Investitionen in Palliativversorgung nötig
„Die Durchführung eines Assistierten Suizids ist nicht erlaubt“, heißt es in der Hausordnung einer Einrichtung in Tirol. Eine Schwerpunktprüfung der Volksanwaltschafts-Kommissionen hat gezeigt, dass mehrheitlich keine Möglichkeit zum assistierten Suizid in den Einrichtungen besteht. Im Februar 2024 hat ein Gutachten des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft für Aufmerksamkeit gesorgt: Demnach müssen die Heimträger die im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehene Möglichkeit des straflosen assistieren Suizids für schwerst- und unheilbar Kranke aus Respekt vor der freien Entscheidung der Bewohnerinnen und Bewohner akzeptieren. „Der assistierte Suizid muss aber der allerletzte Ausweg sein. Die Volksanwaltschaft fordert daher vor allem mehr Investitionen in die Hospize, denn das Recht auf würdevolles Sterben kann ohne flächendeckende Angebote der Beratung und Palliativversorgung nicht umgesetzt werden“, sagt Volksanwalt Achitz