Man soll alles tun. Dann braucht man keine Erwachsenen-Vertretung.

Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt. Er sagt: Manche Menschen brauchen eine Erwachsenen-Vertretung.

Das heißt: Jemand kümmert sich um die Sachen von diesen Menschen. Die Erwachsenen-Vertretung ist ein Rechts-Anwalt oder eine Rechts-Anwältin. Oder die Erwachsenen-Vertretung ist ein Notar oder eine Notarin. Die Erwachsenen-Vertretung soll nur das letzte Mittel sein. Das heißt: Die Menschen sollen so viel wie möglich selbst bestimmen können. Dafür gibt es Gesetze.

Zum Beispiel: Es soll Unterstützungs-Kreise geben. Aber oft gibt es diese Unterstützungs-Kreise nicht. Manche Einrichtungen wollen eine Erwachsenen-Vertretung für neue Bewohner und Bewohnerinnen. Zum Beispiel: Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Alten-Heime, Pflege-Heime. Deshalb brauchen mehr Menschen eine Erwachsenen-Vertretung.

Die Volksanwaltschaft kümmert sich um das Thema Erwachsenen-Vertretung.
Manche Menschen beschweren sich über die Erwachsenen-Vertretung.
Die Kommissionen berichten auch über die Erwachsenen-Vertretung.
Die Kommissionen arbeiten in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Sie kontrollieren dort die Menschen-Rechte.

Die Länder haben etwas nicht gemacht.
Das hat ein Prüf-Verfahren gezeigt.
Das Prüf-Verfahren heißt: Amtswegiges Prüf-Verfahren.

Die Volksanwaltschaft hat die Bundes-Länder geprüft.
Die Volksanwaltschaft hat die Bundes-Länder gefragt:
Was machen Sie für Menschen mit Behinderung?
Dabei hat die Volksanwaltschaft gemerkt: Manche Sachen sind im Gesetz vorgeschrieben.
Aber die Bundes-Länder machen diese Sachen nicht.
Zum Beispiel gibt es oft keine Unterstützerkreise.
Ein Unterstützer-Kreis ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen helfen einer Person mit Behinderung.
Die Person mit Behinderung soll selbst über ihr Leben entscheiden können.
Dafür soll der Unterstützer-Kreis helfen.
Es gibt viele verschiedene Bereiche im Leben.
In manchen Bereichen ist ein Unterstützer-Kreis besonders wichtig.
Zum Beispiel bei medizinischen Behandlungen.
Das steht auch im Gesetz.
Vielleicht kann eine Person mit Behinderung nicht selbst entscheiden.
Dann soll der Unterstützer-Kreis helfen.
Vielleicht kann die Person mit Behinderung trotzdem nicht selbst entscheiden.
Dann kann eine Erwachsenen-Vertretung helfen.

Heim-Vertrag nur mit Erwachsenen-Vertretung

Viele Einrichtungen sagen:
Menschen mit Behinderung brauchen eine Erwachsenen-Vertretung.
Das zeigt: Die Einrichtungen wissen nicht genug über Selbst-Bestimmung.
Das heißt: Die Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können.
Aber die Einrichtungen fragen lieber die Erwachsenen-Vertretung.
Das ist einfacher für die Einrichtungen.
Zum Beispiel bei medizinischen Behandlungen.
Dabei können die Menschen mit Behinderung oft selbst entscheiden.
Und es gibt viele Hilfen für die Kommunikation.

Österreich muss zeigen: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.
Dafür muss Österreich schnell etwas tun.
Das steht auch in der UN-Behindertenrechtskonvention.
Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben.
Das heißt: Österreich muss sich an die UN-Behindertenrechtskonvention halten.
Das gilt auch für die Bundes-Länder in Österreich.
Das sagt Achitz.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Eine Hand eines Mannes die einen Kugelschreiber hält und etwas aufschreibt Volksanwalt Achitz: Unterstützerkreise endlich umsetzen – Erwachsenenvertretung darf kein Kriterium für Aufnahme in Wohneinrichtungen sein! Bildnachweis: Johan Benitez / Pixabay

Kontakt

Volksanwalt
Bernhard Achitz
Anschrift
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
1015 Wien