Die Haus-Verwaltung hat eine Firma für die WEG beauftragt. Die Firma hat eine Solar-Anlage gebaut.
Und die Firma hat einen Antrag für die Förderung gemacht.
Im Antrag musste man ankreuzen: Ist der Antrag für ein Unternehmen?
Oder ist der Antrag für eine natürliche Person?
Eine natürliche Person ist ein Mensch.
Die Firma hat Unternehmen angekreuzt.
Denn die Firma dachte: Eine WEG ist kein Mensch.
Die Förderstelle hat den Antrag bearbeitet.
Dabei hat die Förderstelle einen Fehler gemacht.
Die Förderstelle hat nicht die WEG als Antragsteller eingetragen.
Die Förderstelle hat die Haus-Verwaltung als Antragsteller eingetragen.
Volksanwältin Elisabeth Schwetz erklärt: Die WEG hat die Solar-Anlage gekauft.
Dafür hat die WEG Geld aus den Rücklagen genommen. Deshalb ist die WEG ein Verbraucher.
Die Volksanwaltschaft hat sich die Beschwerde angeschaut.
Die Volksanwaltschaft sagt: Das Online-Formular für den Förderantrag war nicht gut.
Man konnte nur 2 Sachen auswählen.
Die Sachen waren:
- natürliche Person
- Unternehmen.
Das BMK sagt: Bei der Daten-Verarbeitung ist ein Fehler passiert.
Die WEG wurde mit der Haus-Verwaltung verwechselt.
Volksanwältin Schwetz sagt: Die Volksanwaltschaft hat sich um die Sache gekümmert.
Deshalb konnte man die Sache aufklären.
Und die Sache konnte gut zu Ende gebracht werden. Die WEG hat das Geld bekommen.
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