Der UN-Menschen-Rechts-Rat prüft regelmäßig die Menschenrechte in allen Mitglieds-Staaten.
Das Fachwort ist: Universal Periodic Review.
Die kurze Form ist: UPR.
Österreich ist auch ein Mitglieds-Staat.
Die Volksanwaltschaft hilft bei der Prüfung von den Menschenrechten in Österreich.
Die Volksanwaltschaft hat einen Bericht über die Menschenrechte in Österreich geschrieben.
Den Bericht hat sie an den UN-Menschen-Rechts-Rat geschickt.
Volks-Anwalt Bernhard Achitz sagt:
Es gibt immer wieder Probleme mit den Menschenrechten in Österreich.
Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr in Einrichtungen leben müssen.
Aber das passiert nicht.
Und es gibt Probleme mit den Rechten von geflüchteten Kindern.
Österreich kümmert sich nicht genug um die Rechte von geflüchteten Kindern.
Die Volksanwaltschaft macht bei dem UPR mit.
Dabei hält sich die Volksanwaltschaft an bestimmte Regeln.
Die Regeln heißen: Pariser Prinzipien.
Die Regeln sind vom Menschen-Rechts-Rat von der UNO.
Der Menschen-Rechts-Rat prüft auch:
Halten sich die Menschen-Rechts-Institutionen an die Regeln?
Dann bekommen die Menschen-Rechts-Institutionen einen A-Status.
Die Volksanwaltschaft hat einen A-Status.
Deshalb darf die Volksanwaltschaft bei den Treffen vom UN-Menschen-Rechts-Rat mitmachen.
Die Volksanwaltschaft arbeitet mit der Zivil-Gesellschaft zusammen.
Zivil-Gesellschaft heißt hier:
Alle Bürgerinnen und Bürger von einem Land.
Und die Volksanwaltschaft arbeitet mit NGOs zusammen.
NGO ist eine englische Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
Non-Governmental Organization.
Das heißt: Nicht-Regierungs-Organisationen.
Damit meint man Vereine und Gruppen, die nicht zur Regierung gehören.
Die Volksanwaltschaft hilft bei den Überprüfungen von den Ländern.
Manche Flüchtlinge sind unter 18 Jahren.
Diese Flüchtlinge brauchen ab dem ersten Tag Hilfe von der Regierung.
Die Volksanwaltschaft sagt:
Die Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen mehr Geld.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche.
Die Kinder und Jugendlichen sind ohne ihre Eltern nach Österreich gekommen.
Das kurze Wort ist: UMF.
Achitz sagt:
Pflege-Kinder und geflüchtete Kinder sollen gleich behandelt werden.
Die Volksanwaltschaft sagt auch:
Es soll ein einheitliches Obsorge-Verfahren für minderjährige Flüchtlinge geben.
Das heißt:
Wer kümmert sich um die minderjährigen Flüchtlinge?
Das soll in ganz Österreich gleich sein.
Achitz sagt:
Die Kinder- und Jugend-Hilfe soll sich um die unbegleiteten Flüchtlings-Kinder kümmern.
Sobald sie in Österreich angekommen sind.
Dafür braucht die Kinder- und Jugend-Hilfe aber genug Geld.
Ab Juni 2026 gibt es das Gemeinsame europäische Asyl-System GEAS.
Dann müssen sich die Länder um die unbegleiteten Flüchtlings-Kinder kümmern.
Manchmal gibt es zu wenig Geld.
Dann kann auch gutes Personal das nicht ausgleichen.
Die Kommissionen von der Volksanwaltschaft besuchen verschiedene Einrichtungen.
Die Kommissionen sind Gruppen von Fach-Personen.
Die Fach-Personen prüfen:
Halten sich die Einrichtungen an die Menschenrechte?
Die Kommissionen besuchen zum Beispiel:
- Gefängnisse
- Altenheime
- Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für UMF.
UMF ist die kurze Form für:
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Das heißt:
Die Flüchtlinge sind unter 18 Jahre alt.
Und sie sind ohne ihre Eltern nach Österreich gekommen.
Die Kommissionen sehen oft:
In vielen Einrichtungen gibt es Probleme mit den Menschenrechten.
Achitz sagt:
Das Personal in den Einrichtungen arbeitet oft sehr gut.
Aber es gibt zu wenig Geld für die Einrichtungen.
Und es gibt Probleme mit der Organisation in den Einrichtungen.
Daran kann auch das beste Personal nichts ändern.
Die Menschen brauchen mehr Hilfe.
Aber es gibt weniger Geld.
Die Betreuung von geflüchteten Kindern bekommt weniger Geld als die Betreuung von anderen Kindern.
Das Geld reicht nicht für eine gute Arbeit.
Achitz sagt:
Das ist nicht in Ordnung.
Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen braucht das Geld.
Nur so kann man gut arbeiten.
Und nur so kann man sich um die Kinder kümmern.
In manchen Unterkünften leben mehr als 60 Menschen.
In diesen Unterkünften leben auch Kinder und Jugendliche.
Die Kinder sind mindestens 6 Jahre alt.
Die Jugendlichen sind höchstens 21 Jahre alt.
Diese Unterkünfte sind nicht gut für die Kinder und Jugendlichen.
Das sagen auch die Mitarbeiter von den Behörden.
Die Unterkünfte sind vor allem für Kinder unter 14 Jahren nicht gut.
Die Kinder und Jugendlichen haben schlimme Sachen erlebt.
Deshalb brauchen sie viel Hilfe.
Aber sie bekommen keine Therapie.
Und sie bekommen keine gute Betreuung.
Das sagt Achitz.
Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr in Einrichtungen leben.
Sie sollen in der Gesellschaft leben.
Das Fachwort ist: De-Institutionalisierung.
Dafür gibt es aber keinen Plan.
Und es gibt kein Geld.
Menschen mit Behinderung sollen selbstständig leben können.
Das heißt:
Sie sollen selbst entscheiden können:
- wo sie wohnen
- mit wem sie wohnen.
Dafür müssen die Menschen mit Behinderung aus den Einrichtungen raus.
Das Fachwort dafür ist: De-Institutionalisierung.
Die Volksanwaltschaft sagt:
Dafür brauchen wir einen Plan.
Der Plan muss von den Bundesländern und von der Regierung kommen.
Die Bundesländer und die Regierung haben die UN-BRK unterschrieben.
In der UN-BRK steht:
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstständigkeit.
Aber die Bundesländer halten sich nicht an die UN-BRK.
Die Bundesländer sagen:
Die Regierung hat die UN-BRK unterschrieben.
Wir haben die UN-BRK nicht unterschrieben.
Deshalb müssen wir uns nicht daran halten.
Das ist falsch.
Das sagt Volks-Anwalt Achitz.
Hier können Sie den Schatten-Bericht von der Volksanwaltschaft herunterladen.
Der Bericht ist für den UN-Menschen-Rechts-Rat.
Der Bericht ist auf Englisch.
Hier ist der Link:
https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/AOB_Shadow_Report_UPR_4_Cycle_Final_bf.pdf
UPR Monitoring-Tool
Die Österreichische Liga für Menschenrechte und die Volksanwaltschaft haben zusammen gearbeitet.
Sie haben ein Online-Monitoring-Tool gemacht.
Das ist ein Programm im Internet.
Mit dem Programm kann man sehen:
Wo gibt es Probleme mit den Menschenrechten in Österreich?
Das Programm zeigt:
Es gibt noch viel zu tun.
