Alles hat im Jahr 2007 angefangen.
Die Seniorin hatte damals über 4.700 Quadrat-Meter Land.
Ein Teil von dem Land war Grün-Land. Und ein Teil von dem Land war Bau-Land.
Die Stadt Hartberg hat der Seniorin ein Angebot gemacht:
2.500 Quadrat-Meter von dem Land können Bau-Land werden.
Dafür muss die Seniorin auf dem Land bauen.
Das muss sie in 3 Jahren machen.
Vielleicht kauft die Stadt das Land auch.
Dann muss die Seniorin nicht bauen.
Die Seniorin baut nicht?
Dann muss sie eine Investitions-Abgabe bezahlen.
Eine Investitions-Abgabe ist eine Steuer.
Die Steuer ist 820 Euro pro Jahr.
Die Seniorin hat ihr Grundstück im Jahr 2013 verkauft.
Die Gemeinde wusste das.
Die Seniorin hat das Grundstück an eine Privat-Person verkauft.
Das ist jetzt 11 Jahre her.
Die Stadt-Gemeinde Hartberg sagt jetzt: Frau P. muss für die Jahre 2021, 2022 und 2023 je 820 Euro bezahlen.
Das ist eine Investitions-Abgabe.
Eine Investitions-Abgabe ist eine Steuer.
Der neue Eigentümer hat auf dem Grundstück nicht gebaut.
Deshalb muss Frau P. die Steuer bezahlen.
Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Gaby Schwarz sagt: Die Gemeinde hat komische Sachen gemacht.
Zum Beispiel:
- Wir haben nur das Angebot von Frau P. mit ihrer Unterschrift.
Das Angebot ist vom Oktober 2017.
Wir wissen nicht:
Hat der Gemeinde-Rat den Vertrag erlaubt?
Hat der Bürger-Meister den Vertrag unterschrieben?
Frau P. hätte ein unterschriebenes Exemplar von dem Vertrag bekommen müssen. - Im Vertrag steht:
Die ganze Fläche von 2.575 m2 ist für die Widmung.
Aber die Widmung ist bis heute nicht passiert.
Die Gemeinde hat ihren Teil von dem Vertrag also nicht gemacht. - Die Gemeinde hätte auch einen Bescheid für die Investitions-Abgabe machen müssen.
Vor allem ist wichtig:
Eine Konventional-Strafe für das ganze Leben ist nicht richtig.
So ein Vertrag ist gegen das Gesetz.
Die Gemeinde durfte das nicht machen.

Volksanwältin Gaby Schwarz und Peter Resetarits in der ORF Sendung Bürgeranwalt.