Eine Frau aus Wien hat einen Kleingarten.
Der Kleingarten ist in der Klein-Garten-Anlage „ Sonnenschein “.
Die Frau hat sich bei der Volksanwaltschaft beschwert.
Die Frau sagt:
Die Straße A 23 ist zu laut.
Die Straße A 23 heißt auch: Süd-Ost-Tangente.
Die Klein-Garten-Anlage ist in der Nähe von dem Knoten Prater und der Anschluss-Stelle Handelskai.
Das ist ein Teil von der Straße A 23.
220.000 Autos fahren jeden Tag über die Straße A 23.
Das sind sehr viele Autos.
Deshalb ist die Straße A 23 die lauteste Straße in Österreich.
Es gibt noch mehr Menschen in dem Klein-Garten-Verein „ Sonnenschein “.
Das sind ungefähr 3000 Menschen.
Und es gibt noch 2 andere Klein-Garten-Vereine:
- „ Ober dem Heustadlwasser “
- „ Grünland “.
Und es gibt noch Menschen in Wohn-Häusern in der Wehlistraße 303 und 336 im 2. Wiener Gemeinde-Bezirk.
Alle diese Menschen haben das gleiche Problem:
Die Straße A 23 ist zu laut.
Diese Menschen wollen eine höhere Lärm-Schutz-Wand an der Straße A 23.
Oder sie wollen Bäume an der Straße A 23 pflanzen.
Bäume können auch vor Lärm schützen.
Es gibt auch Lärm-Schutz-Fenster für die Wohn-Häuser und Wohnungen von den Menschen.
Aber dann können die Menschen ihren Garten nicht benutzen.
In der Nähe von dem Handelskai soll ein Fern-Bus-Terminal gebaut werden.
Ein Fern-Bus-Terminal ist ein großer Bus-Bahnhof für Busse aus anderen Ländern.
Deshalb wird es in Zukunft noch lauter.
Die ASFINAG hat ein Lärm-Gutachten gemacht.
Das heißt:
Die ASFINAG hat den Lärm gemessen.
Die ASFINAG hat dabei auch an die Zeit bis 2037 gedacht.
Die ASFINAG hat gemerkt:
Es gibt zu viel Lärm.
Am Tag darf der Lärm 60 dB laut sein.
In der Nacht darf der Lärm 50 dB laut sein.
Aber der Lärm ist lauter als diese Zahlen.
Deshalb will die ASFINAG eine Lärm-Schutz-Wand bauen.
Die Lärm-Schutz-Wand soll am Knoten Prater sein.
Es gibt dort schon eine Lärm-Schutz-Wand.
Die Lärm-Schutz-Wand ist 3 Meter hoch.
Die neue Lärm-Schutz-Wand soll 5 Meter hoch sein.
Aber die ASFINAG braucht dafür Genehmigungen.
Das heißt:
Die ASFINAG muss fragen:
Darf sie die Lärm-Schutz-Wand bauen?
Dafür sind verschiedene Gesetze wichtig.
Zum Beispiel:
- das Wiener Baum-Schutz-Gesetz
- das Naturschutzgesetz
- das Forst-Gesetz.
Deshalb kann die ASFINAG die neue Lärm-Schutz-Wand erst ab 2031 bauen.
Die Volksanwaltschaft kann die ASFINAG nicht prüfen.
Aber die Volksanwaltschaft kann prüfen:
Hält sich die ASFINAG an die Regeln vom Verkehrs-Ministerium?
Das Verkehrs-Ministerium hat Regeln für den Lärm-Schutz an Bundes-Straßen.
Volks-Anwalt Christoph Luisser sagt:
Das Verkehrs-Ministerium und die ASFINAG halten sich nicht an ihre eigenen Regeln.
Sonst hätte man die Lärm-Schutz-Wand schon bei den Bau-Arbeiten erhöhen müssen.
Die Bau-Arbeiten sind seit Herbst 2024 im Bereich Prater Hochstraße.
Die Lärm-Schutz-Wände im Industrie-Gebiet Pfarr-Gasse im 23. Bezirk sind dreimal so hoch wie beim KGV Sonnenschein im 2. Bezirk.
Und entlang der Süd-Auto-Bahn zwischen Wiener Neudorf und Biedermannsdorf sind die Lärm-Schutz-Wände sogar 13 Meter hoch.
Bei früheren Projekten hat man schon gesagt:
Man wird die Lärm-Schutz-Wand erhöhen.
Aber man hat es vergessen.
Hier muss dringend etwas gemacht werden.
Und zwar früher als erst 2031.
Volks-Anwalt Luisser sagt:
Ich werde gerne wieder über neue Entwicklungen berichten.
Die Lärmschutzwand neben der Südosttangente soll erst bis 2031 erhöht werden.