Die Polizei und die Rettung haben einen assistierten Suizid gestört

Eine Frau wollte sterben. Dafür hat sie eine Sterbe-Verfügung gemacht. Eine Sterbe-Verfügung ist ein Dokument. In dem Dokument steht: Die Frau will sterben. Die Frau hat ein Medikament bekommen. Das Medikament war erlaubt. Die Frau hat das Medikament genommen. Dann kam die Polizei. Ein Mann war bei der Frau.Der Mann sagte der Polizei: Die Frau hat eine Sterbe-Verfügung gemacht. Aber die Polizei wollte die Frau retten. Die Polizei sagte: Wir müssen Menschen retten. Die Polizei kannte das Gesetz nicht.

Kurz danach kamen Rettungs-Sani-Täter und ein Not-Arzt.
Die Rettungs-Sani-Täter und der Not-Arzt halfen dem Mann.
Sie machten die Herz-Druck-Massage weiter.
Der Mann gab den Rettungssanitätern die Sterbe-Verfügung.
Und er sagte noch einmal: Welches Medikament hat er genommen?
Die Rettungs-Sani-Täter holten einen Defibrillator.
Der Mann wollte das nicht.
Aber die Rettungs-Sani-Täter und der Not-Arzt halfen dem Mann weiter.
Sie machten eine Reanimation.
Das heißt: Sie versuchten den Mann wiederzubeleben.
Das machten sie so lange bis alle Signale am EKG weg waren.

Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Er sagt: Die Sanitäter und Sanitäterinnen machen nichts falsch.
Sie brauchen klare Regeln und Infos zum Thema Sterbe-Verfügungs-Gesetz.
Und sie brauchen Infos zum Thema assistierter Suizid.
Es gibt Gesetze, die sich widersprechen.
Das muss man ändern.
Dann können die Sanitäter und Sanitäterinnen die Sterbe-Verfügungen beachten.
Es gibt zum Beispiel das Wiener Rettungs- und Kranken-Trans-Port-Gesetz.
In dem Gesetz steht: Die Rettungs-Dienste müssen sofort helfen.
Das ist so, wenn jemand in Lebens-Gefahr ist.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Pressewand der Volksanwltschaft mit Schriftzug und Logo Volksanwalt Achitz: Klare Regelungen bei Vorliegen einer Sterbeverfügung erforderlich!