Innenministerium verweigert ehemaligem Polizeidiensthundeführer ein korrektes Dienstzeugnis

Trotz einer schriftlichen Betrauung werden die dienstlichen Tätigkeiten eines ehemaligen Beamten der Polizeihundeeinheit Wien nicht vollständig bestätigt. Volksanwalt Christoph Luisser zeigt sich solidarisch mit dem Betroffenem.

Ein ehemaliger Polizeidiensthundeführer der Landespolizeidirektion Wien wurde im Jahr 2022 vorübergehend mit der Vertretung des Landesausbildungsleiters der Polizeidiensthundeeinheit betraut. Nach fünfzehn Jahren bei der Polizei wechselte er schlussendlich in die Privatwirtschaft und wurde selbstständig. Für sein weiteres berufliches Fortkommen benötigt er nunmehr ein umfassendes Dienstzeugnis, das ihm von der Wiener Polizei jedoch verwehrt wird. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die ausgeübte Stelle nicht „systemisiert“ sei und offiziell nicht existiere.

Wie schwierig der Kampf um eine Bestätigung der eigenen dienstlichen Tätigkeiten dadurch sein kann, zeigte schlussendlich eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft auf. Von Volksanwalt Christoph Luisser wurde das Martyrium um eine Leistungsanerkennung am 24. Oktober 2026 in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ auf das Tapet gebracht.

Ein verwerfliches Verhalten gegenüber einem prämierten Beamten, der aufgrund seiner Ausbildungstätigkeit bei der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX den Titel „Polizist des Jahres 2015“ verliehen bekommen hat, befindet der Volksanwalt.

Trotz schriftlicher Betrauung gab es kein Dienstzeugnis

Obwohl der Betroffene die Leitungsfunktion dreizehn Monate vollumfänglich ausgeübt hat, weigerte sich sein ehemaliger Arbeitgeber sämtliche berufliche Tätigkeiten in einem Dienstzeugnis abzubilden. Erst durch das Prüfungsverfahren der Volksanwaltschaft wurde dem ehemaligen Polizisten halbherzig durch seine damalige Dienstbehörde ein Dienstzeugnis ausgestellt. Das Manko: Es beinhaltet nur einen kleinen Teil aller Tätigkeiten, die in der Polizeidiensthundevorschrift des Innenministeriums angeführt sind und unmittelbar mit der Erfüllung seiner damaligen Leitungsfunktion verbunden waren.

Für Volksanwalt Christoph Luisser ein unzureichendes Zeugnis für die Leistungen eines hochqualifizierten Experten und ehemaligen engagierten leitenden Mitarbeiters. Luisser zeigt sich in Anbetracht dieser Vorgehensweise entrüstet: „Die österreichische Rechtslage sollte auch dem Innenministerium bekannt sein. Nach erfolgter schriftlicher Betrauung und nachweislich ausgeübter dienstlicher Tätigkeiten hat ein Mitarbeiter Anspruch auf ein ordnungsgemäß ausgestelltes Dienstzeugnis. Ich fordere die Ausstellung einer inhaltlich umfassenden Bestätigung, die sämtliche Leistungen abbildet, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.“


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Volksanwalt Christoph Luisser