Jemand hat für einen Blinden ein Gewerbe angemeldet. Die Sozial-Versicherung hat das Gehalt von dem Blinden weggenommen.

2020 meldete eine unbekannte Person ein Gewerbe an.

Das heißt:

Die Person hat eine Firma angemeldet.

Die Firma sollte Handarbeiten machen.

Die Person hat die Firma im Namen von einem Blinden angemeldet.

Das heißt:

Die Person hat gesagt:

Der Blinde ist der Chef von der Firma.

5 Jahre später wollte die SVS Geld von dem Blinden haben.

Der Blinde sollte Geld für die Versicherung bezahlen.

Ein junger Mann aus Südtirol hat an der Fach-Hochschule St. Pölten studiert.
5 Jahre später bekam er Post von der Sozial-Versicherung der Selbständigen.
Die kurze Form ist: SVS.
Die SVS wollte 1.600 Euro von seinem Gehalt haben.
Das war für die Sozialversicherungsbeiträge.
Der junge Mann war sehr überrascht.
Jemand hatte im November 2020 ein Gewerbe angemeldet.
Das Gewerbe war für:

  • Häkel-Waren
  • Stick-Waren
  • Strick-Waren.

Jemand hat das Gewerbe unter dem Namen von dem jungen Mann angemeldet.
Und jemand hat das Gewerbe im Studenten-Wohnheim angemeldet.

Dafür braucht man nur:

  • einen Namen
  • ein Geburts-Datum
  • eine Adresse
  • eine E-Mail-Adresse.

Man braucht keine Unterschrift.
Und man braucht keine elektronische Unterschrift.
Die Stadt St. Pölten hat gesagt:
Es gibt keine Gründe gegen das Gewerbe.
Deshalb hat die Stadt St. Pölten das Gewerbe erlaubt.

Der Mann fühlte sich schlecht behandelt.
Man sagte ihm:
Sie können sich leicht für ein Gewerbe anmelden.
Dafür brauchen Sie nicht viele Infos.
Das Gewerbeamt glaubte dem Mann nicht.
Der Mann sagte:
Jemand anders hat das Gewerbe für mich angemeldet.
Aber der Mann konnte sich nicht selbst anmelden.
Er ist blind.
Das Formular vom Magistrat St. Pölten war aber nicht barrierefrei.
Er konnte auch keine Strick-Waren herstellen.
Die SVS machte eine Exekution bei dem Mann.
Dabei erfuhr er erst von dem Gewerbe unter seinem Namen.

Herr B. hat 3 Jahre lang nicht gearbeitet.
Und Herr B. hat mehr als 3 Jahre lang kein Geld an die Wirtschafts-Kammer bezahlt.
Deshalb darf Herr B. ab Anfang 2025 nicht mehr arbeiten.

Die SVS hat der Redaktion von der Sendung „Bürger-Anwalt“ gesagt:
Wir haben das Geld von Herrn B. bekommen.
Das Geld war für die Sozial-Versicherung.
Wir geben Herrn B. das Geld zurück.

Die Gewerbe-Behörde Magistrat St. Pölten sagt:
Herr B. hat sein Gewerbe richtig angemeldet.
Deshalb löschen wir das Gewerbe nicht.

Christoph Luisser ist Volks-Anwalt.
Er sagt in der Sendung:
Herr B. hat nichts falsch gemacht.
Die Gewerbe-Behörde hat etwas falsch gemacht.
Die Gewerbe-Behörde hat zu wenig Infos von Herrn B. verlangt.
Deshalb konnte jemand anders die Infos benutzen.
Und jemand anders konnte das Gewerbe für Herrn B. anmelden.
Das ist nicht erlaubt.
Der Magistrat St. Pölten wollte dann einen Beweis von Herrn B.
Herr B. sollte beweisen:
Er hat das Gewerbe nicht angemeldet.
Das ist nicht erlaubt.
Das steht auch nicht in der Gewerbeordnung.
Und es ist herzlos.

Der Bürgermeister von St. Pölten hat seine Behörden nicht im Griff.
Die Volksanwaltschaft hat sich um den Fall gekümmert.
Spätestens dann hätte der Bürgermeister den Fall sehen müssen.
Dann hätte er sehen müssen:
Jemand anders hat das Gewerbe für Herrn B. angemeldet.

Man muss die Regeln für eine Gewerbe-Anmeldung ändern.
Zum Beispiel:
Man muss einen Identitäts-Nachweis machen können.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Das Bild zeigt die Eingabemaske von GISA - Gewerbeinformationssystem Austria - mit einem offenen Fenster einer Voice-Over-Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen. Eingabemaske von GISA - Gewerbeinformationssystem Austria