Es gibt ein Gesetz für Ärzte und Ärztinnen.
Das Gesetz heißt: Ärzte-Gesetz.
In dem Gesetz steht: Die Kinder von toten Ärzten und Ärztinnen bekommen Geld.
Das Geld heißt: Waisenpension.
Die Kinder müssen dafür studieren.
Und die Kinder müssen unter 27 Jahre alt sein.
Die Ärzte-Kammer von Niederösterreich hat sich nicht an das Gesetz gehalten.
Das hat Bernhard Achitz gesagt.
Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Er hat das in der ORF-Sendung „ Bürgeranwalt “ am 19. Mai 2024 gesagt.
Die Ärzte-Kammer von Niederösterreich hat eine Regel gemacht.
Die Regel ist für den Wohlfahrtsfonds von der Ärzte-Kammer.
In der Regel steht: Die Kinder bekommen nur dann eine Waisenpension, wenn sie auch Familien-Beihilfe bekommen.
Aber die Familien-Beihilfe endet mit 25 Jahren.
Eine Verordnung ist ein bestimmter Text.
In dem Text steht: So muss man etwas machen.
Eine Verordnung darf nicht gegen das Gesetz sein.
So geht das nicht.
Die Ärzte-Kammer darf in der Satzung sagen:
- Wie genau bekommen die Ärzte und Ärztinnen das Geld?
- Wie viel Geld bekommen die Ärzte und Ärztinnen?
Aber die Ärzte-Kammer darf nicht sagen:
Die Ärzte und Ärztinnen bekommen weniger Geld.
Das hat Achitz erklärt.
Achitz hat auch gesagt: Die Satzung ist eine Verordnung.
Eine Verordnung ist ein Gesetz.
Eine Verordnung darf nicht gegen ein anderes Gesetz sein.
Eine Verordnung darf nur genauer sein als ein anderes Gesetz.
Der Volks-Anwalt hat gesagt: Die Ärzte-Kammer hat einen Fehler gemacht.
Die Ärzte-Kammer muss den Fehler richtig machen.
Und die Ärzte-Kammer muss die Regeln ändern.
Sonst geht der Volks-Anwalt zum Verfassungsgerichtshof.
Der Verfassungsgerichtshof ist ein Gericht.
Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt: Die Ärzte-Kammer hat einen Fehler gemacht.
Die Ärzte-Kammer muss einen Teil von den Regeln ändern.
Der Teil von den Regeln heißt: Paragraph 32 Abs. 2.
Der Teil von den Regeln ist für den Wohlfahrtsfonds von der Ärzte-Kammer für Niederösterreich.
In dem Teil von den Regeln steht: Man bekommt Familien-Beihilfe.
Das steht im Gesetz über Familien-Lasten-Ausgleichs-Gesetz 1967, BGBl NR. 376/1967.
Bernhard Achitz sagt: Das ist eine gute Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof.
Die Ärzte-Kammer für Niederösterreich hat einen Fehler gemacht.
Franz H. soll eine Entschädigung bekommen.
Das fordert Achitz.
Franz H. hat einen Antrag auf Waisenpension gemacht.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Franz H. hat gegen die Ablehnung geklagt.
Aber das Gericht hat sich nicht an den Verfassungsgerichtshof gewandt.
Deshalb bekommt Franz H. keine Ergreiferprämie.
Die Volksanwaltschaft hat Franz H. gesagt:
Er soll sofort einen neuen Antrag machen.
Dann bekommt er wenigstens ab jetzt wieder Waisenpension.
Achitz sagt: Die Ärzte-Kammer soll Franz H. Geld geben.
Denn Franz H. hat 9 Monate keine Waisenpension bekommen.
Das war aber nicht richtig.
Volksanwaltschaft hat Satzung angefochten und fordert Kulanzlösung für entgangene Pension eines 25-Jährigen.
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