Die Chefs von der Firma sagen: Die Behörden haben die Firma in den letzten 2 Jahren genau geprüft.
Die Firma hat sich an alle Regeln gehalten.
Zum Beispiel:
- Die Luft war in Ordnung.
- Die Abwässer waren in Ordnung.
Es gibt auch Abwässer von der Auto-Bahn A8. Und es gibt Abwässer von einem Gestüt in der Nähe.
Diese Abwässer kommen auch in den Bach.
Die Äpfel haben Flecken? Das kommt wahrscheinlich von einem Pilz.
Der Anwalt für die Umwelt hat ein Gutachten gemacht.
Das Gutachten ist für die Nachbarn und Nachbarinnen.
In dem Gutachten steht: Es kann Ruß geben.
Aber die Behörden sagen: Das stimmt nicht.
Die Behörden sagen auch: Es muss keine Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung geben.
Die Nachbarn und Nachbarinnen beschweren sich erst seit kurzem.
Sie beschweren sich seitdem sie wissen: Es soll ein neues Werk an dem Ort geben.
Das neue Werk soll besser für die Umwelt sein. Aber die Arbeit ist in den letzten Jahren gleich geblieben.
Die Firma will an dem Ort bleiben.
Denn es gibt dort eine gute Verbindung zu den Straßen.
Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen hat einen Brief geschrieben.
In dem Brief steht: Es gab nur eine Anzeige gegen das Asphalt-Werk.
Das war zwischen 2009 und 2022.
Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen sagt: Es gibt gültige Bescheide.
Elisabeth Schwetz ist Volksanwältin. Das heißt: Sie hilft den Menschen in Österreich.
Elisabeth Schwetz hat 2 Studien gemacht.
Deshalb hat sie den Titel MMag.
Elisabeth Schwetz sagt: Die Menschen in der Nähe von der Firma haben ein Recht auf Gesundheit.
Und die Menschen in der Nähe von der Firma haben ein Recht auf Lebens-Qualität.
Die Firma hält sich an die Gesetze. Das haben die Behörden gesagt.
Aber auch die Firmen brauchen Rechts-Sicherheit.
Das heißt: Die Firmen müssen wissen: Was dürfen sie machen? Und was dürfen sie nicht machen?
Die Bezirkshauptmannschaft muss weiter aufpassen:
- Ist die Luft gut?
- Ist das Wasser gut?
Vielleicht gibt es auch einen Pilz-Befall.
Das heißt: Vielleicht gibt es Pilze in der Nähe von der Firma.
Das muss man noch prüfen.
Die Ergebnisse muss man den Menschen in der Nähe von der Firma sagen.
Elisabeth Schwetz sagt: Man muss gut in der Nähe von einer Firma leben können.
Aber man muss auch akzeptieren: Firmen dürfen arbeiten.
Nachgefragt: Ist das Grund-Wasser durch mobile Schweine-Haltung in Gefahr?
Vor einem Jahr hat Dr. Walter Rosenkranz von einem Land-Wirt erzählt.
Dr. Walter Rosenkranz war damals Volks-Anwalt.
Der Land-Wirt wollte eine mobile Schweine-Haltung machen.
Das heißt: Die Schweine sollten in Zelten auf dem Feld leben.
Der Land-Wirt hat das in Niederösterreich probiert.
Er hat 8 Zelte aufgestellt.
In jedem Zelt waren 60 bis 80 Schweine.
Die Schweine waren auf einer Fläche von 2,5 Hektar.
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten sagt: Die Schweine machen ihr Geschäft auf den Boden.
Das ist schlecht für das Wasser im Boden. Das Wasser im Boden heißt: Grund-Wasser.
In dem Grund-Wasser ist dann zu viel Nitrat.
Nitrat ist ein Stoff. Zu viel Nitrat ist schlecht für die Natur.
Die Schweine sind keine Freiland-Schweine.
Freiland-Schweine leben draußen auf einer Wiese.
Es gibt zu viele Schweine auf der Wiese.
Diese Art von Haltung ist neu in Österreich.
Es gibt noch keine Infos dazu.
Der Land-Wirt musste mit der Arbeit aufhören.
Die Bezirkshauptmannschaft hat einen Brief an die Sendung geschrieben.
In dem Brief steht: Der Land-Wirt hat eine mobile Schweine-Haltung gebaut.
Dafür hätte er eine Genehmigung gebraucht.
Die Genehmigung heißt: wasserrechtliche Bewilligung.
Der Land-Wirt hat die Genehmigung nicht beantragt.
Er hat auch keine Unterlagen für das Projekt eingereicht.
Die Universität für Boden-Kultur will bei dem Projekt mitmachen.
Die Universität will das Projekt wissenschaftlich begleiten.
Die Volksanwaltschaft hat sich um das Problem gekümmert.
Jetzt kann der Land-Wirt die Genehmigungen neu beantragen.
Er kann eine wasserrechtliche und baurechtliche Genehmigung beantragen.
Volksanwältin Schwetz sagt: Wir von der Volksanwaltschaft finden das Projekt gut.
Wir hoffen, dass der Land-Wirt mitmacht. Vielleicht braucht der Land-Wirt Hilfe.
Dann kann er sich wieder an die Volksanwaltschaft wenden.

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