Die Bundes-Länder sind seit 2020 für die Kinder- und Jugend-Hilfe zuständig.
Die Volksanwaltschaft arbeitet mit NGOs zusammen. NGOs sind Vereine.
Die Vereine helfen Menschen.
Die Volksanwaltschaft und die NGOs reden oft miteinander.
Die NGOs sagen: Es gibt zu viel Armut bei Kindern.
Und es gibt ein Problem mit der Kinder- und Jugend-Hilfe.
Seit 2020 ist die Kinder- und Jugend-Hilfe Sache von den Bundesländern.
Das heißt: Jedes Bundes-Land kann selbst entscheiden: Wie soll die Kinder- und Jugend-Hilfe sein?
Die Volksanwaltschaft sagt: Das ist nicht gut.
Es sollte in ganz Österreich die gleichen Regeln geben.
Österreich ist ein kleines Land. Es sollte nicht so große Unterschiede geben.
Zum Beispiel:
- Wie viel Hilfe bekommen Kinder und Jugendliche?
- Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten in den WGs für Kinder und Jugendliche?
- Wie groß sind die Gruppen in den WGs für Kinder und Jugendliche?
- Was müssen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den WGs für Kinder und Jugendliche können?
- Wie viel Energie steckt man in das Vermeiden von Kindesabnahmen?
Die Volksanwaltschaft arbeitet eng mit NGOs zusammen.
Die Volksanwaltschaft ist eine Behörde.
Die Volksanwaltschaft kümmert sich um die Menschen-Rechte in Österreich.
Dafür arbeitet die Volksanwaltschaft mit Vereinen zusammen.
Die Vereine sind aus der Zivil-Gesellschaft.
Das heißt: Die Vereine sind nicht von der Regierung.
Achitz sagt: Wir sind ein Bindeglied zwischen Zivil-Gesellschaft und Politik.
Das heißt: Wir arbeiten mit der Zivil-Gesellschaft und der Politik zusammen.
Deshalb haben wir das NGO-Soundingboard gemacht. NGO ist die kurze Form für: Non-Governmental Organization.
Das heißt: Nicht-Regierungs-Organisationen. NGOs sind Vereine aus der Zivil-Gesellschaft.
Im NGO-Soundingboard reden wir regelmäßig mit den NGOs.
Außerdem machen wir jedes Jahr das NGO-Forum.
Das ist ein Treffen mit den NGOs.
Vor dem Treffen reden wir im Soundingboard über das Thema vom Treffen.
Dieses Jahr war das Thema vom NGO-Forum: Kinder-Rechte.
Diese NGOs waren bei dem Treffen dabei:
- Netz-Werk Kinder-Rechte Österreich
55 Organisationen und Institutionen gehören zu dem Netz-Werk dazu.
Sie wollen die UN-Kinder-Rechts-Konvention umsetzen. - Bundes-Jugend-Vertretung
- Kinder- und Jugend-Anwaltschaften
- Österreichische Behinderten-Rat
- Amnesty International
- Caritas
- Volks-Hilfe
- Asyl-Koordination Österreich
- Verein ZARA.
Außerdem waren Expertinnen und Experten von den Landes-Regierungen dabei.
Manche Kinder flüchten ohne ihre Eltern. Die Kinder- und Jugend-Hilfe soll sich um diese Kinder kümmern.
Es gibt ein Forum für NGOs. NGOs sind Vereine. Die Vereine helfen Menschen.
Das Forum ist ein Treffen von den Vereinen.
Bei dem Treffen haben die Vereine über ein Thema gesprochen.
Das Thema war: unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die kurze Form ist: UMF.
Die Volksanwaltschaft hat auch über das Thema gesprochen.
Die Volksanwaltschaft ist eine Gruppe von Menschen.
Die Volksanwaltschaft hilft anderen Menschen.
Die Volksanwaltschaft hat gesagt:
- Die Kinder bekommen nicht genug Hilfe.
- Die Kinder haben keine Eltern in Österreich.
Deshalb brauchen die Kinder einen Vormund.
Ein Vormund kümmert sich um die Kinder.
Aber die Kinder bekommen keinen Vormund in der Bundes-Betreuung.
In der Bundes-Betreuung sind die Kinder am Anfang in Österreich.
Dann kommen die Kinder in die Landes-Betreuung.
In der Landes-Betreuung bekommen die Kinder einen Vormund.
Aber es dauert sehr lange bis die Kinder in die Landes-Betreuung kommen. - In den Einrichtungen ist es oft nicht sauber genug.
- Es gibt keine Deutsch-Kurse für die Kinder.
- Es gibt zu wenig Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen.
- Die Einrichtungen bekommen zu wenig Geld für die Arbeit mit den Kindern.
Volks-Anwalt Achitz sagt: Die Kinder- und Jugend-Hilfe soll sich um die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kümmern.
Dafür braucht sie aber mehr Geld.
Anlässlich des Tags der Kinderrechte fordert die Volksanwaltschaft den Ausbau ambulanter Hilfen, um das begleitete Aufwachsen Minderjähriger in Familien zu ermöglichen
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