Die Frau hat ihren Hund im Jahr 2024 abgemeldet.
Die Gemeinde Leobendorf sagt: Die Frau muss trotzdem für das ganze Jahr 2024 die Hunde-Abgabe bezahlen.
Das steht im Gesetz. Das Gesetz heißt: Hunde-Abgaben-Gesetz.
Das Gesetz gilt in Niederösterreich.
Die Gemeinde Leobendorf sagt auch: Wir wissen nicht, wer einen Hund hat.
Es gibt kein zentrales Melde-Register für Hunde.
Die Frau hat früher in Stockerau gewohnt.
Dort musste sie die Hunde nicht abmelden.
Sie musste nur ihren Wohn-Sitz ändern.
Die Landes-Regierung von Niederösterreich sagt: Vielleicht ändert der Halter oder die Halterin den Wohn-Sitz.
Aber der Hund bleibt an dem alten Wohn-Sitz. Deshalb muss man den Hund extra abmelden.
Elisabeth Schwetz ist die Volksanwältin.
Die Volksanwältin hilft den Bürgern und Bürgerinnen.
Elisabeth Schwetz hat in einer Sendung über Gemeinden gesprochen.
Sie hat gesagt: Die Gemeinden sind die erste Anlauf-Stelle für Bürger und Bürgerinnen.
Das heißt: Die Bürger und Bürgerinnen können zu den Gemeinden gehen.
Und die Gemeinden helfen den Bürgern und Bürgerinnen. Die Gemeinden müssen Probleme lösen.
Darauf müssen sich die Bürger und Bürgerinnen verlassen können.
In diesem Fall hat die Gemeinde das nicht gemacht.
Es gibt ein Gesetz in Niederösterreich.
Das Gesetz heißt: Hunde-Abgaben-Gesetz.
Und es gibt ein Gesetz für ganz Österreich.
Das Gesetz heißt: Bundes-Abgaben-Ordnung.
Die Gemeinde hätte sich an diese Gesetze halten müssen.
Und die Gemeinde hätte besser prüfen müssen: Hat die Frau wirklich einen Hund?
Die Gemeinde hat der Frau gesagt: Sie muss eine Hunde-Abgabe bezahlen.
Aber das war falsch.
Die Volksanwältin sagt: Die Gemeinde muss prüfen: Wer muss eine Abgabe bezahlen?
Das ist in einer kleinen Gemeinde möglich. Vor allem, wenn sich jemand bei der Gemeinde meldet.
Die Frau hat sich bei der Gemeinde gemeldet. Deshalb muss die Gemeinde der Frau das Geld zurückgeben.
Die Volksanwaltschaft wird sich weiter um den Fall kümmern.
Nachgefragt: Eine Landes-Straße im Orts-Gebiet ist für Schul-Kinder gefährlich.
Wie kann man die Straße sicherer machen?
Ein paar Frauen haben sich bei der Volksanwaltschaft beschwert.
Die Frauen wohnen in einer kleinen Gemeinde in der Steiermark.
Durch die Gemeinde geht eine Landes-Straße.
Auf der Landes-Straße fahren viele Autos. Die Autos dürfen 70 km/h fahren.
Aber es gibt keine Geh-Wege. Und es gibt keine anderen Schutz-Einrichtungen.
Der Fall wurde im April 2024 zum ersten Mal in der Sendung Bürger-Anwalt besprochen.
Die Kinder müssen auf dem Weg zur Schule am Straßen-Rand gehen.
Das ist sehr gefährlich.
Es gab auch schon schwere Unfälle auf der Land-Straße.
Die Menschen aus der Gemeinde wollen:
- Die Autos sollen nur 50 km/h fahren dürfen
- Es soll einen Gehweg geben.
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung sagt: Es muss keine Geschwindigkeits-Beschränkung geben.
In den letzten 50 Jahren ist dort niemand gestorben.
Die Volksanwaltschaft sagt: Es gibt heute mehr Autos als früher.
Das ist schon seit 50 Jahren so.
Deshalb kann man nicht sagen: Es gibt keinen Platz für einen Gehsteig.
Elisabeth Schwetz ist die Volksanwältin.
Sie hat in der Sendung „ Nachgefragt “ aus einem Bericht vorgelesen.
Der Bericht ist von der Polizei Hitzendorf.
In dem Bericht steht: Der Schulweg an der Land-Straße ist gefährlich.
Elisabeth Schwetz sagt: Man kann nicht warten bis es viele Unfälle an der Land-Straße gibt.
Der Bürger-Meister hat eine Machbarkeits-Studie gemacht.
Das war ein guter erster Schritt.
Aber jetzt gibt es ein Problem mit den Kosten.
Alle müssen sich zusammensetzen und eine Lösung finden.
Einzelne Anrainer und Anrainerinnen sind bereit: Sie geben einen Teil von ihrem Grundstück her.
Dann kann man dort einen Gehsteig bauen.