Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Gaby Schwarz sagt:
Im Bundes-Behinderten-Gesetz steht:
Assistenz-Hunde dürfen in alle öffentlichen Häuser.
Assistenz-Hunde sind zum Beispiel:
- Blindenführhunde
- Signal-Hunde
- Mobilitäts-Assistenz-Hunde.
Das muss immer so sein.
Es darf keine Ausnahmen geben.
Die Haus-Ordnung von dem Landes-Gericht Linz ist falsch.
In der Haus-Ordnung steht:
Blindenführhunde dürfen in das Landes-Gericht Linz.
Aber Signal-Hunde und Service-Hunde dürfen nicht in das Landes-Gericht Linz.
Das ist falsch.
Die Volksanwältin sagt:
Menschen mit Behinderung kommen immer wieder zu der Volksanwaltschaft.
Sie sagen:
Wir haben Probleme.
Wir dürfen nicht mit unseren Assistenzhunden in öffentliche Häuser gehen.
Das ist ein Problem für Menschen mit Behinderung.
Die Assistenz-Hunde haben eine besondere Ausbildung.
Die Menschen mit Behinderung brauchen die Assistenz-Hunde.
Aber die Menschen mit Behinderung müssen immer wieder über das Thema reden.
Das ist nicht gut.
Die Menschen mit Behinderung und ihre Assistenz-Hunde müssen in alle öffentlichen Häuser gehen dürfen.
Alles andere ist gegen Inklusion.
Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Das heißt:
Sie hilft Menschen bei Problemen.
Gaby Schwarz sagt:
Der Song-Contest ist ein gutes Beispiel.
Ich habe einen Brief bekommen.
In dem Brief steht:
Menschen mit Assistenzhunden dürfen nicht zum Song-Contest gehen.
Deshalb habe ich den ORF gefragt.
Der ORF hat schnell geantwortet:
Auch Menschen mit Assistenzhunden dürfen zum Song-Contest gehen.
Die Stadt Wien soll einen barrierefreien Weg zum See machen.
Die See-Stadt Aspern ist ein Stadt-Teil von Wien.
Die Stadt Wien sagt seit 2014:
Die See-Stadt Aspern ist barrierefrei.
Aber Frau H. hat sich bei der Volksanwaltschaft beschwert.
Frau H. sagt:
Der See in der See-Stadt Aspern ist nicht barrierefrei.
Der See wurde künstlich gemacht.
Aber der See soll wie ein natürlicher See sein.
Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Das heißt:
Sie kümmert sich um die Probleme von den Bürgern und Bürgerinnen.
Gaby Schwarz sagt im ORF Bürger-Anwalt:
„ Das ist komisch.
Dort ist nichts wie in der Natur.
Inklusion geht anders. “
Und sie sagt:
„ Ein Erholungs-Raum ist ein Ort zum Ausruhen.
Ein Erholungs-Raum soll für alle Menschen zugänglich sein.
Dazu gehört auch ein Bade-See. “
Das steht in der UN-Behindertenrechts-Konvention.
Gaby Schwarz sagt:
„ Ich bitte die Stadt Wien:
Machen Sie einen barrierefreien Weg zu dem Bade-See.
Im Gänsehäufl gibt es eine Rampe mit einem Hand-Lauf bis ins Wasser.
Das muss doch auch in der See-Stadt Aspern möglich sein. “
