Die Betroffenen selbst kommen kaum zu Wort, erläutert die Medienanalytikerin Maria Pernegger (MediaAffairs). Sozialexperte Martin Schenk, Armutskonferenz, stellt Zahlen, Daten und Fakten zu sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Österreich vor und erklärt, was die Ergebnisse bedeuten.
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Volksanwaltschaft präsentiert Bericht an den oberösterreichischen Landtag
Im Berichtszeitraum 2015-2016 wandten sich 682 Oberösterreichinnen und Oberösterreicher mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. Insgesamt konnten 680 Prüfverfahren abgeschlossen werden, davon wurden 593 in den Jahren 2015-2016 eingeleitet, 87 in den Jahren davor. In 64 Fällen (9,4 %) stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest.
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Volksanwaltschaft präsentiert aktuellen Bericht an den burgenländischen Landtag
Am 29. November 2017 präsentierte die Volksanwaltschaft (VA) ihren aktuellen Bericht an den burgenländischen Landtag. Im Berichtszeitraum 2015-2016 wandten sich 305 Burgenländerinnen und Burgenländer, mit einer Beschwerde an die VA. Sie fühlten sich von der Burgenländischen Landes- oder Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert.
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Volksanwaltschaft präsentiert Bericht an den Salzburger Landtag
Mit der Präsentation des Salzburg-Berichts 2015-2016 legen Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und Volksanwälte Dr. Peter Fichtenbauer und Dr. Günther Kräuter die Ergebnisse ihrer Tätigkeit vor.
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Außergewöhnliche Belastung vom Finanzamt nicht anerkannt
Obwohl eine burgenländische Mutter für Arztkosten, Therapien und Betreuungskosten ihrer behinderten Tochter aufkommt, verwehrte ihr das Finanzamt, die Beträge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt geltend zu machen. Volksanwältin Brinek kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen.
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Ungleiche Opfer – Reform des Heimopferrentengesetzes dringend erforderlich
Am 17. Mai 2017 hat der Nationalrat einstimmig das Heimopferrentengesetz (HOG) beschlossen. Opfer von Misshandlungen in Heimen des Bundes, der Länder, der Kirchen und in Pflegefamilien erhalten seit 1. Juli 2017 eine monatliche Rente von EUR 300,-. Doch das Gesetz hat Schwachstellen.
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Kasse übernimmt Kosten für neue Behandlungsmethode nicht
Ein Salzburger Augenarzt bietet zur Behandlung von Hornhautverkrümmungen eine neue, für die Patientinnen und Patienten äußerst schonende, Behandlungsmethode an. Die Krankenkasse weigert sich aber, die Kosten für diesen Eingriff zu tragen.
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Volksanwaltschaft präsentiert Wien Bericht 2017
Im Berichtszeitraum 2017 wandten sich insgesamt 1.319 Wienerinnen und Wiener mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung um 8,4 %. Mit dem aktuellen Jahresbericht legen Volksanwältin Gertrude Brinek, Vorsitzende der Volksanwaltschaft, und die Volksanwälte Peter Fichtenbauer und Günther Kräuter die Ergebnisse ihrer Arbeit vor und geben Einblick in ausgewählte Prüfverfahren.
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Die Volksanwaltschaft präsentiert ihren Bericht an den NÖ Landtag
Im Berichtszeitraum 2016 – 2017 wandten sich 1.268 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. Sie fühlten sich von der Niederösterreichischen Landes- oder Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert. Mit dem aktuellen Niederösterreich Bericht legen Volksanwalt Peter Fichtenbauer - Vorsitzender der Volksanwaltschaft, Volksanwalt Günther Kräuter und Volksanwältin Gertrude Brinek die Ergebnisse ihrer Arbeit vor und geben Einblick in ausgewählte Prüfverfahren.