Wohnungseigentümern Photovoltaikförderung verweigert

Eine Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft aus Linz hat eine Photovoltaik-Anlage. Die kurze Form für Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft ist: WEG. Die WEG hat einen Antrag auf Förderung gemacht. Das heißt: Die WEG wollte Geld für die Photovoltaik-Anlage bekommen. Aber die WEG hat das Geld nicht bekommen. Deshalb hat sich die WEG an die Volksanwaltschaft gewendet. Das Klima-Schutz-Ministerium hat eine Förderstelle beauftragt. Die kurze Form für das Klima-Schutz-Ministerium ist: BMK. Die Förderstelle heißt: OeMAG.

Zu der Zeit konnten natürliche Personen den Antrag auch noch nach dem Beginn der Arbeit an der Photovoltaik-Anlage machen.

Zum Beispiel: nachdem sie ein Unternehmen für die Photovoltaik-Anlage beauftragt haben oder nachdem sie eine Anzahlung gemacht haben. Juristische Personen mussten den Antrag vor dem Beginn von der Arbeit machen.

Die Haus-Verwaltung hat eine Firma für die WEG beauftragt. Die Firma hat eine Solar-Anlage gebaut.
Und die Firma hat einen Antrag für die Förderung gemacht.
Im Antrag musste man ankreuzen: Ist der Antrag für ein Unternehmen?
Oder ist der Antrag für eine natürliche Person?
Eine natürliche Person ist ein Mensch. 
Die Firma hat Unternehmen angekreuzt. 
Denn die Firma dachte: Eine WEG ist kein Mensch.
Die Förderstelle hat den Antrag bearbeitet.
Dabei hat die Förderstelle einen Fehler gemacht.
Die Förderstelle hat nicht die WEG als Antragsteller eingetragen.
Die Förderstelle hat die Haus-Verwaltung als Antragsteller eingetragen.
Volksanwältin Elisabeth Schwetz erklärt: Die WEG hat die Solar-Anlage gekauft.
Dafür hat die WEG Geld aus den Rücklagen genommen. Deshalb ist die WEG ein Verbraucher.

Die Volksanwaltschaft hat sich die Beschwerde angeschaut.
Die Volksanwaltschaft sagt: Das Online-Formular für den Förderantrag war nicht gut.
Man konnte nur 2 Sachen auswählen.
Die Sachen waren:

  • natürliche Person
  • Unternehmen.

Das BMK sagt: Bei der Daten-Verarbeitung ist ein Fehler passiert.
Die WEG wurde mit der Haus-Verwaltung verwechselt.
Volksanwältin Schwetz sagt: Die Volksanwaltschaft hat sich um die Sache gekümmert.
Deshalb konnte man die Sache aufklären.
Und die Sache konnte gut zu Ende gebracht werden. Die WEG hat das Geld bekommen.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Haus mit einer Dach-Photovoltaikanlage Foto (c) Wikimedia Commons Enerix-knuth