Volksanwältin Gaby Schwarz: Stadt Wien benachteiligt Hauseigentümer beim Gas-Ausstieg

Ist es legitim, dass die Stadt Wien eine Dekarbonisierungsprämie für Wohnungseigentümer, aber nicht für Hauseigentümer anbietet? Und wo bleibt die Verantwortungsübernahme der Stadt Wien, wenn Fahrräder ohne Information mitsamt Fahrradständern entfernt werden? Dazu bezieht Volksanwältin Gaby Schwarz in der ORF Sendung "Bürgeranwalt" klar Stellung.

Herr L. aus dem 14. Wiener Gemeindebezirk entschied sich im Vorjahr, aus Gas auszusteigen und sein Eigenheim mit einer Luftwärmepumpe auszustatten. Als er dafür die Dekarbonisierungsprämie der Stadt Wien beanspruchen wollte, stellte er fest, dass er diese als Hauseigentümer gar nicht beantragen kann, das geht nur für Mieter oder Wohnungseigentümer. Mit dem Vorwurf der Ungleichbehandlung wandte er sich an Volksanwältin Gaby Schwarz, die in der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ vom 18.4.2026 klar Position bezieht: „Förderungen müssen für alle gleich sein. Wenn die Stadt Wien daran interessiert ist, dass Menschen von fossile auf nachhaltige Heizmethoden umsteigen, darf sie keinen Unterschied zwischen Wohnungseigentümern und Hauseigentümern machen.“

Die Argumentation der Stadt Wien, dass die Dekarbonisierungsprämie als Anreiz für Mehrparteienhäuser gedacht ist, lässt die Volksanwältin nicht gelten: „Ob es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt – jeder Ausstieg aus Gas muss gleich viel wert sein. Die Stadt Wien unterstellt mit dieser Ungleichbehandlung, dass sich Hauseigentümer so eine Investition leichter leisten können, als Wohnungseigentümer. Dafür fehlt mir das Verständnis.“

Auch eine weitere Förderung der Stadt Wien blieb Herrn L. verwehrt, da seine Pension zu hoch sei. „Zum damaligen Zeitpunkt war diese Förderung aber noch nicht einkommensabhängig, sondern erst seit 1.1.2026. Diese Information hat er aber nicht erhalten, und jetzt ist es zu spät“, so Volksanwältin Gaby Schwarz.

Nachgefragt: Keine Verantwortungsübernahme der Stadt Wien zu verschwundenen Fahrrädern

Im Sommer 2025 stellte Herr W. sein Fahrrad an einem Fahrradständer im 7. Wiener Gemeindebezirk ab. Als er nach einigen Regentagen wieder damit fahren wollte, war sein Rad verschwunden – wie auch sämtliche Fahrradständer. Aufgrund von Bauarbeiten im Auftrag der MA28 wurden Ständer und Räder in der betroffenen Straße von einer Firma entfernt. Die Fahrräder wurden in der Umgebung mit Blechstreifen abgestellt. Trotz Suche blieb das Fahrrad von Herrn W. verschwunden. 

Zwar wurden ihm der Selbstbehalt seiner Rad-Versicherung und sein Fahrradschloss von der Baufirma ersetzt, für Volksanwältin Gaby Schwarz bleiben aber einige Fragen offen: „In diesem Fall gab es keinerlei Information, dass diese Radständer entfernt werden. Wie stellt die Stadt Wien sicher, dass diese Beschilderung in Zukunft eingehalten wird? Wie gedenkt die Stadt Wien, Radbesitzer darüber zu informieren, wo ihre Räder hingebracht werden? Dass Räder einfach wo anders abgestellt werden und die Besitzer diese in der Umgebung suchen müssen, ist eine Zumutung. All diese Antworten ist uns die Stadt Wien nach wie vor schuldig. Die Stadt Wien kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen!“


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Volksanwältin Gaby Schwarz steht in einem beigen Kleid im ORF Studio vor dem Bürgeranwalt Logo. "Den Gas-Ausstieg von Wohnungseigentümern zu fördern, von Hauseigentürmern aber nicht, ist eine Ungleichbehandlung", so Volksanwältin Gaby Schwarz.