Heimopfer

Sie haben vor 1999 in einem Heim gelebt? Und Sie haben dort Gewalt erlebt? Oder Sie wurden missbraucht?
Dann können Sie eine Heimopferrente bekommen. Das ist Geld vom Staat.
Sie bekommen 433 Euro im Monat. Das ist der Wert für das Jahr 2026.
Vielleicht haben Sie schon Geld von dem Heim bekommen. Oder von einer anderen Einrichtung.
Das ist egal. Sie können die Heimopferrente trotzdem bekommen. Vielleicht haben Sie auch einen Anspruch auf Schaden-Ersatz.
Das heißt: Sie können Geld von dem Heim verlangen. Aber das geht oft nur für eine bestimmte Zeit. Danach ist es zu spät dafür.

Sie haben schon Geld von einer Opfer-Schutz-Einrichtung bekommen?
Dann können Sie die Heimopferrente bekommen.
Sie haben noch kein Geld von einer Opfer-Schutz-Einrichtung bekommen?
Dann können Sie einen Antrag bei der Volksanwaltschaft machen.
Die Renten-Kommission prüft den Antrag.
Dafür müssen Sie zeigen:

  • Sie waren in einem Kinder-Heim oder Jugend-Heim
  • Sie waren in einem Internat
  • Sie waren in einer Psychiatrie
  • Sie waren in einer Heil-Anstalt
  • Sie waren bei einer Pflege-Familie.

Und dort ist Ihnen etwas passiert.
Zum Beispiel:

  • Missbrauch
  • Gewalt.

Das gilt für öffentliche Einrichtungen und private Einrichtungen.
Aber das Jugend-Amt muss Sie dorthin geschickt haben.
Sie bekommen die Heimopferrente:

  • wenn Sie in Pension sind
  • wenn Sie das Regelpensionsalter erreicht haben.

Sie können wegen der Misshandlung nicht arbeiten?
Dann bekommen Sie die Rente sofort.

Die Renten-Kommission prüft: Hat jemand ein Recht auf Rente?
Die Volksanwaltschaft gibt dann eine Empfehlung.
Die Pensions-Versicherung oder das Sozial-Ministerium-Service entscheiden dann.

Diese Infos sind sehr einfach. Die genauen Regeln sind schwierig. Sie finden die Regeln hier.

Vielleicht haben Sie ein Recht auf die Heimopferrente.
Dann können Sie sich bei der Volksanwaltschaft melden. Wir helfen Ihnen weiter.

An diese Stelle können Sie sich wenden:

Heimopfer

Wer vor 1999 als Kind in einem Heim leben musste und dort Opfer von Gewalt oder Missbrauch geworden ist, kann eine „Heimopferrente“ beantragen. Sie beträgt 433 Euro pro Monat (Wert 2026). Damit will der Staat eine symbolische Wiedergutmachung leisten – unabhängig von Schadenersatzansprüchen, die meist verjährt sind. Aber auch unabhängig von Pauschalentschädigungen, die die Heime oder ihre Nachfolgeorganisationen an die Opfer bezahlt haben.

Das Geld kann bekommen, wer schon eine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten hat. Wer das nicht hat, kann sich an die Volksanwaltschaft wenden. Die Rentenkommission der Volksanwaltschaft prüft den Antrag. Dafür muss man glaubhaft machen, dass man Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim, einem Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie geworden ist. Das gilt für öffentliche Einrichtungen, aber auch für private, wenn man vom Jugendamt dort eingewiesen worden ist. Die Heimopferrente bekommt man, sobald man entweder in Pension ist oder das Regelpensionsalter erreicht hat. Wenn man als Folge der Misshandlung arbeitsunfähig ist, bekommt man die Rente sofort. 

Die Rentenkommission überprüft, ob jemand einen Anspruch auf die Rente hat. Die Volksanwaltschaft gibt dann eine Empfehlung ab. Die rechtliche Entscheidung trifft schließlich die Pensionsversicherung (PVA) oder das Sozialministerium-Service (SMS).

Diese Angaben sind sehr vereinfacht. Die konkreten rechtlichen Regeln sind kompliziert. Sie finden sie hier.

Wenn Sie glauben, dass sie Anspruch auf die Heimopferrente haben könnten, wenden Sie sich an die Volksanwaltschaft. Wir helfen Ihnen weiter oder sagen Ihnen, wohin Sie sich wenden müssen: