Hilfestellung bei Problemen mit Behörden

Die Volksanwaltschaft hilft allen Menschen.
Vielleicht behandelt eine Behörde in Österreich Sie nicht gerecht.
Dann können Sie sich bei der Volksanwaltschaft beschweren.
Dabei ist egal:

  • wie alt Sie sind
  • aus welchem Land Sie kommen
  • wo Sie wohnen.
    Sie können sich zum Beispiel über diese Sachen beschweren:
  • Die Behörde macht nichts.
  • Die Behörde hält sich nicht an das Gesetz.
  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Behörde sind unhöflich.

Sie können sich auch über Gerichte beschweren.
Aber das geht nur in einem bestimmten Fall:
Vielleicht dauert ein Verfahren zu lange.

Die Volksanwaltschaft prüft jede Beschwerde.
Gibt es Probleme in der Verwaltung?
Das prüft die Volksanwaltschaft.
Aber nicht jede Beschwerde wird geprüft.
Manchmal ist die Volksanwaltschaft nicht zuständig.
Oder die Volksanwaltschaft ist noch nicht zuständig.
Dann gibt es keine Prüfung.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Volksanwaltschaft geben Ihnen dann Infos.
Sie können immer eine Beschwerde machen.
Eine Beschwerde kostet kein Geld.

Hilfestellung bei Problemen mit Behörden

Die Volksanwaltschaft steht allen Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen – unabhängig vom Alter, der Nationalität oder dem Wohnsitz. Bei der Beschwerde kann es sich um eine Untätigkeit der Behörde, eine nicht dem Gesetz entsprechende Rechtsansicht oder aber um grobe Unhöflichkeiten handeln. Beschwerden gegen Gerichte sind nur möglich, wenn sie die überlange Dauer eines Verfahrens beanstanden.

Die Volksanwaltschaft geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen. Allerdings führt eine Beschwerde nicht immer zu einem Prüfverfahren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Volksanwaltschaft nicht oder noch nicht zuständig ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft geben in solchen Fällen gerne allgemeine Auskünfte. Eine Beschwerde ist jederzeit möglich und mit keinen Kosten verbunden.