Gendern oder Prüfung nicht bestanden?

Eine Studentin hat an der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland studiert.

Die kurze Form ist: PPH.

Die Studentin hat eine schriftliche Arbeit gemacht.

Die Arbeit war nicht geschlechtersensibel.

Das heißt:

Die Studentin hat nicht auf die Geschlechter geachtet.

Deshalb hat die Studentin eine schlechtere Note bekommen.

Die Note war für das Fach Fachdidaktische Grundlagen 2.

Die Rektorin von der PPH Burgenland sagte:
Es gibt einen Leit-Faden von der Fach-Stelle für Gender- und Diversitäts-Kompetenz.
In dem Leit-Faden steht:
Man muss gendern.
Sonst kann man die Ausbildung nicht gut abschließen.
Die Studentin sagte:
Das generische Maskulinum ist nicht diskriminierend.
Sie ging zur Volksanwaltschaft.
Dort ist Dr. Christoph Luisser der Chef.

Die Volksanwaltschaft hat den Wissenschafts-Minister gefragt:
Warum hat die Lehr-Person die Arbeit von der Studentin schlecht bewertet?
Die Volksanwaltschaft will wissen:
Welche Gesetze gibt es dafür?
Und die Volksanwaltschaft will wissen:
Welche Regeln gibt es für die geschlechtersensible Sprache in den Fächern von der Studentin?
Muss die Studentin nur richtig gendern?
Oder muss sie auch andere Sachen machen?
Zum Beispiel:

  • das Sternchen benutzen
  • das Binnen-I benutzen.

Diese Sachen stehen nicht im Duden.
Der Duden ist ein Buch.
In dem Buch stehen Regeln für die deutsche Sprache.

Das Ministerium hat eine Antwort geschrieben.
In der Antwort steht:
Alle Menschen sollen gleich sein.
Dafür ist eine geschlechtergerechte Sprache wichtig.
Das Ministerium unterstützt das.
Die PH müssen in ihren Prüfungs-Ordnungen eine geschlechtergerechte Sprache benutzen.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 5 des BMBWF-Frauenförderungsplans.
Es gibt verschiedene Arten von geschlechtergerechter Sprache.
Zum Beispiel:

  • die Paar-Schreibweise
  • geschlechtsneutrale Formulierungen
  • die Schrägstrich-Variante.

Die Volksanwaltschaft hat die PPH Burgenland kritisiert.
Die PPH Burgenland ist eine Hochschule.
Die PPH Burgenland hat gesagt:
Studenten und Studentinnen müssen ab dem 5. Semester gendern.
Das heißt:
Sie müssen in ihren Texten eine geschlechtergerechte Sprache benutzen.
Sonst bekommen sie eine schlechte Note.
Das ist ein Knock-out-Kriterium.
Das heißt:
Die Studenten und Studentinnen können dann durch die Prüfung fallen.
Die Volksanwaltschaft sagt:
Das ist zu streng.
Und das ist nicht erlaubt.
Jeder Bürger und jede Bürgerin darf mit Behörden in der deutschen Amts-Sprache reden.
Das steht im Gesetz.
Genau steht es in Art 8 (1) vom Bundes-Verfassungs-Gesetz.
Volks-Anwalt Luisser sagt:
Man muss nicht in jedem Satz gendern.
Man kann auch das generische Maskulinum benutzen.
Das heißt:
Man benutzt nur die männliche Form von einem Wort.
Zum Beispiel: Lehrer
Aber man meint damit auch Frauen.
Volks-Anwalt Luisser sagt auch:
Man muss nicht immer wieder sagen:
Man muss gendern!
Das ist eine alte Art von Pädagogik.

Das Wissenschafts-Ministerium hat gesagt:
Die Fach-Stelle für Gender- und Diversitätskompetenz hat einen Fehler gemacht.
Die Fach-Stelle hat gesagt:
Studenten und Studentinnen müssen gendern.
Das heißt:
Sie müssen in ihren Arbeiten beide Geschlechter schreiben.
Sie machen das nicht?
Dann bekommen sie ab dem 5. Semester eine schlechte Note.
Das ist falsch.
Die PPH Burgenland hat das von ihrer Internet-Seite entfernt.
Volks-Anwalt Christoph Luisser sagt:
Studenten und Studentinnen müssen nicht gendern.
Sie machen es trotzdem?
Dann bekommen sie mehr Punkte für ihre Arbeit.
Das ist gut.
Der Volks-Anwalt sagt auch:
Die PH sollen sich an die Regeln vom Deutschen Rechtschreibrat halten.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

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