Volksanwältin Gaby Schwarz: Behörden haben Zutritt für Assistenzhunde zu gewährleisten

In der ORF Sendung Bürgeranwalt betont Volksanwältin Gaby Schwarz, dass öffentliche Einrichtungen den Zutritt für Assistenzhunde bundesweit zu gewährleisten haben. Anlass ist der Fall von Frau Q., die sich an die Volksanwaltschaft wandte, nachdem sie Schwierigkeiten hatte beim Landesgericht Linz Zutritt für ihren Signalhund zu erwirken. Auch wenn das Justizministerium dies mittlerweile klargestellt hat und einige Gerichte ihre Hausordnungen adaptiert haben, ist die Begleitung von Assistenzhunden noch keine Selbstverständlichkeit.

 

„Im Bundesbehindertengesetz ist klar geregelt, dass Assistenzhunde in allen öffentlichen Gebäuden Zutritt zu gewähren ist. Das gilt für Blindenführhunde, Signalhunde und Mobilitätsassistenzhunde. Und zwar nicht ausnahmsweise sondern immer. Statt unterschiedliche Hausordnungen braucht es eine bundeseinheitliche Auslegung des Gesetzes“, verweist Volksanwältin Gaby Schwarz auf die Hausordnung des Landesgerichts Linz, in der etwa nur Blindenführhunde, aber nicht Signal- und Servicehunde angeführt sind.

„Betroffene wenden sich immer wieder an die Volksanwaltschaft und berichten, dass sie Probleme haben, öffentliche Gebäude mit ihren Assistenzhunden zu betreten. Dass sich Menschen mit Behinderung, die auf ihre speziell ausgebildeten Assistenzhunde angewiesen sind, ständig dieser leidigen Diskussion aussetzen müssen, ist nicht tragbar. Den Besitzern und ihren Assistenzhunden ist in allen öffentlichen Gebäuden Eintritt zu gewähren. Alles andere widerspricht der Inklusion“, hält die Volksanwältin fest.

Als positives Beispiel nennt Volksanwältin Gaby Schwarz den Songcontest: „Ich habe ein Schreiben erhalten, dass Menschen mit Assistenzhunden von dieser Veranstaltung ausgeschlossen sind. Also habe ich mich an den ORF gewendet, der innerhalb kürzester Zeit reagiert hat mit der guten Nachricht: Auch Menschen mit Assistenzhunden dürfen den Songcontest besuchen.“

Stadt Wien gefordert, barrierefreien Seezugang zu ermöglichen

Die Seestadt Aspern wird von der Stadt Wien seit 2014 als barrierefreies Vorzeigeprojekt beworben. Doch beim Zugang des künstlich angelegten Sees endet die Barrierefreiheit, wie die Beschwerde von Frau H. an die Volksanwaltschaft zeigt. Begründet wird dies mit dem Umstand, dass der See als „naturnaher Landschaftsteich“ konzipiert wurde.

„Das ist kurios. Naturnah ist dort nichts. Inklusion geht anders“, kritisiert Volksanwältin Gaby Schwarz im ORF „Bürgeranwalt“. „Erholungsraum sollte allen Menschen zugänglich sein, dazu gehört auch die Bademöglichkeit“, verweist die Volksanwältin an die UN-Behindertenrechtskonvention. „Ich appelliere an die Stadt Wien, einen barrierefreien Zugang zu dem Badesee zu ermöglichen. Was im Gänsehäufl mit einer Rampe und einem Handlauf bis ins Wasser möglich ist, muss doch in der Seestadt Aspern auch möglich sein.“
 


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Volksanwältin Gaby Schwarz steht im ORF Studio, daneben Moderator Peter Resetarits