Zwang zum "Gendern" an der PH Burgenland

Eine Studentin von der privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland hat nicht mehr gegendert. Die kurze Form für die private Pädagogische Hochschule Burgenland ist: PH. Die Studentin hat 3 Jahre lang gegendert. Dann hat sie nur noch das generische Maskulinum benutzt. Das heißt: Sie hat zum Beispiel nur von Studenten geschrieben. Damit meinte sie alle Studierenden. Wenn sie nur die männlichen Studierenden meinte, schrieb sie: männliche Studenten. Die Professorin hat der Studentin dann 25 Prozent von den Punkten abgezogen. Die Studentin hatte ein Gespräch mit der Professorin. Das Gespräch war fruchtlos. Das heißt: Das Gespräch hat nichts gebracht. Deshalb hat die Professorin der Studentin 50 Prozent von den Punkten abgezogen. Die Professorin sagte: Ich ziehe Ihnen immer mehr Punkte ab. Ich sehe mir Ihre Arbeiten nicht mehr an, wenn Sie nicht gendern. Die Professorin hat sich dann doch eine Arbeit angesehen. Aber die Arbeit war nicht gegendert.

Deshalb gab die Professorin eine Note schlechter. Die Studentin fand das nicht gut. Sie sagte: Das ist Bevormundung und Sprach-Politik. Deshalb ging die Studentin zur Volksanwaltschaft.

Der ORF hat die Direktorin von der PH gefragt. Die Direktorin sagt: Die Lehrerin hat am Anfang von der Lehr-Veranstaltung gesagt: Die Studierenden müssen gendern.
Das ist wichtig für die Note. Deshalb ist das richtig so.
Es gibt eine Fach-Stelle für Gendern und Diversität.
Die Fach-Stelle sagt: Studierende müssen ab dem fünften Semester gendern.
Sonst sollen sie eine schlechte Note bekommen.
Und sie sollen das Studium nicht beenden können.
Aber darüber wird noch diskutiert.
Das Bildungs-Ministerium hat einen Brief geschrieben.
In dem Brief steht: Das ist Sache von der PH.
Deshalb hat niemand vom Bildungs-Ministerium bei der Sendung „ Bürgeranwalt “ mitgemacht.
Der ORF hat 5 andere Universitäten gefragt. Die Universitäten sagen: Wir finden gendern wichtig.
Aber wir geben nicht automatisch eine schlechte Note.

Walter Rosenkranz ist der Volks-Anwalt.
Der Volks-Anwalt hilft den Menschen in Österreich.
Walter Rosenkranz hat in der Sendung Bürger-Anwalt über die PH Burgenland gesprochen.
Er hat gesagt: Die PH Burgenland hat es sich zu einfach gemacht. 
In der Verfassung steht: Die Staats-Sprache ist Deutsch.
Es gibt einen Rat für die deutsche Sprache. Der Rat ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen kommen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Der Rat sagt: Man soll die Sprache nicht schwerer machen.
Zum Beispiel durch einen Doppel-Punkt oder ein Sternchen.
Die Studentin sagt: Sie ist nicht die einzige Person an der PH Burgenland.
Es gibt noch mehr Personen an der PH Burgenland.
Diese Personen wollen auch nicht gendern.
Walter Rosenkranz sagt: Es gibt noch mehr Fragen zu diesem Fall.
Zum Beispiel: Was passiert mit den Lehrern und Lehrerinnen?
Vielleicht wollen die Lehrer und Lehrerinnen auch nicht gendern.
Vielleicht sagen sie: Gendern ist nicht wichtig für uns.
Dann bewerten sie Arbeiten mit Gendern und ohne Gendern gleich.
Walter Rosenkranz sagt auch: Eine Arbeit kann sehr gut sein.
Aber vielleicht hat man in der Arbeit nicht gegendert.
Dann darf man die Arbeit nicht schlechter bewerten.

Nachgefragt: Trans-Port-Unternehmen stören die Nachbarschaft.
Die Gewerbe-Behörde macht nichts.

Eine Frau aus der Süd-Steiermark hat sich bei der Volksanwaltschaft beschwert.
Die Frau wohnt neben einem Park-Platz für LKWs.
Die LKWs machen sehr viel Lärm.
Das ist vor allem am Wochenende und am Anfang von der Woche so.
Die LKWs fahren ab 3 Uhr nachts weg oder kommen an.
Das sind 40 LKWs.
Die Frau hat ihr Haus Anfang der 1990er Jahre gekauft.
Damals gab es neben ihrem Haus nur Felder.
Aber ein Betrieb in der Nähe hat immer mehr Fläche gekauft.
Jetzt ist die Fläche von dem Betrieb 4.000 m² groß.
Deshalb ist das Haus von der Frau jetzt auf 2 Seiten neben dem Betrieb.
Seit 2022 gibt es eine Genehmigung für den Park-Platz.
29 LKWs dürfen auf dem Park-Platz stehen.
Vorher gab es keine Genehmigung für den Park-Platz.

Der Unter-Nehmer hat gesagt:
Die Gemeinde hat gesagt: Für einen LKW-Abstell-Platz braucht man keine Genehmigung.
Man muss nur ein Schild aufhängen.
Das hat der Unter-Nehmer gemacht.
Dann hat er den Platz für LKWs benutzt.
Die Gemeinde hat aber auch gesagt: Wir sind nur für die Bau-Ordnung zuständig.
Wir sind nicht für das Gewerbe-Recht zuständig.
Die BH hat erklärt: Seit 2017 läuft das Verfahren für die Genehmigung von dem Platz.
Aber es gab viele Anzeigen von der Beschwerde-Führerin.
Deshalb hat das Verfahren bis 2022 gedauert.

Dr. Walter Rosenkranz ist Volks-Anwalt.
Er hat den Fall schon bei der ersten Sendung kritisiert.
Er hat gesagt: Der Unter-Nehmer hat den Park-Platz ohne Erlaubnis betrieben.
Dafür hat er eine Strafe bekommen.
Aber gegen den Lärm für die Frau wurde nichts gemacht.
Nach der Sendung wurde eine Lärm-Schutz-Wand gebaut.
Die Lärm-Schutz-Wand hilft gegen den Lärm.
Aber es gibt noch andere Regeln für den Park-Platz.
Zum Beispiel: Es dürfen nur 29 LKW auf dem Park-Platz stehen.
Der Volks-Anwalt sagt: Die Frau soll aufpassen. Und die Frau soll sich alles merken.
Dann kann die Frau das bei der Gewerbe-Behörde melden.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Bürgeranwalt
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