Die Volksanwaltschaft hat den Bürger-Meister von Wien gefragt: Warum hat der Sach-Bearbeiter so gehandelt?
Der Sach-Bearbeiter hat etwas geändert. Das hat er aber nur mündlich gemacht.
Das heißt: Er hat es nur gesagt.
Aber er hat es nicht geschrieben. Das ist nicht erlaubt.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Bundes-Abgaben-Ordnung.
Die kurze Form ist: BAO.
Die Volksanwaltschaft will auch wissen: Wann genau war das Telefonat?
Dafür soll die Stadt Wien einen Beweis schicken.
Die Stadt Wien hat sich an ein Gesetz gehalten.
Das Gesetz heißt: Allgemeines Verwaltungs-Gesetz.
Die kurze Form ist: AVG.
Die Stadt Wien sagt: Wir haben es Herrn K. leicht gemacht.
Wir haben ihm das Geld gleich zurückgegeben.
Wir haben ihm keinen Brief geschrieben.
Das wäre schlecht für Herrn K. gewesen.
Dann hätte er das Geld später bekommen.
Die Volksanwaltschaft hat gesagt: Die Stadt Wien muss Herrn K. das Geld für die Parkometer-Abgabe zurückgeben.
Dafür gilt das Gesetz BAO.
Das hat auch der Verwaltungs-Gerichts-Hof gesagt.
Und es gilt nicht das Gesetz AVG.
Die Stadt Wien hätte von Herrn K. eine Vollmacht vom Vater verlangen müssen.
Das hat die Stadt Wien aber nicht gemacht.
Die Stadt Wien hat der Volksanwaltschaft versprochen: Herr K. bekommt 50 Euro zurück.
Herr K. hat 50 Euro für die Bearbeitungs-Gebühr bezahlt.
Die Bearbeitungs-Gebühr war für die Korrektur vom Park-Pickerl.
Das Park-Pickerl war falsch rückerstattet worden.
Außerdem will die Stadt Wien ihre Mitarbeiter schulen.
Die Mitarbeiter arbeiten im Bereich Park-Raum-Bewirtschaftung.
Sie sollen mehr über das Gesetz BAO lernen.
Volksanwältin Elisabeth Schwetz ist zufrieden mit dem Ergebnis.
Wien Parkpickerl (c) Wikimedia Commons/Gugerell