Arbeiten mit Behinderung: 279 Euro Einkommen, 114 Euro Selbstversicherung

Eine Frau arbeitet in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Die Frau bekommt für ihre Arbeit nur 279 Euro im Monat.

Die Arbeit gilt nicht als richtige Arbeit. Deshalb muss die Frau sich selbst versichern. Das heißt: Die Frau muss selbst Geld für eine Versicherung bezahlen. Die Versicherung kostet 114 Euro im Monat. Volks-Anwalt Bernhard Achitz sagt: Menschen mit Behinderung müssen Lohn bekommen. Lohn ist Geld für die Arbeit. Menschen mit Behinderung sollen nicht nur Taschen-Geld bekommen. Und Menschen mit Behinderung sollen auch eine Sozial-Versicherung haben. Dann sind sie krankenversichert. Und sie bekommen im Alter eine Pension.

Die Volksanwaltschaft hat einen Bericht über die Steiermark gemacht.
In dem Bericht steht auch der Anlass-Fall. 
Die Volksanwaltschaft hat schon 2019 einen Sonder-Bericht gemacht.
Der Landtag Steiermark hat im Jänner über den Bericht gesprochen.
Seitdem gab es viele Diskussionen.
Und es gab viel Unterstützung. Es gibt auch einige Pilot-Projekte.
Aber es gibt immer noch Probleme in den Behinderten-Werk-Stätten: Die Menschen bekommen nur ein Taschen-Geld für ihre Arbeit.
Und sie können keine Alters-Sicherung aufbauen.
Das heißt: Sie können kein Geld für das Alter sparen.
Denn sie sind nicht pensionsversichert.

Eine Frau mit Behinderung hat sehr wenig Geld verdient.
Aber die Frau musste sich selbst eine Kranken-Versicherung bezahlen.
Die Frau hat Hilfe bekommen. Die Hilfe heißt: Trainings-Wohnen für Menschen mit Behinderung.
Und die Frau hat noch eine andere Hilfe bekommen. Die Hilfe heißt: Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeits-Welt.
Mit der Hilfe konnte die Frau in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung arbeiten.
Die Frau hat 165 Euro Familien-Beihilfe bekommen.
Und die Frau hat 58 Euro Kinder-Absetzbetrag bekommen.
Außerdem hat die Frau 56 Euro Prämie bekommen.
Das ist ein Geld-Betrag für Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeits-Welt.
Insgesamt hat die Frau 279 Euro Einkommen gehabt.
Das steht im Steiermärkischen Behinderten-Gesetz. Die kurze Form ist: StBHG.

Wider-Spruch zur UN-Behindertenrechtskonvention
Die kurze Form ist: UN-BRK.

Die Frau war nicht krankenversichert.
Sie musste sich selbst versichern. Dafür musste sie 114 Euro bezahlen.
Das ist komisch.
Denn die Frau wäre krankenversichert gewesen, wenn sie nicht gearbeitet hätte.
Deshalb hat die Behörde gesagt: Sie soll zu Hause bleiben und nicht arbeiten.
Volks-Anwalt Achitz sagt: Das ist gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
Österreich hat gesagt: Wir halten uns an die UN-Behindertenrechtskonvention.
Menschen mit Behinderung sollen selbst über ihr Leben bestimmen können.
Dazu gehört auch: Sie sollen arbeiten können.

Die Volksanwaltschaft hat einen Sonder-Bericht gemacht.
In dem Bericht gibt die Volksanwaltschaft Tipps.
Die Tipps sind für:

  • die Bundes-Regierung
  • alle Landes-Regierungen.

Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr in Gruppen eingeteilt werden.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderung können arbeiten.
  • Menschen mit Behinderung können nicht arbeiten.

Das soll es nicht mehr geben.

  • Es soll eine neue Versicherung für Menschen mit Behinderung geben.
    Die Versicherung ist für Menschen mit Behinderung in Beschäftigungs-Therapie-Werk-Stätten.
  • Es soll neue Ideen für die Bezahlung von Menschen mit Behinderung geben.
    Menschen mit Behinderung sollen kein Taschen-Geld mehr bekommen.

Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Frau im Rollstuhl bei der Arbeit hinter einer Kasse "Unbefriedigend und unzulässig" – so beschreibt die Volksanwaltschaft die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt in ihrem Sonderbericht .

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