Manche Kinder haben Diabetes. Diese Kinder brauchen im Kindergarten eine besondere Betreuung. Die Steiermark will diese Betreuung nicht bezahlen.

Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.

Bernhard Achitz sagt:

Dreijährige Kinder können ihren Blut-Zucker nicht selbst kontrollieren.

Und sie können sich kein Insulin geben.

Das ist gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

J. ist 3 Jahre alt.
Er kommt aus Trieben in der Obersteiermark.
J. hat Diabetes-Mellitus-Typ-I.
Das ist eine Krankheit.
In ganz Österreich haben etwa 320 Kinder unter 6 Jahren diese Krankheit.
J. hat einen Blut-Zucker-Sensor und eine Insulin-Pumpe.
Deshalb kann er ein normales Leben führen.
J. geht in den Kindergarten.
Dort braucht er immer eine Pflege-Person bei sich.
Die Pflege-Person muss seinen Blut-Zucker-Spiegel kontrollieren.
Und die Pflege-Person muss ihm Insulin oder Zucker geben.
Das Land Steiermark sagt aber:
J. bekommt keine Pflege-Person im Kindergarten.
Das Land Steiermark kümmert sich um Menschen mit Behinderungen.
Aber das Land Steiermark sagt:
Diabetes Typ I ist keine Behinderung.
Diabetes Typ I ist eine chronische Krankheit.
Das heißt:
Die Krankheit dauert lange oder geht nicht mehr weg.
Aber man kann etwas gegen die Krankheit machen.

Mehrere Familien haben sich bei der Volksanwaltschaft gemeldet.
Der Volks-Anwalt Bernhard Achitz versteht die Ablehnung von der Behörde nicht.
Er sagt:
Diabetes Typ I ist keine beeinflussbare Krankheit.
Das heißt:
Man kann die Krankheit nicht ändern.
Die Behörde sagt aber:
Man kann die Krankheit durch Kontrollen oder Therapien ändern.
Das ist falsch.
Alle Fach-Leute sagen das.

Kinder mit Diabetes Typ I haben eine 50-prozentige Behinderung.
Das steht im Gesetz.

Achitz sagt in der ORF-Sendung Bürger-Anwalt am 13. Dezember:
Solche Beschwerden gibt es nur in der Steiermark.
Das liegt an einem Fehler im steirischen Gesetz.
Die Behörde sagt:
Diabetes Mellitus Typ I ist eine chronische Krankheit.
Das heißt:
Die Krankheit geht nicht mehr weg.
Aber man kann etwas gegen die Krankheit machen.
Dann ist es keine Behinderung.
Für die Assistenz braucht man aber eine Behinderung.
Achitz sagt:
Ich verstehe die Ablehnung vom Land Steiermark nicht.
Gesetze müssen zu anderen Gesetzen passen.
Die Einschätzungsverordnung vom Bund sagt:
Diabetes Typ I ist bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren eine 50-prozentige Behinderung.
Andere steirische Gesetze erkennen das an.
Zum Beispiel die Regelungen für die Schul-Assistenz.
Die steirischen Behörden müssen also akzeptieren:
Kinder mit Diabetes Typ I haben eine Behinderung.
Deshalb haben sie ein Recht auf Assistenz im Kindergarten.

In Österreich müssen Kinder in den Kindergarten gehen.
Das ist eine Pflicht.
Die Eltern halten sich nicht an die Pflicht?
Dann müssen die Eltern eine Strafe zahlen.

Achitz sagt:
Es gibt noch ein Problem.
Kinder ohne Behinderung müssen in den Kindergarten gehen.
Das gilt auch für Kinder mit Diabetes.
Das Land sagt:
Kinder mit Behinderung müssen nicht in den Kindergarten gehen.
Aber es gibt zu wenig Betreuung für Kinder mit Diabetes.
Deshalb können die Eltern ihre Kinder nicht in den Kindergarten bringen.
Dann müssen die Eltern eine Strafe bezahlen.

Die Steiermark hat sich nicht an die UN-Behindertenrechts-Konvention gehalten.
Und die Steiermark hat sich nicht an das Kinder-Rechte-Verfassungs-Gesetz gehalten.

Österreich hat die UN-Behindertenrechts-Konvention unterschrieben.
Die kurze Form ist: UN-BRK.
Das heißt:
Österreich muss sich an die UN-BRK halten.
Das gilt auch für die Bundesländer.
In der UN-BRK steht:
Kinder mit Behinderung sollen genauso viel lernen können wie andere Kinder.
Und im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern steht:
Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge.
Sie sollen in allen Bereichen vom Leben gleich behandelt werden wie andere Kinder.
Volks-Anwalt Achitz sagt:
Die Steiermark muss sich an diese Gesetze halten.
Oder die Steiermark muss ihre Gesetze ändern.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

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