Die Eltern haben ihren Sohn am Wochenende abgeholt. Dafür mussten die Eltern 1.400 Euro bezahlen.
Stefan S. ist 41 Jahre alt. Er lebt in einem Wohn-Heim für Menschen mit Behinderungen.
Das macht er schon seit fast 10 Jahren. Aber Stefan S. ist oft bei seinen Eltern.
Zum Beispiel:
- an Feiertagen
- im Urlaub
- am Wochenende.
Die Eltern von Stefan S. mussten dafür Geld bezahlen.
Sie mussten über 1.400 Euro bezahlen.
Das war im letzten Jahr.
Stefan S. darf nur 70 Tage im Jahr nicht im Wohn-Heim sein.
Das steht in den Regeln vom Fonds Soziales Wien. Die kurze Form ist: FSW.
In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regeln.
Aber dort sind die Wege länger als in Wien.
Deshalb sind die Regeln dort noch schlimmer.
Wo lebt man? Das ist wichtig.
Niemand muss immer in seiner Wohnung schlafen.
Die Fördergeber sagen: Die Menschen sollen viel Zeit in den Einrichtungen verbringen.
In den Einrichtungen gibt es Betreuungs-Personal.
Das Betreuungs-Personal wird mit Steuer-Geld bezahlt.
Das Steuer-Geld soll gut genutzt werden.
Volks-Anwalt Achitz sagt: Das Argument ist verständlich.
Aber es gibt eine strenge Bedarfs-Prüfung.
Nur wer einen Wohn-Platz braucht, bekommt ihn auch.
Dann ist der Wohn-Platz der Lebens-Mittel-Punkt von der Person.
Das ändert sich nicht, wenn die Person am Wochenende zu Verwandten fährt.
Achitz hat in der ORF-Sendung „ Bürgeranwalt “ am 2. November einen Vergleich gemacht:
Man muss die Wohn-Beihilfe nicht zurückzahlen.
Auch wenn man am Wochenende nicht in der Wohnung ist.
Wo man ist, ändert nichts daran, wo der Lebens-Mittel-Punkt ist.
Sie sind krank? Dann haben Sie weniger Urlaub.
Die Volksanwaltschaft sagt: Die Regeln für Abwesenheit sind oft nicht gut.
Abwesenheit heißt: Man ist nicht da.
Zum Beispiel:
- in Wohn-Einrichtungen
- in Werkstätten.
Die Regeln sind gegen die UN-BRK.
Und die Regeln sind sozial ungerecht.
Manche Menschen sind zu oft nicht da.
Dann können sie ihren Platz in der Werkstatt verlieren.
Zum Beispiel:
- weil sie im Urlaub sind
- weil sie krank sind.
Volks-Anwalt Achitz sagt: Das ist so, als ob Angestellte keinen Urlaub mehr haben.
Das passiert nur, wenn sie zu oft krank sind.
FSW sagt: Es gibt neue Regeln für Werkstätten.
Der FSW hat in der Sendung „ Bürgeranwalt “ gesagt: Es gibt eine neue Regel für Werkstätten.
Die Regel gilt nicht für Wohn-Einrichtungen.
Die neue Regel ist: Menschen mit Behinderung dürfen 30 Tage im Jahr Urlaub machen.
Und sie dürfen 50 Tage im Jahr krank sein.
Sie sind länger krank? Dann müssen sie ins Krankenhaus?
Die Zeit im Krankenhaus zählt nicht zu den 50 Tagen.
Volks-Anwalt Achitz sagt: „ Es freut mich sehr, dass es hier einen Fort-Schritt gibt. “
Die Volksanwaltschaft will noch mehr ändern.
Menschen mit Behinderung sollen richtige Arbeitsplätze haben.
Sie sollen dort ein Gehalt bekommen.
Und sie sollen eine Sozial-Versicherung haben.
Dann brauchen sie keine Werkstätten mehr.
Die Volksanwaltschaft hat 2019 einen Bericht geschrieben.
Der Bericht heißt: Lohn statt Taschen-Geld.
Der Bericht ist für das Parlament und die Land-Tage.
Im Bericht steht: Menschen mit Behinderungen sollen einen Lohn bekommen.
Sie sollen kein Taschen-Geld bekommen.
Achitz sagt: Viele Menschen finden den Bericht gut.
Aber es hat sich noch nichts geändert.

Auf ORF ON können Sie die Sendungen des Bürgeranwalts auch online sehen