Der Verfassungsgerichtshof ist ein besonderes Gericht.
Der Verfassungsgerichtshof sagt:
Die Regierung muss Geld für die Hospize geben.
Die Menschen sollen selbst entscheiden können:
- was mit ihnen passiert
- was sie machen wollen.
Dafür müssen die Menschen wissen: - dass es Hospize gibt
- dass es Palliativmedizin gibt.
Und die Menschen müssen in ein Hospiz gehen können.
Das muss der Staat möglich machen.
Manche Menschen sind sehr krank.
Und sie werden bald sterben.
Diese Menschen sollen bis zum Tod gut leben können.
Und sie sollen in Würde sterben können.
Dafür gibt es die Hospiz-Kultur und Palliative Care.
Das ist eine besondere Pflege für sterbende Menschen.
Die Pflege kümmert sich um:
- den Körper
- die Seele
- die Schmerzen
- die Wünsche von den Menschen.
Die Pflege braucht viel Wissen und Erfahrung.
Achitz sagt:
80 bis 90 Prozent von der Palliative Care machen:
- Langzeitpflegeeinrichtungen
- Krankenhäuser
- Arztpraxen.
Deshalb müssen mehr Pflegeheime Palliative Care anbieten.
Man soll in der gewohnten Umgebung sterben können.
Viele Menschen wollen in ihrer gewohnten Umgebung sterben.
Manche Menschen sind sehr krank.
Diese Menschen heißen: Palliativpatientinnen und Palliativpatienten.
Diese Menschen sterben bald.
Und sie müssen in ein Krankenhaus.
Das ist sehr schwer für diese Menschen.
Die Volksanwaltschaft hat eine Untersuchung gemacht.
Die Untersuchung war in den Jahren 2022 und 2023.
Die Volksanwaltschaft hat Altenheime und Pflegeheime untersucht.
Die Volksanwaltschaft hat geprüft:
Können die Menschen in ihrer gewohnten Umgebung sterben?
97 Prozent von den Altenheimen und Pflege-Heimen wollen das möglich machen.
Die Menschen sollen im Alten-Heim oder Pflege-Heim sterben können.
Sie sollen nicht in ein Krankenhaus müssen.
Dafür ist wichtig:
- Es gibt genug Ärzte und Ärztinnen
- Es gibt genug Pfleger und Pflegerinnen
- Es gibt mobile Hospiz-Dienste.
Mobile Hospiz-Dienste helfen Menschen beim Sterben.
Nur 63 Prozent von den Einrichtungen haben gesagt:
Es gibt Schulungen für Palliative Care.
Volks-Anwalt Achitz sagt:
Es muss genug Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben.
Und es muss immer wieder Fortbildungen geben.
Die Fortbildungen sind für alle Berufs-Gruppen.
Und die Fortbildungen sind für alle Hierarchieebenen.
Das heißt:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die Fortbildungen machen können.
Dann weiß das ganze Personal:
- Wie funktioniert Palliativbetreuung?
- Wie funktioniert Hospiz-Betreuung?
Das Projekt: Hospiz-Kultur und Palliative Care in Pflegeheimen.
Das kurze Wort ist: HPCPH.
Es gibt ein Projekt.
Das Projekt heißt: Hospiz-Kultur und Palliative Care in Pflegeheimen.
Die kurze Form ist: HPCPH.
Das Projekt gibt es seit 2004.
Das Projekt kommt von Hospiz Österreich.
Es hat in Vorarlberg angefangen.
Das Projekt dauert 3 Jahre.
In dem Projekt geht es um:
- Hospiz
- Palliative Care.
80 Prozent von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen eine Schulung machen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in verschiedenen Berufen.
Aber alle kümmern sich um die Patientinnen und Patienten.
Die Volksanwaltschaft hat eine Prüfung gemacht.
Die Volksanwaltschaft hat geprüft:
Wie viele Pflegeheime haben eine HPCPH-Zertifizierung?
Eine Zertifizierung ist ein besonderer Schein.
Nur 18 Prozent von den Pflegeheimen haben eine HPCPH-Zertifizierung.
Bernhard Achitz sagt:
Viele Pflegeheime wollen eine HPCPH-Zertifizierung machen.
Die Volksanwaltschaft wird weiter aufpassen:
Wie viele Pflegeheime machen eine HPCPH-Zertifizierung?
Menschen sollen auch am Ende von ihrem Leben gut leben können.
Und Menschen sollen auch am Ende von ihrem Leben selbst bestimmen können.
Die Volksanwaltschaft hat Altenheime und Pflegeheime geprüft.
Dabei hat die Volksanwaltschaft besonders auf 2 Sachen geachtet.
Die 2 Sachen sind:
- Schmerz-Management
- Palliativversorgung.
Die Volksanwaltschaft hat Ergebnisse und Empfehlungen aufgeschrieben.
Sie finden die Ergebnisse und Empfehlungen unter diesem Link.
Stich-Wort: Präventive Menschenrechtskontrolle
Die Volksanwaltschaft ist eine Behörde.
Die kurze Form ist: VA.
Die VA muss bestimmte Einrichtungen kontrollieren.
Das steht im Gesetz.
In den Einrichtungen können Menschen nicht frei sein.
Die VA kontrolliert zum Beispiel:
- Gefängnisse
- Psychiatrien
- Altenheime und Pflegeheime
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Kinder-WGs und Jugend-WGs.
Die VA will die Menschen-Rechte schützen.
Die Kommissionen von der VA prüfen jedes Jahr etwa 500 Einrichtungen.
Die Kommissionen sind Gruppen von Fachleuten.
Die Fach-Leute kommen aus verschiedenen Bereichen.
Die Kommissionen sagen den Einrichtungen meistens nicht vorher:
Wir kommen zu Ihnen.
Die Kommissionen prüfen die Einrichtungen einfach so.
Es gibt keinen bestimmten Grund dafür.
Und es gibt keine Beschwerden über die Einrichtungen.
Dafür gibt es 2 Gesetze von den Vereinten Nationen.
Vereinte Nationen ist ein Wort für viele Länder zusammen.
Das erste Gesetz heißt: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Die kurze Form ist:
OPCAT.
Das zweite Gesetz ist die UN-Behindertenrechts-Konvention.
Die präventive Menschenrechtskontrolle ist eine Hilfe.
Die Hilfe ist für Einrichtungen.
Die Einrichtungen sollen sich um die Menschen-Rechte kümmern.
Die Einrichtungen sollen dafür die richtigen Sachen machen.
So kann man Probleme mit den Menschenrechten verhindern.
Hospizkultur in Pflegeheimen muss flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut werden. (Fotocredit: Pixabay/truthseeker08)