Keine Gratisvignette für Frau mit Behinderung – Volksanwalt Luisser sorgt für Klarstellung

Trotz Behindertenpass und Mautbefreiung ist eine Beschwerdeführerin wegen einer angeblich fehlenden Vignette zur Ersatzmautzahlung aufgefordert worden. Laut Verkehrsministerium war ein technischer Systemfehler der Zulassungsevidenz ursächlich. Volksanwalt Christoph Luisser konnte den Sachverhalt nun aufklären.

Obwohl eine Burgenländerin über einen aufrechten Behindertenausweis mit Zusatzeintrag verfügt und ihr Fahrzeug unter 3,5 Tonnen wiegt, wurde sie von der ASFINAG im Februar 2026 zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Das Erstaunliche dabei: Eigentlich steht der Beschwerdeführerin unter den genannten Voraussetzungen eine gratis Vignette für Autobahnen und Schnellstraßen zu.

Die Betroffene wandte sich daraufhin an Volksanwalt Christoph Luisser, welcher nach kurzer Zeit bereits für Klarheit sorgen konnte. In einem Schreiben forderte der Volksanwalt den zuständigen Verkehrsminister Peter Hanke zum Handeln auf. 

Dieser räumte in seiner Stellungnahme einen „technischen Systemfehler“ in der Zulassungsevidenz ein. Aufgrund eines fehlerhaften Eintrags konnte der Dame keine kostenlose Jahresvignette zuerkannt werden.

ASFINAG zahlt geleistete Ersatzmaut zurück – Kosten für den Kauf der Jahresvignette werden erstattet

Nachdem der Datenbankfehler entdeckt und unverzüglich behoben wurde, konnte sich die Beschwerdeführerin über die Rückerstattung der bezahlten Ersatzmaut freuen. Zusätzlich werden ihr die entstanden Kosten für die Autobahnvignetten der Jahre 2024 und 2025 rücküberwiesen. Ebenso wurde auf ihr Fahrzeug eine kostenlose Jahresvignette für das laufende Jahr registriert.

„Ich begrüße die rasche Reaktion des Verkehrsministeriums und die Zusage, dass der Datenbestand bereinigt worden ist“, sagte Volksanwalt Christoph Luisser.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Volksanwalt Christoph Luisser