Die LPD OÖ ist eine Behörde.
Die Behörde hat im November 2021 einen Bescheid gemacht.
In dem Bescheid steht: Der Mann muss zu einem Arzt von der Behörde gehen.
Der Arzt soll prüfen: Kann der Mann noch Auto fahren?
Der Mann hat eine Erwachsenen-Vertretung.
Die Erwachsenen-Vertretung hilft dem Mann bei wichtigen Sachen.
Der Mann hat gesagt: Ich kann das auch ohne meine Erwachsenen-Vertretung machen.
Der Mann wollte nicht zu dem Arzt gehen.
Deshalb hat er eine Beschwerde gemacht.
Die Erwachsenen-Vertretung hat der Behörde gesagt:
Ich mache die Beschwerde nicht mit.
Deshalb hat die Behörde gesagt: Die Beschwerde von dem Mann ist egal.
Der Mann sollte zum Amts-Arzt gehen.
Das hat das Gericht gesagt.
Der Mann ist nicht zum Amts-Arzt gegangen.
Deshalb hat der Mann im Januar 2022 seinen Führer-Schein verloren.
Der Mann muss jetzt zum Amts-Arzt gehen.
Dann bekommt er seinen Führer-Schein wieder.
Der Mann hat einen Erwachsenen-Vertreter.
Der Erwachsenen-Vertreter hilft dem Mann bei wichtigen Sachen.
Zum Beispiel:
- bei Verträgen
- bei Anträgen.
Der Erwachsenen-Vertreter hat dem Mann nicht geholfen.
Aber der Erwachsenen-Vertreter hat gesagt:
Die Behörde muss prüfen: Ist der Antrag von dem Mann wichtig?
Die Führerscheinbehörde sagte: Der Mann hat den Führer-Schein mehr als 18 Monate nicht gehabt.
Jetzt will der Mann den Führer-Schein wieder haben.
Dafür muss der Mann eine Fahr-Prüfung machen.
Der Mann beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft ist ein Amt.
Das Amt hilft Menschen bei Problemen mit dem Staat.
Die Volksanwältin heißt MMag. Elisabeth Schwetz.
Die Volksanwaltschaft hat geprüft: Wie ist das Erwachsenen-Schutz-Recht?
Das Erwachsenen-Schutz-Recht ist ein Gesetz.
Das Gesetz gibt es seit 2018.
Die Volksanwaltschaft hat gemerkt: Das Erwachsenen-Schutz-Recht ist besser als das Sachwalterschaftsrecht.
Im Sachwalterschaftsrecht durften Menschen weniger machen.
Und die Menschen durften weniger selbst entscheiden.
Im Erwachsenen-Schutz-Recht dürfen die Menschen mehr machen.
Und die Menschen dürfen mehr selbst entscheiden.
Aber die Führerscheinbehörde hat das nicht geprüft.
Die Volksanwaltschaft sagt: Ein Mann hat einen Führer-Schein.
Aber die Führerscheinbehörde wollte den Führer-Schein wegnehmen.
Der Mann wollte das nicht.
Deshalb hat der Mann einen Antrag gemacht.
Der Antrag war gegen die Entscheidung von der Führerscheinbehörde.
Aber die Führerscheinbehörde hat den Antrag nicht beachtet.
Der Mann musste zu einem Arzt vom Amt gehen.
Der Arzt vom Amt hat gesagt: Der Mann kann Auto fahren.
Deshalb durfte der Mann seinen Führer-Schein behalten.
Führerschein (c) gemeinfrei