Inklusion bedeutet auch Zugang zu Informationen für alle

Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Die Volks-Anwältinnen Elisabeth Schwetz und Gaby Schwarz und der Volks-Anwalt Bernhard Achitz sagen an diesem Tag: Inklusion heißt: Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Chancen haben wie alle anderen Menschen. Sie sollen selbst über ihr Leben bestimmen können. Dafür brauchen sie das Recht auf Hilfe. Zum Beispiel: Persönliche Assistenz, oder barrierefreie Infos von Ämtern.

Menschen mit Behinderung sagen immer wieder: Sie bekommen keine Infos über wichtige Hilfen und Angebote von den Ämtern. Die Infos sind nicht barrierefrei. Zum Beispiel sind die Infos nicht in Leichter Sprache.

Manche Behörden machen Angebote für Menschen mit Behinderung.
Die Infos zu diesen Angeboten sind in einfacher Sprache.
Aber die Infos zu anderen Angeboten sind nicht in einfacher Sprache.
Die anderen Angebote sind für alle Menschen.
Manche Menschen brauchen einfache Sprache.
Diese Menschen wollen selbst wählen können: Welche Infos sind wichtig für mich?
Deshalb will die Volksanwaltschaft mehr Infos in einfacher Sprache machen.
Zum Beispiel soll die ganze Internet-Seite von der Volksanwaltschaft in einfacher Sprache sein.
Das sagen die Mitglieder von der Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft hat auch eine Broschüre gemacht.
In der Broschüre steht: Das macht die Volksanwaltschaft für die Menschen-Rechte.
Die Broschüre ist in einfacher Sprache.

Schwetz: Die Schüler und Schülerinnen haben ein Recht auf das 11. und 12. Schul-Jahr.
Aber das gibt es noch nicht.

Kinder mit Behinderung können länger in die Schule gehen.
Sie können ein 11. oder 12. Schul-Jahr machen.
Dafür brauchen sie eine Erlaubnis von der Bildungs-Direktion.
Die Eltern von diesen Kindern haben sich oft bei der Volksanwaltschaft beschwert.
Die Volksanwaltschaft ist eine Stelle. Die Volksanwaltschaft hilft Menschen in Österreich.
Elisabeth Schwetz ist die Chefin von der Volksanwaltschaft.
Elisabeth Schwetz sagt: Die Gesetze für die Schul-Pflicht müssen geändert werden.
Wie lange ein Kind in die Schule geht, soll nicht im Gesetz stehen.
Das soll der Lehrer oder die Lehrerin entscheiden.
Die Volksanwaltschaft hat einen Vorschlag gemacht.
Der Vorschlag war für das Unterrichts-Ministerium.
Das Unterrichts-Ministerium hat den Vorschlag abgelehnt.

Schwarz sagt: Es soll echte Barriere-Freiheit geben.
Man soll nicht an der Hinter-Tür klingeln müssen.

Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Sie sagt: Barriere-Freiheit heißt auch: Menschen mit Behinderung können selbstständig sein.
Sie können zum Beispiel:

  • ohne Hilfe in ein Amt gehen
  • mit Bus und Bahn fahren
  • in ihre Wohnung kommen.

Das sind einfache Wünsche.
Aber Menschen mit Behinderung können diese Wünsche oft nicht haben.
Manchmal gibt es keinen barrierefreien Eingang.
Dann müssen Menschen mit Behinderung an der Hinter-Tür klingeln.
Der Grund dafür ist oft der Denkmal-Schutz.
Gaby Schwarz sagt: Wir müssen die Probleme besser lösen.
Und wir müssen uns fragen: Was ist uns wichtig?
Barriere-Freiheit hilft auch anderen Menschen.
Zum Beispiel:

  • Eltern mit Kinder-Wagen
  • Menschen mit Rollator.

Achitz: Inklusion ist ein Recht. Inklusion darf nicht am Geld scheitern.

Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Das heißt: Er kümmert sich um die Rechte von den Menschen in Österreich.
Bernhard Achitz sagt: Menschen mit Behinderung sollen selbst über ihr Leben bestimmen können.
Das ist ein Recht.
Aber das geht oft nicht.
Zum Beispiel beim Wohnen. 
Viele Menschen mit Behinderung leben in Heimen.
Manche Menschen mit Behinderung haben sich bei der Volksanwaltschaft gemeldet.
Sie haben gesagt: Wir dürfen am Wochenende nicht aus dem Heim gehen.
Wir dürfen nicht bei unseren Familien übernachten.
Dafür müssen wir eine Strafe zahlen.
Man darf also nur aus dem Heim gehen, wenn man Geld hat.
Die Volksanwaltschaft sagt: Menschen mit Behinderung arbeiten in Werkstätten.
Sie bekommen dafür nur ein Taschen-Geld. 
Sie sollen aber einen Lohn bekommen. Und sie sollen eine Sozial-Versicherung haben.
Alle finden das gut.
Aber es dauert noch lange bis es passiert.
Inklusion ist ein Recht für alle Menschen.
Inklusion heißt: Alle Menschen sollen überall mitmachen können.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Mensch mit Down-Syndrom sitzt vor einem Laptop Volksanwaltschaft: „Immer wieder beklagen Menschen mit Behinderungen, dass sie über wichtige Leistungen und Angebote der Behörden nichts erfahren, weil diese keine barrierefreien Informationen anbieten - also etwa in einfacher Sprache.“ Bildnachweis: gpointstudio