Präventive Menschenrechtskontrolle

Die Volksanwaltschaft kümmert sich um die Menschen-Rechte in Österreich.
Die Volksanwaltschaft macht das seit dem 1. Juli 2012.

Es gibt eine Bundes-Kommission.
Und es gibt 6 regionale Kommissionen.
Die Kommissionen kontrollieren verschiedene Einrichtungen.
In den Einrichtungen kann man seine Freiheit verlieren.
Oder man kann weniger frei sein.
Zum Beispiel:

  • in Justiz-Anstalten
  • in Pflege-Heimen.
    Die Kommissionen kontrollieren auch:
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Programme für Menschen mit Behinderungen.

Die Kommissionen kontrollieren auch die Verwaltung.
Die Verwaltung ist die vollziehende Gewalt.
Das heißt:
Die Verwaltung muss sich an Gesetze halten.
Und die Verwaltung muss die Gesetze umsetzen.
Manchmal darf die Verwaltung Befehle geben.
Oder die Verwaltung darf Gewalt anwenden.
Zum Beispiel:

  • bei Abschiebungen
  • bei Demonstrationen
  • bei Polizei-Einsätzen.

Die Kommissionen wollen Menschenrechtsverletzungen verhindern.

Die Volksanwaltschaft ist wie ein Haus für Menschen-Rechte in Österreich.

Die Volksanwaltschaft prüft die Arbeit von Behörden.
Dabei prüft die Volksanwaltschaft auch:
Halten sich die Behörden an die Menschen-Rechte?
Das nennt man: Präventive Kontrolle.
Sie denken:
Eine Behörde hat sich nicht an die Menschen-Rechte gehalten?
Dann können Sie das der Volksanwaltschaft sagen.

Die Menschen-Rechte müssen geschützt werden.
Das steht im Gesetz.
Dafür gibt es den Nationalen Präventionsmechanismus.
Die kurze Form ist: NPM.
Der NPM ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten für die Regierung.
Der NPM kümmert sich um die Menschen-Rechte in Österreich.
Der NPM ist auch ein Teil von 2 Gesetzen von der UN.
Die UN ist eine Gruppe von Ländern.
Die Länder arbeiten zusammen.
Das erste Gesetz heißt: UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Die kurze Form ist:
OPCAT.
Das zweite Gesetz heißt: UN-Behindertenrechtskonvention.

Präventive Menschenrechtskontrolle

Die Volksanwaltschaft ist seit dem 1. Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig.

Gemeinsam mit einer Bundeskommission und sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. Zudem wird die Verwaltung als vollziehende Gewalt beobachtet, wenn unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt, etwa bei Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätzen ausgeübt wird. Im Kern geht es darum, Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und abzustellen.

Bildhaft gesprochen ist die Volksanwaltschaft das Menschenrechtshaus der Republik.

Neben der präventiven Kontrolle kann sich jeder Mensch ausdrücklich bei der Volksanwaltschaft wegen behaupteter Verletzung der Menschenrechte beschweren.

Der verfassungsgesetzliche Auftrag zum Schutz der Menschenrechte als „Nationaler Präventionsmechanismus“ (NPM) basiert auf zwei bedeutenden Rechtsakten der Vereinten Nationen. Einerseits das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und andererseits der UN-Behindertenrechtskonvention.