Volksanwalt Achitz: Alles tun, damit Erwachsenenvertretung gar nicht erst notwendig wird

Länder müssen mehr Unterstützung für Betroffene anbieten, damit sie selbst über ihr Leben bestimmen können

Wie das VertretungsNetz sieht auch Volksanwalt Bernhard Achitz große Lücken in der Prävention von Erwachsenenvertretungen: „Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen wie Unterstützungskreise gibt es oft nicht. Selbstbestimmung sollte aber so weit wie möglich gefördert werden. Eine Erwachsenenvertretung darf nur das allerletzte Mittel sein.“ Das 2. Erwachsenenschutzgesetz war ein wichtiger Schritt, aber es hat auch massive Unterstützungsleistungen durch die Länder vorgesehen, um Erwachsenenvertretungen unnötig zu machen – aber die Länder haben das viel zu wenig umgesetzt. Auch auf Bundesebene waren immer wieder Einsparungen beim Erwachsenenschutz in Diskussion. Achitz: „Menschenrechte dürfen aber keine Budgetfrage sein“, sagt Achitz.

Amtswegiges Prüfverfahren zeigte fehlende Maßnahme der Länder

Die Volksanwaltschaft führte daher vor zwei Jahren ein amtswegiges Prüfverfahren durch, um die Bundesländer zu ihren Maßnahmen zu befragen. Dabei zeigte sich, dass teilweise sogar gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. So fehlen oft Unterstützerkreise, die die Betroffenen so weit wie möglich in die Lage versetzen sollen, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Das betrifft alle möglichen Lebensbereiche; bei medizinischen Behandlungen ist ein solcher Unterstützerkreis aber gesetzlich vorgesehen. Erst wenn mithilfe des Unterstützerkreises die Entscheidungsfähigkeit nicht ermöglicht wird, sollte die Erwachsenenvertretung hinzugezogen werden. „Wie unsere Beobachtungen und jetzt auch die des VertretungsNetz zeigen, hat sich seitdem nichts Wesentliches geändert“, so Achitz.

Heimvertrag nur mit Erwachsenenvertretung

Das fehlende Bewusstsein hinsichtlich Selbstbestimmung zeigt auch der Umstand, dass manche Einrichtungen für die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen eine Erwachsenenvertretung voraussetzen. „Auch aus Alten- und Pflegeheimen wird uns das immer wieder berichtet, obwohl die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt entscheidungsfähig sind. Offenbar wollen es sich manche Betreiber einfach machen und lieber nur den Erwachsenenvertreter fragen, wenn es etwa um medizinische Behandlungen geht – anstatt alle Möglichkeiten der unterstützten Kommunikation zu nützen, um nach dem Willen der Betroffenen selbst zu handeln.“

UN-Behindertenrechtskonvention gilt auch für die Länder

Um zu zeigen, dass Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen in Österreich ernst genommen werden, müssen entsprechende Entwicklungen so rasch wie möglich initiiert werden. „Das erfordert auch die UN-Behindertenrechtskonvention, zu deren Umsetzung sich Österreich verpflichtet hat. Und diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch für die Länder“, so Achitz.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Symbolfoto schriftliche Vereinbarung Menschen beschweren sich bei der Volksanwaltschaft, dass sie für einen Heimplatz eine Erwachsenenvertretung vereinbaren müssen, obwohl sie entscheidungsfähig sind