Assistierter Suizid auch im Pflegeheim

Manche Menschen wollen sterben. Das Fach-Wort ist: assistierter Suizid. Das muss auch in Pflege-Heimen möglich sein. Manche Pflege-Heime verbieten das aber. Die Menschen in den Pflege-Heimen dürfen nicht einmal Infos darüber bekommen. Das steht in der Haus-Ordnung von manchen Pflege-Heimen. Das ist gegen das Gesetz. Und das ist gegen die Menschen-Rechte. Die Volksanwaltschaft und der Menschenrechts-Beirat haben das vor einem Jahr gesagt. Aber manche Pflege-Heime machen es immer noch so. Volks-Anwalt Bernhard Achitz sagt: Wir werden die Kommissionen von der Volksanwaltschaft fragen: Bitte passt bei der Präventiven Menschen-Rechts-Kontrolle besonders auf diese Haus-Ordnungen auf. Und ich sage den Ländern: Ihr müsst solche Regeln schon in den Förderverträgen für die Einrichtungen ausschließen.

Man muss mehr Geld für die Palliativversorgung ausgeben.

In Tirol gibt es ein Pflege-Heim.
In dem Heim gibt es Regeln.
In den Regeln steht: Man darf keinen assistierten Suizid machen.
Die Volksanwaltschaft hat viele Häuser geprüft.
Die Volksanwaltschaft hat gesehen:
In den meisten Häusern darf man keinen assistierten Suizid machen.
Im Februar 2024 hat die Volksanwaltschaft ein Gutachten gemacht.
Das Gutachten ist von dem Menschenrechtsbeirat.
Der Menschenrechtsbeirat sagt: Manche Menschen sind sehr krank.
Und manche Menschen können nicht mehr gesund werden.
Diese Menschen dürfen einen assistierten Suizid machen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sterbe-Verfügungs-Gesetz.
Volks-Anwalt Achitz sagt: Ein assistierter Suizid ist der letzte Weg für einen Menschen. Es muss mehr Hospize geben.
Hospize sind Einrichtungen für sterbende Menschen. Dort bekommen die sterbenden Menschen Hilfe und Beratung.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Hand einer älteren Person in einer Pflegeanstalt die den Notfallsknopf betätigen will Assistierter Suizid: Immer noch Verbote in Hausordnungen – Volksanwalt Achitz: Verfassungs- und menschenrechts-widrig! Bildnachweis: Gerd Altmann/Pixabay