Prüfschwerpunkt der Volksanwaltschaft zeigt: Ein Drittel zur falschen Zeit aus der Psychiatrie entlassen

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist es besonders wichtig, dass der Übergang von der stationären Behandlung in den psychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser zur Nachbetreuung bei niedergelassenen Fachärzt*innen und ambulanten Nachbetreuung gut funktioniert. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert daher ein besseres Entlassungsmanagement.

„Klappt die Anschlussversorgung nicht, ist der Behandlungserfolg in Gefahr“, sagte Volksanwalt Bernhard Achitz bei einem Pressegespräch am 11. März 2026. Wird die Behandlung abgebrochen, verschlechtert sich Zustand der Patient*innen, uns sie müssen bald wieder im Spital behandelt werden – bekannt unter dem Stichwort „Drehtürpsychiatrie“. Manche Patient*innen müssen länger als notwendig im Spital bleiben, weil Angebote für die Betreuung, etwa spezialisierte Wohngruppen fehlen. 

Kommissionen besuchten 56 psychiatrische Abteilungen

Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen (zusammen der Nationale Präventionsmechanismus NPM) haben daher einen Prüfschwerpunkt zum Thema „Entlassungsmanagement“ gestartet. Die Erhebungskriterien wurden gemeinsam mit dem Menschenrechtsbeirat (MRB) und dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES) entwickelt. 2024 und 2025 besuchten die Kommissionen dann bundesweit 56 stationäre psychiatrische Abteilungen: 13 Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP), eine Abteilung für Transitionspsychiatrie (TP), 36 Abteilungen für Erwachsenenpsychiatrie (EP) und 6 Abteilungen für Gerontopsychiatrie (GP).

Die Kommissionsmitglieder fragten das Personal bzw. die Leitungsteam nach klarer und effizienter Gestaltung der Dokumentations- und Informationsflüsse. Patient*innen wurden nach ihrer Zufriedenheit und nach ihrer Einschätzung des Empowerments gefragt.

Ein Drittel wird zum falschen Zeitpunkt aus der Psychiatrie entlassen

„Fast ein Drittel aller Patient*innen wird nicht zum richtigen Zeitpunkt aus der Psychiatrie entlassen“, kritisiert Volksanwalt Achitz. Rund 69 % der Patient*innen werden aus fachärztlicher Sicht zum angemessenen Zeitpunkt entlassen, rund 18 % später als medizinisch indiziert, rund 13 % früher als medizinisch indiziert.

Vorzeitige Entlassungen können dazu führen, dass die Patient*innen schon bald erneut aufgenommen werden müssen. Verspätete Entlassungen bedeuten neben Belastungen für die Betroffenen auch erhöhte Kosten, aber auch längere Wartezeiten für andere Patient*innen, die den Spitalsplatz dringend brauchen würden. 

Grund für eine spätere Entlassung als medizinisch indiziert ist oft, dass woanders keine geeignete Betreuungsoption verfügbar ist (sehr häufig 35 % bzw. häufig 56 %). 

Prekäre Lage vor allem am Land und in der Kinder- und Jugendpsychaitrie

In der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die Versorgungslage seit Jahren prekär. Aufgrund von Personalmangel mussten etwa in der Abteilung in der Klinik Hietzing Betten gesperrt werden. Im Burgenland gab es überhaupt keine eigene Station für Kinder und Jugendliche. Eine gravierende Versorgungslücke herrscht auch bei der Behandlung von Menschen mit Essstörungen wie Magersucht, vor allem für - meist weibliche - Erwachsene, zeigte Psychologe und Diakonie-Sozialexperte Martin Schenk auf. Was auch fehlt, sind Pflegeheimplätze für chronisch psychisch erkrankte ältere Patienten sowie Plätze in Rehabilitationskliniken. Besonders prekär sei die Situation auch von wohnungs- bzw. obdachlosen Psychiatriepatientinnen und -patienten. Grundsätzlich sei die Versorgung in den großen Städten besser als auf dem Land, meinte Schenk, der auch Mitglied des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft ist. „Leider weist nichts darauf hin, dass die Bundesländer systematische Strategien verfolgen würden, um anhand von Daten genau zu erheben, was fehlt, und die Lücken zu schließen“, bedauert Achitz: „Wir brauchen eine Versorgungsforschung, die die Bedürfnisse chronisch psychisch Kranker berücksichtigt. Und die sich am aktuellen Wissensstand der Soziologie, der Psychiatrie und der Psychotherapie orientiert.“


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Volksanwalt Bernhard Achitz und Sozialexperte Martin Schenk beim Pressegespräch am 11. März 2026 Ein Drittel der Patient*innen von psychiatrischen Krankenhäusern wird zur falschen Zeit entlassen. Das stellte sich bei einem Prüfschwerpunkt der Volksanwaltschaft zum Entlassungsmanagement heraus.