Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Gaby Schwarz sagt:
Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus von Österreich.
In der Volksanwaltschaft gibt es den Menschenrechtsbeirat.
Der Menschenrechtsbeirat prüft:
Halten sich die Einrichtungen an die Menschenrechte?
Zum Beispiel:
- in Gefängnissen
- in Altenheimen
- in Pflegeheimen
- in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Der Menschenrechtsbeirat arbeitet auch mit der UNO zusammen.
Die UNO prüft auch die Menschenrechte.
Am 25. und 26. November 2025 war die Volksanwaltschaft bei einer Veranstaltung in Genf.
Die Veranstaltung heißt: UPR Pre-Session.
Bei der Veranstaltung hat die Volksanwaltschaft gesagt:
Für minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern muss es bessere Angebote geben.
Und es gibt zu wenig Personal und Geld im Strafvollzug.
Die Universal Periodic Review ist eine Veranstaltung.
Die kurze Form ist: UPR.
Die Veranstaltung ist vom Menschen-Rechts-Rat.
Der Menschen-Rechts-Rat ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen kümmern sich um die Menschenrechte in den Mitglieds-Staaten von den Vereinten Nationen.
Bei der UPR prüft der Menschen-Rechts-Rat:
Wie geht es den Menschenrechten in den Mitglieds-Staaten?
Vor der UPR gibt es ein Treffen.
Das Treffen heißt: UPR Pre-Session.
Bei dem Treffen können die Mitglieds-Staaten Infos über die Menschenrechte in ihrem Land geben.
Dann können die anderen Mitglieds-Staaten Tipps für die UPR geben.
Manche Flüchtlinge sind unter 18 Jahren.
Diese Flüchtlinge brauchen ab dem ersten Tag Hilfe von der Regierung.
Die Volksanwaltschaft ist eine Gruppe von Menschen.
Die Volksanwaltschaft kümmert sich um die Menschenrechte in Österreich.
Die Volksanwaltschaft hat in Genf mehrere Sachen für Österreich gefordert.
Zum Beispiel:
Pflege-Kinder und minderjährige Flüchtlinge sollen gleich viel Geld bekommen.
Minderjährige Flüchtlinge sind Flüchtlinge unter 18 Jahren.
Die Volksanwaltschaft will auch ein gleiches Obsorge-Verfahren für minderjährige Flüchtlinge in ganz Österreich.
Obsorge-Verfahren heißt:
Wer kümmert sich um die minderjährigen Flüchtlinge?
Volks-Anwalt Bernhard Achitz sagt:
Es wäre gut, wenn die Kinder- und Jugend-Hilfe sich um die minderjährigen Flüchtlinge kümmert.
Das soll passieren, wenn die minderjährigen Flüchtlinge in Österreich ankommen.
Dafür braucht die Kinder- und Jugend-Hilfe Geld.
Strafvollzug heißt:
Jemand hat eine Strafe bekommen.
Die Strafe muss jetzt gemacht werden.
Zum Strafvollzug gehört zum Beispiel:
Jemand muss ins Gefängnis.
Maßnahmen-Vollzug heißt:
Jemand hat eine Strafe bekommen.
Aber die Person ist krank.
Deshalb muss die Person in ein Krankenhaus für kranke Seelen.
Die Gefängnisse sind zu voll.
Die Volksanwaltschaft hat auch über die Gefängnisse gesprochen.
Es gibt zu wenig Geld für die Gefängnisse.
Und es gibt zu wenig Personal in den Gefängnissen.
Deshalb gibt es mehr Gewalt in den Gefängnissen.
Die Gefangenen müssen länger in ihren Zellen bleiben.
Es gibt weniger Arbeit für die Gefangenen.
Und es gibt weniger Freizeit-Angebote für die Gefangenen.
Deshalb geht es den Gefangenen schlechter.
Sie bekommen nicht genug Hilfe von Ärzten und Ärztinnen.
Sie bekommen nicht genug Hilfe von Psychologen und Psychologinnen.
Und sie bekommen nicht genug Hilfe von Sozialarbeitern und Sozial-Arbeiterinnen.
Manche Gefangene wollen sich selbst töten.
Das soll nicht passieren.
Dafür muss man mehr tun.
Es sind zu viele Menschen in den Gefängnissen.
Dafür braucht man Lösungen.
Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr in Einrichtungen leben.
Sie sollen in der Gesellschaft leben.
Das Fachwort ist: De-Institutionalisierung.
Dafür gibt es aber keinen Plan.
Und es gibt kein Geld.
Menschen mit Behinderung sollen selbstständig leben können.
Das heißt:
Sie sollen nicht in Einrichtungen leben müssen.
Dafür braucht es einen Plan.
Der Plan muss von den Bundesländern und der Regierung kommen.
Das steht in der UN-Behindertenrechts-Konvention.
Die kurze Form ist: UN-BRK.
Die Volksanwaltschaft sagt:
Es gibt noch keinen Plan.
Und es gibt kein Geld dafür.
Das ist schlecht für Menschen mit Behinderung.
In der Pre-Session konnten die Vertreter und Vertreterinnen von den Mitglieds-Staaten Fragen stellen.
Die Fragen waren über die Menschenrechte in Österreich.
Dafür haben sie den Schatten-Bericht benutzt.
Die Volksanwaltschaft hat den Schatten-Bericht im Juli 2025 bei den Vereinten Nationen abgegeben.
Sie können den Schatten-Bericht herunterladen unter:https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/AOB_Shadow_Report_UPR_4_Cycle_Final_bf.pdf
Die Universelle Staaten-Prüfung ist eine Prüfung.
Bei der Prüfung geht es um die Menschenrechte in Österreich.
Die Prüfung ist im Januar 2026.
Die Mitglied-Staaten prüfen Österreich.
Dann geben die Mitglied-Staaten Österreich Tipps.
UPR Monitoring-Tool
Die Österreichische Liga für Menschenrechte und die Volksanwaltschaft haben zusammen gearbeitet.
Sie haben ein Online-Monitoring-Tool gemacht.
Das ist ein Programm im Internet.
Mit dem Programm kann man sehen:
Wo gibt es Probleme mit den Menschenrechten in Österreich?
Das Programm zeigt:
Es gibt noch viel zu tun.
Johannes Carniel hat den Schattenbericht der Volksanwaltschaft bei der UNO in Genf präsentiert