Empfehlungen der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen
Die Volksanwaltschaft ist eine Behörde.
Die Volksanwaltschaft hat verschiedene Gruppen.
Die Gruppen heißen: Kommissionen.
Die Volksanwaltschaft und die Kommissionen geben Tipps.
Die Tipps heißen: Empfehlungen.
Das Fachwort für die Tipps ist: Nationaler Präventionsmechanismus.
Das kurze Wort ist: NPM.
Die Kommissionen besuchen verschiedene Einrichtungen.
Zum Beispiel:
- Pflegeheime
- Gefängnisse.
Die Kommissionen besuchen die Einrichtungen immer wieder.
Dann schreiben die Kommissionen auf:
Was läuft in den Einrichtungen falsch?
Und was kann man besser machen?
Die Kommissionen geben die Tipps an verschiedene Stellen weiter.
Zum Beispiel:
- an Behörden
- an Politikerinnen und Politiker
- an die Einrichtungen.
So können die Stellen etwas ändern.
Und es soll keine Probleme mehr geben.
Die Volksanwaltschaft schreibt jedes Jahr einen Bericht.
Der Bericht hat 2 Teile.
Der zweite Teil heißt: Präventive Menschen-Rechts-Kontrolle.
In dem zweiten Teil stehen die Empfehlungen von der Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft hat verschiedene Kommissionen.
Die Kommissionen arbeiten an verschiedenen Themen.
Die Kommissionen schreiben über ihre Arbeit in dem zweiten Teil von dem Bericht.
Am Ende von jedem Thema stehen die Empfehlungen von der Volksanwaltschaft.
Die Empfehlungen sind grau hinterlegt.
Die Volksanwaltschaft gibt es seit 2012.
Seit 2012 gibt es auch die Empfehlungen von der Volksanwaltschaft.
Empfehlungen der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen
Als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) sprechen die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen Empfehlungen aus. Empfehlungen entstehen auf Grundlage der regelmäßigen Kontrollbesuche der Kommissionen in Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Gefängnissen. Sie enthalten Feststellungen und Maßnahmen zur Behebung von Missständen und zur Verbesserung der Menschenrechtslage in diesen Einrichtungen. Sie können an die betroffenen Behörden, den Gesetzgeber oder an die entsprechenden Einrichtungen gerichtet werden, um Fehlentwicklungen zu korrigieren und zukünftige Vorfälle zu verhindern.
Die Volksanwaltschaft veröffentlicht die Empfehlungen im zweiten Band ihres Jahresberichts mit dem Titel “Präventive Menschenrechtskontrolle”. Dort werden die Wahrnehmungen aus der Tätigkeit der Kommissionen sowie am Ende der jeweiligen Unterkapitel - grau hinterlegt - die daraus abgeleiteten Empfehlungen des NPM aufgelistet. Die gesammelten Empfehlungen seit Beginn des Mandats im Jahr 2012 können hier abgerufen werden.