Internationales
Die Volksanwaltschaft schickt Berichte an die UNO.
Österreich hat einen Vertrag mit der UN gemacht.
In dem Vertrag steht:
Österreich muss sich an bestimmte Regeln halten.
Die Regeln stehen in einem Gesetz von der UN.
Das Gesetz heißt: UN-Konvention.
Die UN prüft:
Hält sich Österreich an die Regeln?
Dafür schreibt Österreich einen Bericht.
Und es gibt noch einen zweiten Bericht.
Der zweite Bericht heißt: Schatten-Bericht.
Der Schatten-Bericht ist von einer anderen Stelle.
Die Stelle ist nicht von der Regierung.
Die UN prüft beide Berichte zusammen.
Vielleicht steht in dem Bericht von der Regierung nicht alles drin.
Dann kann das in dem Schatten-Bericht stehen.
Schatten-Berichte sind ein Teil von dem Universellen Überprüfungsmechanismus.
Die kurze Form ist: UPR.
Mit dem UPR wird immer wieder die Situation von den Menschenrechten in Österreich geprüft.