Herr F. wurde kontrolliert.
Die Kontrolleure haben gesagt:
Ein Einzel-Fahrschein gilt nur für 60 Minuten.
Das war falsch.
Die Wiener Linien haben später gesagt:
Ein Einzel-Fahrschein gilt für 80 Minuten.
Herr F. musste keine Strafe zahlen.
Aber die Situation war unangenehm.
Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Sie sagt:
In den Beförderungs-Bedingungen steht nicht:
Ein Einzel-Fahrschein gilt für 80 Minuten.
Das steht erst auf Seite 29 von den Tarif-Bestimmungen.
Die Fahrgäste sollen nicht so viel lesen müssen.
Sie sollen die Infos schnell finden können.
Man kann in 80 Minuten nicht von einem Ende von Wien zum anderen Ende fahren.
Es gibt auch Staus und Unfälle.
Oder es gibt andere Probleme beim Fahren.
Dafür können die Fahrgäste nichts.
Die Volksanwältin sagt:
Die Wiener Linien sollen mehr für ihre Kunden tun.
Und sie sollen bessere Infos geben.
Zum Beispiel:
Auf dem Einzel-Fahrschein soll stehen:
Der Einzel-Fahrschein gilt für 80 Minuten.
Die Volksanwaltschaft hat einen Streit gelöst.
Der Streit war zwischen der Stadt Schwechat und einer Gärtnerei.
Die Volksanwaltschaft hat geholfen.
Jetzt gibt es eine gute Lösung für alle.
Die Stadt Schwechat und Frau R. haben sich geeinigt.
Frau R. hat eine Gärtnerei.
Die Gärtnerei ist auf einem Grundstück von der Stadt Schwechat.
Frau R. hat das Grundstück gepachtet.
Das heißt:
Sie darf das Grundstück benutzen.
Dafür muss sie Geld bezahlen.
Die Stadt Schwechat wollte einen neuen Pacht-Vertrag mit Frau R. machen.
Frau R. hatte Angst um ihre Gärtnerei.
Deshalb hat sie die Volksanwaltschaft um Hilfe gebeten.
Jetzt gibt es einen neuen Pacht-Vertrag für 10 Jahre.
Und Frau R. darf in ihrer Wohnung bleiben.
Auch wenn der Pacht-Vertrag vorbei ist.
Die Gebäude von der Gärtnerei gehören der Stadt Schwechat.
Deshalb bezahlt die Stadt Schwechat den Abriss von den Gebäuden.
Und ein Glas-Haus wird repariert.
Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Sie sagt:
Ich möchte mich bei der Bürger-Meisterin Karin Baier bedanken.
Und ich möchte mich beim Gemeinde-Rat bedanken.
Sie haben schnell geholfen.
"Es ist Fahrgästen nicht zumutbar, sich erst durch einen Papier-Dschungel arbeiten zu müssen, wenn man sich über die Beförderungsbestimmungen informieren möchte", Volksanwältin Gaby Schwarz. Foto: Volksanwaltschaft