Die Volksanwältin sagt:
Die Gründe von der Gemeinde sind komisch.
Und die Gründe sind nicht richtig.
Die Gemeinde hat zuerst gesagt:
Die Straße ist privat.
Das heißt:
Die Straße gehört nicht der Gemeinde.
Aber das stimmt nicht.
Die Straße gehört der Gemeinde.
Und die Straße ist öffentlich.
Das heißt:
Jeder darf auf die Straße gehen.
Dann hat die Gemeinde gesagt:
Man muss den ganzen Asphalt neu machen.
Das wäre zu teuer.
Aber in einer anderen Straße ging es auch anders.
In der anderen Straße hat man nur einen Teil von der Straße aufgemacht.
Man musste nicht den ganzen Asphalt neu machen.
Es geht nur um 50 Meter bis zum Grundstück von Herrn R.
Ich bitte die Gemeinde und die Ausbau-Gesellschaft:
Sie sollen den Fall neu prüfen.
Und sie sollen sich an das Versprechen halten.
Manche Sachen werden anders benutzt.
Das ist nicht immer richtig.
Deshalb gibt es Kritik.
Eine Frau hat ein Grundstück in Offenhausen.
Offenhausen ist in Oberösterreich.
Hinter dem Grundstück von der Frau wurde ein Holz-Betrieb gebaut.
Der Holz-Betrieb wurde auf einer Wiese gebaut.
Die Wiese war früher Grün-Land.
Das heißt:
Die Wiese war für die Natur da.
Aber der Holz-Betrieb wurde nicht richtig gebaut.
Einige Teile von dem Holz-Betrieb sind an der falschen Stelle.
Das steht im Flächen-Widmungs-Plan.
Die Frau hat sich bei der Volksanwaltschaft beschwert.
Die Volksanwaltschaft kümmert sich seit 7 Jahren um die Beschwerde.
Die Volksanwaltschaft sagt:
Der Holz-Betrieb wurde falsch gebaut.
Aber dann hat man den Flächen-Widmungs-Plan geändert.
Jetzt ist der Holz-Betrieb erlaubt.
Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Gaby Schwarz sagt:
Ende 2025 hat die Landesregierung gesagt:
Die Volksanwaltschaft hat Recht.
Dann hat die Markt-Gemeinde einen neuen Flächen-Widmungs-Plan gemacht.
Aber die Aufsichts-Behörde hat den Plan verboten.
Die Markt-Gemeinde hat sich beschwert.
Die Markt-Gemeinde ist deshalb zum Landes-Verwaltungs-Gericht gegangen.
Was macht das Gericht?
Das müssen wir abwarten.
Wir kümmern uns weiter um die Sache.
"Wenn die Gemeinde Glasfaseranschluss für alle verspricht, muss sie das auch halten", Volksanwältin Gaby Schwarz.