Kurz danach kamen Rettungs-Sani-Täter und ein Not-Arzt.
Die Rettungs-Sani-Täter und der Not-Arzt halfen dem Mann.
Sie machten die Herz-Druck-Massage weiter.
Der Mann gab den Rettungssanitätern die Sterbe-Verfügung.
Und er sagte noch einmal: Welches Medikament hat er genommen?
Die Rettungs-Sani-Täter holten einen Defibrillator.
Der Mann wollte das nicht.
Aber die Rettungs-Sani-Täter und der Not-Arzt halfen dem Mann weiter.
Sie machten eine Reanimation.
Das heißt: Sie versuchten den Mann wiederzubeleben.
Das machten sie so lange bis alle Signale am EKG weg waren.
Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Er sagt: Die Sanitäter und Sanitäterinnen machen nichts falsch.
Sie brauchen klare Regeln und Infos zum Thema Sterbe-Verfügungs-Gesetz.
Und sie brauchen Infos zum Thema assistierter Suizid.
Es gibt Gesetze, die sich widersprechen.
Das muss man ändern.
Dann können die Sanitäter und Sanitäterinnen die Sterbe-Verfügungen beachten.
Es gibt zum Beispiel das Wiener Rettungs- und Kranken-Trans-Port-Gesetz.
In dem Gesetz steht: Die Rettungs-Dienste müssen sofort helfen.
Das ist so, wenn jemand in Lebens-Gefahr ist.
Volksanwalt Achitz: Klare Regelungen bei Vorliegen einer Sterbeverfügung erforderlich!