Eltern sind immer noch verzweifelt wegen dem Kinderbetreuungsgeld

Junge Familien müssen lange auf das Kinderbetreuungsgeld warten. Das Geld fehlt den Familien. Manche Familien haben dann keine Kranken-Versicherung mehr. Die Gerichte sagen: Die Regeln vom Familien-Ministerium sind gegen das EU-Recht. Aber die Regeln wurden nicht geändert.

Eltern bekommen das Kinderbetreuungsgeld.
Die kurze Form ist: KBG.
Das Geld ist für die Betreuung von Babys und Kleinkindern.
Die Eltern sollen mit dem Geld besser leben können.
Und die Eltern sollen sich um ihre Kinder kümmern können.
Aber das Geld macht viele Eltern traurig.
Silvia Hruska-Frank ist die Chefin von der Arbeiter-Kammer.
Die kurze Form ist: AK.
Sie sagt: Unsere Fach-Leute beraten Eltern zum Kinderbetreuungsgeld.
Die Fach-Leute denken dann: Jeden Tag passiert das Gleiche.

Schikanen in grenzüberschreitenden Fällen

Manchmal arbeitet ein Eltern-Teil im Ausland.
Oder ein Eltern-Teil lebt im Ausland.
Dann gibt es oft große Probleme bei den Familien-Leistungen.
Familien müssen dann sehr lange auf die Familien-Leistungen warten.
Manchmal müssen sie Monate oder Jahre warten.
In der Zwischenzeit haben die Familien viele Probleme.
Zum Beispiel:

  • Die Familien müssen viele Sachen machen.
  • Die Behörden wollen Sachen von den Familien.
    Aber die Familien können diese Sachen nicht machen.
  • Die Familien haben Probleme mit der Kranken-Versicherung.

Das sagt Bernhard Achitz.
Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Manche Eltern sind alleinerziehend.
Das heißt: Sie kümmern sich alleine um ihre Kinder.
Oft sind das Mütter.
Für diese Mütter ist die Situation besonders schlimm.
Sie haben dann vielleicht kein Geld mehr für Essen oder eine Wohnung.
Die Volksanwaltschaft hat Beispiele aus der Praxis dafür.

Eine Alleinerzieherin hat häusliche Gewalt erlebt.
Die Alleinerzieherin wartet 2 Jahre auf das KBG.

Eine Frau aus Österreich lebte mit ihrem Partner in Deutschland.
Der Partner hat der Frau wehgetan.
Deshalb ist die Frau mit ihrem Baby wieder nach Österreich gegangen.
Dort hat sie zuerst in einer Not-Unterkunft gelebt.
Nach 2 Jahren hat die Frau Hilfe von der Volksanwaltschaft bekommen.
Dann hat sie Familien-Leistungen bekommen.

Der OGH sagt:
Die AK und die Volksanwaltschaft haben recht.

Die Volksanwaltschaft und die AK haben schon oft über Familie G. berichtet.
Familie G. hat 8 Jahre auf das Kinderbetreuungsgeld gewartet.
Der Oberste Gerichts-Hof musste ein Urteil machen.
Erst dann hat Familie G. das Kinderbetreuungsgeld bekommen.

Trotzdem sind die Verfahren sehr aufwendig.
Achitz sagt: Die österreichischen Behörden machen das so.
Das ist ein Befehl von der Familien-Ministerin.
Das ist gegen das EU-Recht.
Und es ist gegen die Familien.

Silvia Hruska-Frank ist die Direktorin von der Arbeiter-Kammer.
Sie sagt: Es gibt jetzt mehrere Urteile von den Höchstgerichten.
Aber das Familien-Ministerium will sich immer noch nicht ändern.
Das Familien-Ministerium hat eine Arbeitsanweisung gemacht.
Die Arbeitsanweisung ist für die Kranken-Versicherungen.
Die Volksanwaltschaft sagt seit 5 Jahren: Die Arbeitsanweisung ist gegen das EU-Recht.
Aber die Arbeitsanweisung gilt immer noch.

Familien brauchen jetzt die Hilfen.
Die Hilfen stehen den Familien zu.

Ines Stilling ist die Bereichs-Leiterin für Soziales bei der AK.
Sie sagt: Manchmal bekommen die Eltern das Kinderbetreuungsgeld zu spät.
Dann haben die Eltern Probleme mit der Kranken-Versicherung.
Die Eltern gehen zum Arzt.
Der Arzt sagt: Sie sind nicht mehr krankenversichert.
Das Kinderbetreuungsgeld wurde noch nicht bezahlt.

Kein einkommensabhängiges KBG wegen Krankheit

Eine Mutter muss vor der Geburt 182 Tage arbeiten.
Das sind etwa 6 Monate.
Die Mutter darf in dieser Zeit nur 14 Tage nicht arbeiten.
Manchmal ist das für die Familien schwer.
Zum Beispiel:
Eine Mutter war 17 Tage krank.
Sie bekam in dieser Zeit Kranken-Geld.
Das waren 3 Tage zu viel.
Deshalb bekam die Mutter nicht das einkommensabhängige KBG.
Sie bekam nur die Sonder-Leistung I.

Sie haben die falsche KBG-Variante gewählt?
Dann ist die Frist zu kurz.
Das kann teuer werden.

Die Eltern können das Kinderbetreuungsgeld in verschiedenen Varianten bekommen.
Die Eltern müssen sich für eine Variante entscheiden.
Vielleicht merken die Eltern später:
Sie haben die falsche Variante gewählt.
Dann können die Eltern das ändern.
Aber dafür haben die Eltern nur 14 Tage Zeit.
Die 14 Tage beginnen mit dem Antrag.
Manchmal merken die Eltern erst später:
Sie haben die falsche Variante gewählt.
Zum Beispiel:
Wenn sie den Bescheid bekommen.
Eine Mutter hat bei der Beratung etwas falsch verstanden.
Deshalb hat sie die pauschale Variante bekommen.
Aber sie wollte eigentlich die einkommensabhängige Variante.
Das war sehr schlimm für die Mutter.

Kein Bescheid, keine Berufung

Manche Familien bekommen einen Brief.
In dem Brief steht: Sie bekommen kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld.
Sie müssen in 14 Tagen auf die Sonder-Leistung I umsteigen.
Die Sonder-Leistung I ist viel weniger Geld.
In dem Brief steht nicht:

  • Warum bekommen die Familien kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld?
  • Können die Familien gegen den Brief etwas machen?

Das ist nicht richtig.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Zwei Frauen und ein Mann stehend am Podium mit Mikrophonen vor ihnen auf Stehtischen im Hintergrund die Pressewand der Arbeiterkammer. AK-Direktorin Silvia Hruska-Frank, Volksanwalt Bernhard Achitz, AK-Bereichsleiterin Soziales Ines Stilling

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