Man muss mehr Geld für die Palliativversorgung ausgeben.
In Tirol gibt es ein Pflege-Heim.
In dem Heim gibt es Regeln.
In den Regeln steht: Man darf keinen assistierten Suizid machen.
Die Volksanwaltschaft hat viele Häuser geprüft.
Die Volksanwaltschaft hat gesehen:
In den meisten Häusern darf man keinen assistierten Suizid machen.
Im Februar 2024 hat die Volksanwaltschaft ein Gutachten gemacht.
Das Gutachten ist von dem Menschenrechtsbeirat.
Der Menschenrechtsbeirat sagt: Manche Menschen sind sehr krank.
Und manche Menschen können nicht mehr gesund werden.
Diese Menschen dürfen einen assistierten Suizid machen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sterbe-Verfügungs-Gesetz.
Volks-Anwalt Achitz sagt: Ein assistierter Suizid ist der letzte Weg für einen Menschen. Es muss mehr Hospize geben.
Hospize sind Einrichtungen für sterbende Menschen. Dort bekommen die sterbenden Menschen Hilfe und Beratung.
Assistierter Suizid: Immer noch Verbote in Hausordnungen – Volksanwalt Achitz: Verfassungs- und menschenrechts-widrig!
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