Am 25. September hat der Landtag von Niederösterreich über einen Bericht gesprochen.
Der Bericht ist von der Volksanwaltschaft.
Der Bericht ist über die Präventive Menschenrechtskontrolle.
Die Präventive Menschenrechtskontrolle prüft:
Halten sich alle an die Menschen-Rechte?
Volks-Anwalt Bernhard Achitz sagt:
Die Volksanwaltschaft war nicht bei der Sitzung.
Das ist schade.
Die Volksanwaltschaft hätte den Bericht vorstellen können.
Und die Abgeordneten hätten mit der Volksanwaltschaft darüber reden können.
Das machen die anderen Bundesländer so.
In dem Bericht stehen auch Tipps.
Zum Beispiel:
- Wie können Altersheime besser sein?
- Wie können Jugend-WGs besser sein?
- Wie können Wohn-Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen besser sein?
Die Länder sind für diese Einrichtungen zuständig.
Manchmal sind die Länder Träger von den Einrichtungen.
Das heißt:
Die Länder bezahlen die Einrichtungen.
Und die Länder müssen auf die Einrichtungen aufpassen.
Deshalb ist das Thema wichtig für die Länder.
Die Länder sollten sich mehr mit dem Thema beschäftigen.
Dafür sollten sie auch die Volksanwältin und Volks-Anwälte einladen.
Der Bericht ist für das Parlament und die Landtage von allen Bundesländern.
Der Bericht ist für alle Bundesländer gleich wichtig.
Denn die Tipps in dem Bericht sind für alle Einrichtungen in Österreich.
Aber der Bericht ist auch über besondere Sachen in den Einrichtungen von einzelnen Bundesländern.
Diese Sachen haben die Kontrollkommissionen von der Volksanwaltschaft gesehen.
Hier sind ein paar Beispiele aus Niederösterreich:
- Hilfe für alte Menschen mit psychischen Problemen in Pflege-Heimen:
In manchen Gegenden gibt es zu wenig Ärzte und Ärztinnen.
Deshalb können die Ärzte und Ärztinnen keine neuen Patienten und Patientinnen aufnehmen.
Und die Ärzte und Ärztinnen können nicht in Pflege-Heimen helfen.
Das Land Niederösterreich sagt:
Die Menschen können sich ihre Ärzte und Ärztinnen nicht frei aussuchen.
Denn die Ärzte und Ärztinnen kommen nicht zu den Menschen nach Hause.
Deshalb müssen manche Menschen aus den Pflege-Heimen ins Krankenhaus.
Es gibt auch zu wenig mobile Psychotherapie.
Mobile Psychotherapie heißt:
Die Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen kommen zu den Menschen nach Hause.
Ein Leiter von einem Pflege-Heim hat gesagt:
Er hat in Niederösterreich nach mobiler Psychotherapie gesucht.
Die mobile Psychotherapie sollte für Bewohner und Bewohnerinnen mit Depressionen sein.
Aber er hat keine mobile Psychotherapie gefunden.
Er hat auch keine andere Hilfe von einem Psychologen oder einer Psychologin gefunden.
Das steht ab Seite 46. - Strafen für Menschen mit Behinderung, die am Wochenende bei ihrer Familie sein wollen:
Manche Menschen mit Behinderung leben in Wohn-Einrichtungen.
Dafür gibt es Regeln.
Zum Beispiel:
Wie oft dürfen sie nicht da sein?
Vielleicht sind sie öfter nicht da.
Dann müssen sie Geld an die Einrichtung zahlen.
Vielleicht wollen sie jedes Wochenende bei ihrer Familie sein.
Dann wird das sehr teuer.
Volks-Anwalt Achitz sagt:
Österreich muss sich an die UN-Behindertenrechtskonvention halten.
Menschen mit Behinderung sollen selbstständig über ihr Leben entscheiden können.
Sie haben das Recht: -
- am Wochenende in der Einrichtung zu sein
- am Wochenende bei ihrer Familie zu sein.
Das steht ab Seite 123.
Hier können Sie den Bericht von der Volksanwaltschaft herunterladen.
Der Bericht heißt: Präventive Menschenrechtskontrolle.
Der Bericht ist für das Jahr 2024.
Der Bericht ist auf der Internet-Seite.
Stich-Wort: Präventive Menschenrechtskontrolle
Die Volksanwaltschaft ist eine Behörde.
Die Volksanwaltschaft muss bestimmte Einrichtungen kontrollieren.
Das steht im Gesetz.
Die Volksanwaltschaft kontrolliert zum Beispiel:
- Gefängnisse
- Polizeistationen
- Krankenhäuser
- Alten-Heime
- Pflegeheime
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Tages-Zentren für Menschen mit Behinderung.
In diesen Einrichtungen können Menschen nicht frei sein.
Die Volksanwaltschaft will die Menschen in den Einrichtungen schützen.
Und die Volksanwaltschaft will den Menschen helfen.
Manche Situationen sind gefährlich für die Menschen-Rechte.
Das heißt:
In diesen Situationen kann man die Menschen-Rechte nicht einhalten.
Das will man verhindern.
Dafür gibt es die präventive Menschenrechtskontrolle.
Die präventive Menschenrechtskontrolle hilft den Institutionen.
Die Institutionen sollen aufpassen:
Kann man in einer Situation die Menschen-Rechte einhalten?
Oder muss man etwas ändern?
Die Volksanwaltschaft ist eine Behörde.
Die Volksanwaltschaft hat verschiedene Arbeits-Gruppen.
In den Arbeits-Gruppen sind Fach-Leute aus verschiedenen Bereichen.
Die Arbeits-Gruppen kontrollieren jedes Jahr 500 Einrichtungen.
Die Arbeits-Gruppen kommen meistens unangekündigt.
Das heißt:
Die Einrichtungen wissen vorher nichts von der Kontrolle.
Es gibt keinen bestimmten Grund für die Kontrollen.
Und es gibt keine Beschwerden über die Einrichtungen.
Die Kontrollen sind wichtig für 2 Abkommen von den Vereinten Nationen.
Ein Abkommen ist ein Vertrag.
Die Abkommen heißen:
- Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Die kurze Form ist:
OPCAT - UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Menschenrechts-Bericht der Volksanwaltschaft ist für die Landespolitik besonders relevant, auch im Niederösterreichischen Landtag (Foto: NLK/Pfeffer)