„Sonnenschein mit Dezibel“ – Volksanwalt Luisser: ASFINAG-Zusagen auf Erhöhung der Lärmschutzwände bei Tangente sind schleunigst umzusetzen!

Lärmschutzmaßnahmen für Tangenten-Anrainer lassen auf sich warten

Eine Wienerin mit Parzelle in der Kleingartenanlage „Sonnenschein“ beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft über die Lärmbelästigung durch die A 23 („Südosttangente“). Der Kleingartenverein (KGV) befindet sich unweit des Knoten Prater/Anschlussstelle Handelskai. Die Tangente ist genau dort mit 220.000 Fahrzeugen pro Tag die am stärksten befahrene Straße Österreichs. Betroffen sind außer der Frau noch dreitausend andere Bewohner des KGV „Sonnenschein“, die KGV „Ober dem Heustadlwasser“ und „Grünland“ sowie auch die Bewohner der Wohnhausanlagen in der Wehlistraße 303 und 336 im 2. Wiener Gemeindebezirk. Unter den Betroffenen ist der Wunsch nach einer raschen Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand stark, aber auch die Pflanzung von Bäumen zum Lärmschutz wäre vorstellbar. Als alternative Maßnahme stünde ihnen der Einbau von Lärmschutzfenstern zu; an eine Nutzung des Gartens wäre bei dem Lärm jedoch nicht zu denken. Da in der Nähe am Handelskai auch noch ein großer internationaler Fernbus-Terminal geplant ist, werde sich die Lärmbelästigung auch nicht verringern. 

Ein Lärmgutachten der ASFINAG, das die Prognosen für den Verkehr bis 2037 berücksichtigte, kam zum Ergebnis, dass die Lärmbelastung unbestritten vorhanden ist. Sie lag eindeutig über den für Bundesstraßen festgelegten maximalen Lärmgrenzwerten von 60 dB tagsüber und 50 dB nachts. Als Lärmschutzmaßnahme ist daher am Knoten Prater unter anderem die Erhöhung einer bereits bestehenden Lärmschutzwand von drei auf fünf Meter geplant. Die ASFINAG sei in der Planung aber selbst von langwierigen Genehmigungsverfahren abhängig, etwa nach dem Wiener Baumschutzgesetz, Naturschutzgesetz und Forstgesetz – eine Umsetzung der Maßnahmen deshalb nicht vor 2031 realistisch. 

Die Volksanwaltschaft kann zwar nicht das ausgegliederte Unternehmen ASFINAG prüfen, wohl aber, ob die Einhaltung der „Dienstanweisung für Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen“ des Verkehrsministeriums durch die ASFINAG korrekt überwacht wird: Volksanwalt Christoph Luisser kritisierte, dass sich Verkehrsministerium und ASFINAG offenbar nicht an die eigenen Vorgaben halten, sonst hätte die Erhöhung der Lärmschutzwand bereits im Zug der seit Herbst 2024 in Bau befindlichen Sanierungsarbeiten im Abschnitt „Prater Hochstraße“ miterledigt werden müssen. „Lärmschutzwände im Industriegebiet Pfarrgasse im 23. Bezirk sind vergleichsweise dreimal so hoch, wie beim KGV Sonnenschein im 2. Bezirk und entlang der Südautobahn zwischen Wiener Neudorf und Biedermannsdorf sogar 13 Meter hoch. Bei früheren Projekten hat man schon zugesagt gehabt, die Erhöhung der Lärmschutzwand mit zu erledigen, aber offenbar vergessen. Hier gehört dringend etwas unternommen und zwar früher als erst 2031“, so der Volksanwalt. Über neue Entwicklungen werde er gerne wieder berichten, so Volksanwalt Luisser.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Das Bild zeigt eine Luftaufnahme des Kleingartenvereins "Sonnenschein" in Wien 2. Die Lärmschutzwand neben der Südosttangente soll erst bis 2031 erhöht werden.