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Taschengeld-Kontrolle im Pflegeheim
Wahrscheinlich haben die meisten Menschen zuletzt im Kindesalter genau erklären müssen, was sie mit ihrem Taschengeld alles angestellt haben. Dass Eltern ihre Schützlinge auch in finanziellen Dingen genau im Auge behalten liegt so in der Natur der Sache. Dass der Bezieherin einer Mindestpension dieselbe Aufmerksamkeit durch die Kärntner Landesverwaltung zuteil wird, ist nicht nur verwunderlich, sondern sogar verfassungswidrig. Volksanwalt Dr. Peter Kostelka stellt diesen erstaunlichen Fall im ORF-Bürgeranwalt vor
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Volksanwaltschaft präsentiert Prüfbericht an Steiermärkischen Landtag 2010/2011
686 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ist die Volksanwaltschaft zwischen 1. Jänner 2010 und 31. Dezember 2011 nachgegangen. In 76 Fällen mussten die Mitglieder der Volksanwaltschaft, Mag.a Terezija Stoisits, Dr. Peter Kostelka und Dr. Gertrude Brinek, Fehler und Säumnisse der steirischen Behörden feststellen.
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Grundsatz missachtet: Rehabilitation vor Pension
Eine 30-jährige Krankenschwester aus Krems kann aufgrund von Komplikationen bei der Geburt ihres Sohnes und der darauffolgenden gesundheitlichen Probleme ihren Beruf nicht mehr ausüben. Sie entschied sich deshalb für eine Umschulung. Die PVA wollte die Kosten dafür nicht übernehmen, sondern gewährte ihr eine Berufsunfähigkeitspension.
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Erleichterungen für subsidiär Schutzberechtigte
Menschen mit abgewiesenem Asylantrag, die aber ein vorläufiges Aufenthaltsrecht besitzen, sind beim Bezug von Familienleistungen aufgrund der gesetzlichen Lage eingeschränkt. Die bisherige Verwaltungspraxis verschärft dies zusätzlich. Die Volksanwaltschaft hat dies kritisiert – das zuständige Bundesministerium ändert nun diese rechtswidrige Praxis.
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Volksanwaltschaft präsentiert Wien Bericht 2012
Am 16. Mai 2013 präsentieren die Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Mag.a Terezija Stoisits, Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und Volksanwalt Dr. Peter Kostelka im Rahmen einer Pressekonferenz den Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag 2012. Sie stellten fest, dass das Beschwerdeaufkommen in Wien gestiegen ist.
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Das neue Kollegium der Volksanwaltschaft
Mit 1. Juli 2013 bilden Dr. Gertrude Brinek, Dr. Günther Kräuter und Dr. Peter Fichtenbauer das neue Team der Volksanwaltschaft. Sie wurden vom Nationalrat am 25. April für die Amtsperiode bis 30. Juni 2019 gewählt und vom Bundespräsidenten am 26. Juni angelobt. Den jährlich wechselnden Vorsitz übernimmt Günther Kräuter.
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Gesetzesänderung: Nachteile für Menschen mit Behinderung
Die Volksanwaltschaft kritisiert die geplante Änderung des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes. Der Entwurf sieht eine Kürzung des Mindeststandards für volljährige Menschen mit Behinderung vor, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dadurch kommt es zu einer finanziellen Benachteiligung von Menschen mit Behinderung.
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Missstände bei der Berechnung der Mindestsicherung
Mehrere Bezirkshauptmannschaften der Steiermark haben bei der Berechnung der Höhe der Mindestsicherung eine noch nicht zuerkannte Wohnbeihilfe mit eingerechnet. Betroffene erhielten dadurch weniger finanzielle Unterstützung als ihnen zusteht. Die Volksanwaltschaft konnte erfolgreich intervenieren und Rechtskonformität herstellen.
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Bericht der Volksanwaltschaft vom Wiener Landtag einstimmig angenommen
Am 25. September 2013 debattierte der Wiener Landtag den Bericht der Volksanwaltschaft 2012. Die Landtagsabgeordneten zollten der Arbeit der Volksanwaltschaft Respekt und Anerkennung und bedankten sich für die gute Zusammenarbeit. Der Bericht wurde einstimmig angenommen.
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Erfolgreicher Appell gegen die geplante Änderung der Mindestsicherung in NÖ
Der derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Dr. Günther Kräuter, wandte sich mit einem eindringlichen Appell an LH Dr. Erwin Pröll, von der beabsichtigten Novelle des Mindestsicherungsgesetzes abzugehen. Diese hätte Menschen mit Behinderung finanziell benachteiligt.